Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskamme...
Legal Advice
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
- Published:
- August 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Legal Advice
Tender description
Show full descriptionCollapse description
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1, § 62 Absatz 3 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgende Änderungssatzung. Artikel 1 Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 27. August 2020, zuletzt geändert am 12. Mai 2023, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe „§ 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen“ die Angabe „§ 18b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden“ eingefügt. 2. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2“ ersetzt durch „gelten die Absätze 1 und 2“. 3. In § 8 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „von der Ausbilderin oder dem Ausbilder und der oder dem Auszubildenden unterzeichneten“ gestrichen sowie nach den Wörtern „Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG“ die Wörter „über die Ausbildende oder den Ausbildenden schriftlich oder elektronisch“ eingefügt. 4. In § 9 Absatz 2 Nr. 2 werden die Wörter „von der Ausbilderin oder dem Ausbilder und der oder dem Auszubildenden unterzeichneten“ gestrichen sowie nach den Wörtern „Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG“ die Wörter „über die Ausbildende oder den Ausbildenden schriftlich oder elektronisch“ eingefügt. 5. In § 9 Absatz 3 Nr. 2 wird die Nummer „2b“ ersetzt durch die Nummer „3“. 6. In § 11 wird nach Absatz 2 ein neuer Absatz 3 eingefügt: „Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen,
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
3 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Related tenders
9Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-WolfsburgIndustrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg als zuständige Stelle nach § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgende Änderungssatzung. Artikel 1 Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 27.08.2020, zuletzt geändert am 12.05.2023, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach „§ 14a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen“ die Angabe „§ 14b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden“ eingefügt. 2. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe „Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 1“ gestrichen. 3. Die Überschrift zum Ersten Abschnitt wird geändert in: „Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen“. 4. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern.“ 5. Die Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 1 wird ersatzlos gestrichen. 6. In § 2 Abs. 9 Satz 2 wird nach "§ 40 Absatz 5“ die Angabe „BBiG“ eingefügt. 7. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfenden Person (Prüfling)“ ersetzt. 8. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 2 Sätze 1 und 2“ ersetzt durch „die Absätze 1 und 2“. 9. In § 8 Absatz 2 werden die Wörter „Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfende Person“ ersetzt. 10. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfenden Person“ ersetzt. 11.Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrückIndustrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat am 23. Juni 2026 gemäß § 3 Abs. 6, 7 und § 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2023 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Februar 2024), wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A Ziffer I wird wie folgt geändert: In Nummer 1 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „250 €“ durch „265 €“ sowie die Angabe „380 €“ durch „405 €“ ersetzt. In Nummer 2 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 3 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 4 werden die Angabe „160 €“ durch die Angabe „180 €“, die Angabe „310 €“ durch „340 €“ sowie die Angabe „470 €“ durch „520 €“ ersetzt. In Nummer 5 werden die Angabe „200 €“ durch die Angabe „215 €“, die Angabe „400 €“ durch „435 €“ sowie die Angabe „600 €“ durch „650 €“ ersetzt. 2. Abschnitt A Ziffer II wird wie folgt geändert: In Nummer 1 wird die Angabe „647 €“ durch die Angabe „700 €“ ersetzt. In NummerPrüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinFreiburgIndustrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. März 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK Südlicher Oberrhein) als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 126), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Einrichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge § 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen § 12 Zulassung zur Prüfung § 13 Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 Prüfungsgegenstand § 15 Gliederung der Prüfung § 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen § 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung § 18 Prüfungsaufgaben § 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 18b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 19 Nichtöffentlichkeit § 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 21 Ausweispflicht und Belehrung § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 Bewertungsschlüssel § 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse § 26 ErgebnisniPrüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinFreiburgIndustrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. März 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK Südlicher Oberrhein) als zuständige Stelle nach § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 BBiG. Die Prüfungsordnung ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 § 2 § 2a § 3 § 4 § 5 § 6 Errichtung Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Prüferdelegationen Ausschluss von der Mitwirkung Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 Prüfungstermine Zulassung zur Fortbildungsprüfung Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge Prüfungsgebühr Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 § 13 § 14 § 14a § 14b § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache Gliederung der Prüfung Prüfungsaufgaben Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen Virtuelle Teilnahme von Prüfenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen Nichtöffentlichkeit Leitung, Aufsicht und Niederschrift Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter AbschniPrüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-BodenseePrüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 07.05.2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 § 2 § 2a § 3 § 4 § 5 § 6 Errichtung Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Prüferdelegationen Ausschluss von der Mitwirkung Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 Prüfungstermine Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen Zulassung zur Prüfung Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 18a § 18 b § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 Prüfungsgegenstand Gliederung der Prüfung Besondere Verhältnisse behinderter Menschen Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung Prüfungsaufgaben Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen Virtuelle Teilnahme von Prüfenden Nichtöffentlichkeit Leitung, Aufsicht und Niederschrift Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 Bewertungsschlüssel BewertuPrüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-BodenseePrüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 7. Mai 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen, die für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - AEVO-Prüfungen - entsprechend anzuwenden ist: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen und Prüferdelegationen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen § 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge § 11 Prüfungsgebühr Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache § 13 Gliederung der Prüfung § 14 Prüfungsaufgaben § 14a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 14b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen § 16 Nichtöffentlichkeit § 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 18 Ausweispflicht und Belehrung § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 21 Bewertungsschlüssel § 22 BewertungsverfaSachverständigenordnung
Industrie- und Handelskammer Mittlerer NiederrheinKrefeldIndustrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer der IHK Mittlerer Niederrhein hat am 28.04.2026 gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert wurde, und § 36 Absatz 3 und 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 6) geändert worden, in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Land Nordrhein-Westfalen vom 23.07.1957 (GV NRW 1957, S. 187), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen - Entfesselungspaket I vom 22.03.2018 (GV NRW 2018, S. 172), in Kraft getreten am 30.03.2018, (Landesregelung zur Zuständigkeit der IHK) folgende Sachverständigenordnung beschlossen: I. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung § 1 Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. § 2 Öffentliche Bestellung (1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. (2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten. (3) Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt undAbschluss eines Vertrags über die Gebäudereinigung zur Durchführung der Unterhalts- sowie optionalen Grundreinigung auf vier Jahre ab dem 01.09.2026 in verschiedenen städtischen Objekten (2 Lose)
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenAbschluss eines Vertrags über die Gebäudereinigung zur Durchführung der Unterhalts- sowie optionalen Grundreinigung auf vier Jahre ab dem 01.09.2026 in den Objekten: Los 1 - Kindertagesstätte Elsassstraße 64-72, 52068 Aachen Los 2 - Kindertagesstätte Mataréstraße 9, 52076 AachenAbschluss eines Vertrags über die Gebäudereinigung zur Durchführung der Unterhalts- sowie optionalen Grundreinigung auf vier Jahre ab dem 01.10.2026 in den Objekten Beeckstraße 17 u. a. (7 Lose)
imagine structure GmbHFrankfurt am MainAbschluss eines Vertrags über die Gebäudereinigung zur Durchführung der Unterhalts- sowie optionalen Grundreinigung auf vier Jahre ab dem 01.10.2026 in den Objekten: Los 1 - BK f. Wi u. Vw Nebenstelle Beeckstraße 17, 52062 Aachen BK f. Wi u. Vw Lothringer Straße 10, 52062 Aachen Los 2 - Kita Bergstraße 16-18, 52062 Aachen Los 3 - Verwaltungsgebäude Blücherplatz 43, 52068 Aachen, Musikschule Blücherplatz 43, 52068 Aachen Los 4 - Kita Brunssumstraße 36, 52074 Aachen Los 5 - VHS Eintrachtstraße 3, 52068 Aachen Hugo-Junkers-Realschule Eintrachtstraße 3, 52068 Aachen Los 6 - Turnhalle Franzstraße 58-68, 52064 Aachen Los 7 - Rathaus und Krönungssaal, Markt 38-40, 52062 Aachen (UR und UR-Außentreppe) Haus Löwenstein, Markt 39, 52062 Aachen Für das Objekt Rathaus und Krönungssaal Markt 38-40, 52062 Aachen wird weiter die optionale Vertretungsreinigung ausgeschrieben. Für das folgende Objekt werden die nachfolgenden optionalen Bedarfsreinigungen ausgeschrieben: Rathaus u. Krönungssaal Markt 38-40 (Los 7) - Krönungssaal Rathaus u. Krönungssaal Markt 38-40 (Los 7) - WC + Eingang Rathaus u. Krönungssaal Markt 38-40 (Los 7) - WC-Betreuung Rathaus u. Krönungssaal Markt 38-40 (Los 7) - WC-Anlagen Rathaus u. Krönungssaal Markt 38-40 (Los 7) - Weißer Saal
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.