Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 7. Mai 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in d...
Vocational Training, School Education, Seminars
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Vocational Training
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Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 7. Mai 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen, die für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - AEVO-Prüfungen - entsprechend anzuwenden ist: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen und Prüferdelegationen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen § 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge § 11 Prüfungsgebühr Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache § 13 Gliederung der Prüfung § 14 Prüfungsaufgaben § 14a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 14b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen § 16 Nichtöffentlichkeit § 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 18 Ausweispflicht und Belehrung § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 21 Bewertungsschlüssel § 22 Bewertungsverfa
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Industrie- und Handelskammer Hochrhein-BodenseePrüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 07.05.2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 § 2 § 2a § 3 § 4 § 5 § 6 Errichtung Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Prüferdelegationen Ausschluss von der Mitwirkung Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 Prüfungstermine Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen Zulassung zur Prüfung Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 18a § 18 b § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 Prüfungsgegenstand Gliederung der Prüfung Besondere Verhältnisse behinderter Menschen Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung Prüfungsaufgaben Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen Virtuelle Teilnahme von Prüfenden Nichtöffentlichkeit Leitung, Aufsicht und Niederschrift Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 Bewertungsschlüssel BewertuPrüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinFreiburgIndustrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. März 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK Südlicher Oberrhein) als zuständige Stelle nach § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 BBiG. Die Prüfungsordnung ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 § 2 § 2a § 3 § 4 § 5 § 6 Errichtung Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Prüferdelegationen Ausschluss von der Mitwirkung Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 Prüfungstermine Zulassung zur Fortbildungsprüfung Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge Prüfungsgebühr Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 § 13 § 14 § 14a § 14b § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache Gliederung der Prüfung Prüfungsaufgaben Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen Virtuelle Teilnahme von Prüfenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen Nichtöffentlichkeit Leitung, Aufsicht und Niederschrift Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter AbschniPrüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinFreiburgIndustrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. März 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK Südlicher Oberrhein) als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 126), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Einrichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge § 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen § 12 Zulassung zur Prüfung § 13 Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 Prüfungsgegenstand § 15 Gliederung der Prüfung § 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen § 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung § 18 Prüfungsaufgaben § 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 18b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 19 Nichtöffentlichkeit § 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 21 Ausweispflicht und Belehrung § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 Bewertungsschlüssel § 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse § 26 ErgebnisniDritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-WolfsburgIndustrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg als zuständige Stelle nach § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgende Änderungssatzung. Artikel 1 Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 27.08.2020, zuletzt geändert am 12.05.2023, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach „§ 14a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen“ die Angabe „§ 14b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden“ eingefügt. 2. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe „Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 1“ gestrichen. 3. Die Überschrift zum Ersten Abschnitt wird geändert in: „Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen“. 4. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern.“ 5. Die Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 1 wird ersatzlos gestrichen. 6. In § 2 Abs. 9 Satz 2 wird nach "§ 40 Absatz 5“ die Angabe „BBiG“ eingefügt. 7. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfenden Person (Prüfling)“ ersetzt. 8. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 2 Sätze 1 und 2“ ersetzt durch „die Absätze 1 und 2“. 9. In § 8 Absatz 2 werden die Wörter „Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfende Person“ ersetzt. 10. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfenden Person“ ersetzt. 11.Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-WolfsburgIndustrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1, § 62 Absatz 3 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgende Änderungssatzung. Artikel 1 Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 27. August 2020, zuletzt geändert am 12. Mai 2023, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe „§ 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen“ die Angabe „§ 18b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden“ eingefügt. 2. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2“ ersetzt durch „gelten die Absätze 1 und 2“. 3. In § 8 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „von der Ausbilderin oder dem Ausbilder und der oder dem Auszubildenden unterzeichneten“ gestrichen sowie nach den Wörtern „Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG“ die Wörter „über die Ausbildende oder den Ausbildenden schriftlich oder elektronisch“ eingefügt. 4. In § 9 Absatz 2 Nr. 2 werden die Wörter „von der Ausbilderin oder dem Ausbilder und der oder dem Auszubildenden unterzeichneten“ gestrichen sowie nach den Wörtern „Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG“ die Wörter „über die Ausbildende oder den Ausbildenden schriftlich oder elektronisch“ eingefügt. 5. In § 9 Absatz 3 Nr. 2 wird die Nummer „2b“ ersetzt durch die Nummer „3“. 6. In § 11 wird nach Absatz 2 ein neuer Absatz 3 eingefügt: „Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen,Regelung für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der indivi-duellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50c Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes
IHK Heilbronn-FrankenIHK Heilbronn-Franken Regelung für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50c Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 2. Juli 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken als zuständige Stelle nach §§ 71 Abs. 2, 79 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. 50c Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgenden Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren): Inhaltsverzeichnis § 1 Gegenstand Erster Abschnitt: Feststellungstandem § 2 Bestimmung und Zusammensetzung von Feststellungstandems § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Geschäftsführung § 5 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Feststellungsverfahren § 6 Feststellungstermine und -orte § 7 Antrag auf Zulassung zum Feststellungs- und Ergänzungsverfahren § 8 Zulassung, Fristen für Mitteilungen über Zulassung und Ladung zum Feststellungstermin Dritter Abschnitt: Durchführung der Feststellungsverfahren § 9 Durchführung § 10 Besondere Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen, Verfahrensbegleitung § 11 Nichtöffentlichkeit § 12 Ausweispflicht und Belehrung § 13 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 14 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Dokumentation der Feststellung und Beurkundung des Ergebnisses § 15 Niederschrift über das Feststellungsverfahren § 16 Bescheidung und Zeugniserteilung, Fristen Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmungen § 17 Rechtsbehelfsbelehrung § 18 Verfahrensunterlagen § 19 Inkrafttreten § 1 Gegenstand Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit gemäß §§ 50b ff. des BerufsbildungGebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung
Industrie- und Handelskammer CottbusCottbusIndustrie- und Handelskammer Cottbus Gebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung - Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 7. Juli 2026 gemäß dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) beschlossen: Abschnitt Gebührenposition Betrag 1. Außenhandelsdokumente 1.1 Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur) 1.1.1 - pro Original (elektronisch) 25,00 € 1.1.2 - pro Original (manuell) 33,00 € 1.1.3 - pro Kopie (manuell) 5,00 € 1.2 Ausstellen von Carnet A.T.A. 1.2.1 - Standardsatz (1 Reise) 99,00 € 1.2.2 - pro weitere Reise 14,00 € * Für die Ausstellung eines Carnet A.T.A. fallen weitere Kosten an. 1.3 Bereinigung unerledigter Carnets 33,00 € 2. Berufsbildung 2.1 Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses oder eines Anschlussvertrages 100,00 € 2.2 Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.2.1 Abnahme der Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 332,00 € 2.2.2 Teilwiederholung 294,00 € 2.3 Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.3.1 Abnahme der Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 418,00 € 2.3.2 Teilwiederholung 316,00 € 2.4 Die Differenz zwischen der Gebühr der IHK Cottbus und der Gebühr der amtshilfeausführenden Kammer trägt die IHK Cottbus, es sei denn, die Amtshilfe erfolgt aufgrund einer Anfrage des Ausbildungsbetriebes. In diesem Fall trägt die Differenz der Ausbildungsbetrieb. 2.5 Der Gebührenanspruch entsteht mit der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung. 2.6 Fortbildungsprüfungen 2.6.1 AuSeminare für höhere Führungskräfte - Unternehmenskultur
Berufsgenossenschaft Holz und MetallMainzDeadline: Oct 27Art der Leistung Die Auftraggeberin führt im Rahmen ihres gesetzlichen Qualifizierungsauftrages Seminare für die Versicherten ihrer Mitgliedsunternehmen durch. Dazu bietet die Auftraggeberin - als eine der größten Bildungsträger Deutschlands - ein umfangreiches Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm für Multiplikatoren und Verantwortliche aus ihren Mitgliedsunternehmen an. Die Angebote sind handlungsorientiert und zielen auf die nachhaltige Kompetenzverbesserung der Teilnehmenden ab. Ziel dieser Vergabemaßnahme ist der Abschluss von bis zu zwei Dienstleistungsverträgen über die eigenverantwortliche Konzeption und Durchführung von inhaltlich abgeschlossenen Seminar-Zeitslots innerhalb der o.g. Veranstaltungen. Umfang der Leistung Es wird davon ausgegangen, dass jährlich 9 Veranstaltungen des Seminartyps "Höhere Führungskräfte - Unternehmenskultur als Erfolgsfaktor (FKFH10)" angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Jahre. Eine Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.Durchführung von Touren, Workshops und Einzelstopps im Rahmen der Finanzbildungsmaßnahmen der OeNB
Oesterreichische NationalbankWienGegenstand der vorliegenden Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter, welcher die OeNB bei der Organisation und Durchführung von unterschiedlichen Touren, Workshops und Einzelstopps mit und ohne Euro-Bus-Infrastruktur sowie Zusatzleistungen im Rahmen der Finanzbildungsmaßnahmen der OeNB unterstützt. Diese Leistungen werden nach Maßgabe der Einzelabrufe der OeNB erbracht. Der gegenständliche Abruf dient der Tour FinanzFit Herbst 2026.Kooperationspartnerschaft für zwei Berufsintegrationsklassen ( BIK/k) an der Jakob-Preh-Schule für das Schuljahr 2026/27
Landkreis Rhön-Grabfeld SG Z5 BeschaffungenBad Neustadt a. d. SaaleKooperationspartnerschaft für zwei Berufsintegrationsklassen ( BIK/k) an der Jakob-Preh-Schule für das Schuljahr 2026/27
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