Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 07.05.2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgeset...
Vocational Training, Seminars
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- Tender
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- Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
- Published:
- August 31, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Vocational Training
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Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 07.05.2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 § 2 § 2a § 3 § 4 § 5 § 6 Errichtung Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Prüferdelegationen Ausschluss von der Mitwirkung Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 Prüfungstermine Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen Zulassung zur Prüfung Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 18a § 18 b § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 Prüfungsgegenstand Gliederung der Prüfung Besondere Verhältnisse behinderter Menschen Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung Prüfungsaufgaben Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen Virtuelle Teilnahme von Prüfenden Nichtöffentlichkeit Leitung, Aufsicht und Niederschrift Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 Bewertungsschlüssel Bewertu
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Industrie- und Handelskammer Hochrhein-BodenseePrüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 7. Mai 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen, die für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - AEVO-Prüfungen - entsprechend anzuwenden ist: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen und Prüferdelegationen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen § 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge § 11 Prüfungsgebühr Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache § 13 Gliederung der Prüfung § 14 Prüfungsaufgaben § 14a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 14b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen § 16 Nichtöffentlichkeit § 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 18 Ausweispflicht und Belehrung § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 21 Bewertungsschlüssel § 22 BewertungsverfaPrüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinFreiburgIndustrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. März 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK Südlicher Oberrhein) als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 126), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Einrichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge § 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen § 12 Zulassung zur Prüfung § 13 Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 Prüfungsgegenstand § 15 Gliederung der Prüfung § 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen § 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung § 18 Prüfungsaufgaben § 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 18b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 19 Nichtöffentlichkeit § 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 21 Ausweispflicht und Belehrung § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 Bewertungsschlüssel § 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse § 26 ErgebnisniDritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
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IHK Heilbronn-FrankenIHK Heilbronn-Franken Regelung für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50c Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 2. Juli 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken als zuständige Stelle nach §§ 71 Abs. 2, 79 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. 50c Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgenden Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren): Inhaltsverzeichnis § 1 Gegenstand Erster Abschnitt: Feststellungstandem § 2 Bestimmung und Zusammensetzung von Feststellungstandems § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Geschäftsführung § 5 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Feststellungsverfahren § 6 Feststellungstermine und -orte § 7 Antrag auf Zulassung zum Feststellungs- und Ergänzungsverfahren § 8 Zulassung, Fristen für Mitteilungen über Zulassung und Ladung zum Feststellungstermin Dritter Abschnitt: Durchführung der Feststellungsverfahren § 9 Durchführung § 10 Besondere Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen, Verfahrensbegleitung § 11 Nichtöffentlichkeit § 12 Ausweispflicht und Belehrung § 13 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 14 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Dokumentation der Feststellung und Beurkundung des Ergebnisses § 15 Niederschrift über das Feststellungsverfahren § 16 Bescheidung und Zeugniserteilung, Fristen Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmungen § 17 Rechtsbehelfsbelehrung § 18 Verfahrensunterlagen § 19 Inkrafttreten § 1 Gegenstand Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit gemäß §§ 50b ff. des BerufsbildungSeminare für höhere Führungskräfte - Unternehmenskultur
Berufsgenossenschaft Holz und MetallMainzDeadline: Oct 27Art der Leistung Die Auftraggeberin führt im Rahmen ihres gesetzlichen Qualifizierungsauftrages Seminare für die Versicherten ihrer Mitgliedsunternehmen durch. Dazu bietet die Auftraggeberin - als eine der größten Bildungsträger Deutschlands - ein umfangreiches Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm für Multiplikatoren und Verantwortliche aus ihren Mitgliedsunternehmen an. Die Angebote sind handlungsorientiert und zielen auf die nachhaltige Kompetenzverbesserung der Teilnehmenden ab. Ziel dieser Vergabemaßnahme ist der Abschluss von bis zu zwei Dienstleistungsverträgen über die eigenverantwortliche Konzeption und Durchführung von inhaltlich abgeschlossenen Seminar-Zeitslots innerhalb der o.g. Veranstaltungen. Umfang der Leistung Es wird davon ausgegangen, dass jährlich 9 Veranstaltungen des Seminartyps "Höhere Führungskräfte - Unternehmenskultur als Erfolgsfaktor (FKFH10)" angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Jahre. Eine Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.Durchführung von Touren, Workshops und Einzelstopps im Rahmen der Finanzbildungsmaßnahmen der OeNB
Oesterreichische NationalbankWienGegenstand der vorliegenden Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter, welcher die OeNB bei der Organisation und Durchführung von unterschiedlichen Touren, Workshops und Einzelstopps mit und ohne Euro-Bus-Infrastruktur sowie Zusatzleistungen im Rahmen der Finanzbildungsmaßnahmen der OeNB unterstützt. Diese Leistungen werden nach Maßgabe der Einzelabrufe der OeNB erbracht. Der gegenständliche Abruf dient der Tour FinanzFit Herbst 2026.Courses in management and alteration frameworks, flexible, product and value creation for Sykehuspartner HF on behalf of Helse Sør-Øst RHF
SYKEHUSINNKJØP HFVADSØDeadline: Sep 24Sykehusinnkjøp shall, on behalf of Sykehuspartner HF, procure different types of courses. Attached is in the tender terms, requirement specifications and the price form for the procurement. The intention of the prior information notice is to get input on the documents and prepare the market for the pending procurement.Beraterauftrag
Auftraggeber ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesministerin für Justiz.WienIm Rahmen des Projekts "Richterliche Reflexionsinstrumente" des BMJ unterstützen die externen Coaches bei der Entwicklung von Feedbacktools (Globales Feedback, Feedback zur Verhandlungsführung) und führen die Feedbackprozesse mit Richter:innen durch.RV Jahreswechselseminare
civillent GmbHReutlingenDeadline: Sep 08Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen über die Erbringung von Jahreswechselseminaren.
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