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Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrück

Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung

Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat am 23. Juni ...

Typ: Ausschreibung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Veröffentlicht:
20. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Rechtsberatung

Ausschreibungsbeschreibung

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Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat am 23. Juni 2026 gemäß § 3 Abs. 6, 7 und § 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2023 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Februar 2024), wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A Ziffer I wird wie folgt geändert: In Nummer 1 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „250 €“ durch „265 €“ sowie die Angabe „380 €“ durch „405 €“ ersetzt. In Nummer 2 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 3 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 4 werden die Angabe „160 €“ durch die Angabe „180 €“, die Angabe „310 €“ durch „340 €“ sowie die Angabe „470 €“ durch „520 €“ ersetzt. In Nummer 5 werden die Angabe „200 €“ durch die Angabe „215 €“, die Angabe „400 €“ durch „435 €“ sowie die Angabe „600 €“ durch „650 €“ ersetzt. 2. Abschnitt A Ziffer II wird wie folgt geändert: In Nummer 1 wird die Angabe „647 €“ durch die Angabe „700 €“ ersetzt. In Nummer

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