Industrie- und Handelskammer CottbusCottbus
Gebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung
Industrie- und Handelskammer Cottbus Gebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung - Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 7. Juli 2026 gemäß dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Geset...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Industrie- und Handelskammer Cottbus
- Veröffentlicht:
- 30. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
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Industrie- und Handelskammer Cottbus Gebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung - Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 7. Juli 2026 gemäß dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) beschlossen: Abschnitt Gebührenposition Betrag 1. Außenhandelsdokumente 1.1 Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur) 1.1.1 - pro Original (elektronisch) 25,00 € 1.1.2 - pro Original (manuell) 33,00 € 1.1.3 - pro Kopie (manuell) 5,00 € 1.2 Ausstellen von Carnet A.T.A. 1.2.1 - Standardsatz (1 Reise) 99,00 € 1.2.2 - pro weitere Reise 14,00 € * Für die Ausstellung eines Carnet A.T.A. fallen weitere Kosten an. 1.3 Bereinigung unerledigter Carnets 33,00 € 2. Berufsbildung 2.1 Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses oder eines Anschlussvertrages 100,00 € 2.2 Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.2.1 Abnahme der Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 332,00 € 2.2.2 Teilwiederholung 294,00 € 2.3 Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.3.1 Abnahme der Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 418,00 € 2.3.2 Teilwiederholung 316,00 € 2.4 Die Differenz zwischen der Gebühr der IHK Cottbus und der Gebühr der amtshilfeausführenden Kammer trägt die IHK Cottbus, es sei denn, die Amtshilfe erfolgt aufgrund einer Anfrage des Ausbildungsbetriebes. In diesem Fall trägt die Differenz der Ausbildungsbetrieb. 2.5 Der Gebührenanspruch entsteht mit der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung. 2.6 Fortbildungsprüfungen 2.6.1 Au
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IHK Heilbronn-FrankenGebührentarif der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat in ihrer Sitzung am 16. Juli 2026 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBI. I S. 3306), in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 lit. b) der Satzung der IHK Heilbronn-Franken die Änderung der Gebührenordnung durch Neufassung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken beschlossen. Der neue Gebührentarif tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. A. Außenhandel A.1. Ausstellung eines Carnets ATA A.1.1. für Kammerzugehörige 125,00 € A.1.2. für Nichtkammerzugehörige 215,00 € A.2. Regulierungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet ATA 90,00 € A.3. Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von sonstigen Außenwirtschaftsdokumenten A.3.1. Bearbeitung von Papierdokumenten A.3.1.1. je Original 15,00 € A.3.1.2. jede weitere Durchschrift 2,00 € A.3.2. Online-Anträge („elektronisches Ursprungszeugnis“) 15,00 € B. Berufsbildung B.1. Ausbildung und Umschulung B.1.1. Registrierung und Prüfung B.1.1.1. Registrierung von digitalen Ausbildungs- und Umschulungsverträgen 70,00 € B.1.1.2. Registrierung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen in Papierform 89,00 € B.1.1.3. Zuschlaggebühr bei verspäteter Einreichung der Ausbildungs- und Umschulungsverträgen (BBiG § 11 und § 36) nach Beginn der Ausbildung/Umschulung 22,00 € B.1.1.4. Gebühr bei erneuter Zusendung der Unterlagen 18,00 € B.2. Prüfungswesen Ausbildung B.2.1. Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung in besonderen Fällen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG) 84,00 € B.2.2. Zwischenprüfung (ohne gestreckte Abschlussprüfung) B.2.2.1. kaufmännisch 235,00 € B.2.2.2. gewerblich 280,00 € B.2.2.3. kaufmännisch mit erhöhtem Aufwand 215Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrückIndustrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat am 23. Juni 2026 gemäß § 3 Abs. 6, 7 und § 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2023 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Februar 2024), wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A Ziffer I wird wie folgt geändert: In Nummer 1 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „250 €“ durch „265 €“ sowie die Angabe „380 €“ durch „405 €“ ersetzt. In Nummer 2 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 3 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 4 werden die Angabe „160 €“ durch die Angabe „180 €“, die Angabe „310 €“ durch „340 €“ sowie die Angabe „470 €“ durch „520 €“ ersetzt. In Nummer 5 werden die Angabe „200 €“ durch die Angabe „215 €“, die Angabe „400 €“ durch „435 €“ sowie die Angabe „600 €“ durch „650 €“ ersetzt. 2. Abschnitt A Ziffer II wird wie folgt geändert: In Nummer 1 wird die Angabe „647 €“ durch die Angabe „700 €“ ersetzt. In NummerInstandhaltung Lufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
Gemeinde SchönefeldSchönefeldFrist: 28. Sept.Dienstleistung Rahmenvertrag für die Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) der Raumlufttechnischen Anlagen den gemeindeeigenen Objekten (Schulen, Feuerwehren, Kitas, etc.) Grobmengenangaben: Wartung; Reparatur; Instandhaltung; Instandsetzung; Lüftung; Lüftungsanlagen; RLT-Anlagen; Raumlufttechnik; DIN 276 KG 430; Ausführungsorte: diverse Objekte (Schulen, Kitas, Feuerwehren, etc.) der Gemeinde Schönefeld; alle in 12529 Schönefeld Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Raumlufttechnische Anlagen
OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH im Namen und Rechnung des Magistrates der Stadt Offenbach am Main, Eigenbetrieb (ESO), kommunale Dienstleist ...Frist: 17. Nov.Raumlufttechnische Anlagen Raumlufttechnische Anlagen Raumlufttechnische Anlagen Aufbau der Raumlufttechnik für zwei neue RLT Anlagen mit je ca. 5.000 m³/h für den Neubau des Infrastrukturgebäudes Waldschwimmbad in Offenbach. Die Lüftungsgeräte werden im Technikraum E1 aufgestellt. Lüftungskanäle innerhalb des Gebäudes und z.T. auf dem Flachdach verzogen, in Summe ca. 400 m², Einbauteile Brandschutzklappen, Schalldämpfer, Luftauslässe, etc.Lufttechnische Anlagen
Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftDietzenbachFrist: 22. Nov.Lufttechnische Anlagen Lufttechnische Anlagen 2 Lüftungsanlagen auf dem Dach aufgeteilt auf 1x Küche 6.270m3/h und 1xKlassen 13.270m3/h. Zusätzlich 2 dezentrale Anlagen für die Umkleiden und Nebenräume der Turnhalle Lufttechnische Anlagen 2 Lüftungsanlagen auf dem Dach aufgeteilt auf 1x Küche 6.270 m3/h und 1x Klasseen 13.270 m3/h. Zusätzlich2 dezentrale Anlagen für die Umkleiden und Nebenräume der Turnhalle.Küchentechnische Anlagen
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannoverFrist: 30. Sept.Küchentechnische Anlagen für die Grundschule Mengendamm in Hannover. Im LV sind enthalten: Mensaküche mit zwei Kombidämpfern und Arbeitsschrankanlage; Spülbereich mit Doppelkorbspülmaschine, Nassmüllkühler und Mobililar; Kühlzelle inkl. Kälteanlage und Mobiliar; fünf Teeküchen, jeweils bestehend aus Küchenzeile und Elektrogeräten. Das zu erstellende Gebäude wird nach Maßgabe des Zertifizierungssystems der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) gemäß dem Kriterienkatalog Gebäude Neubau 2018 und dem Nutzungsprofil „Neubau Bildungsbauten (NBI)" geplant und ausgeführt. Des Weiteren wird für das Gebäude eine QNG-Zertifizierung angestrebt. Der AN ist dazu aufgefordert, die Voraussetzungen zur Erlangung des DGNB-Silber Zertifikats und der Sicherstellung der QNG-Anforderungen nicht zu gefährden und seine Leistungen dementsprechend zu erbringen. Die Anwendung des Bewertungssystems erfolgt planungs- und baubegleitend. Diesbezüglich sind eine kooperative Zusammenarbeit und Abstimmung des AN mit allen am Bau Beteiligten unabdingbar. Siehe Zusätzliche technische Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Industrie- und Handelskammer Cottbus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.