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Kreishandwerkerschaft GießenGießen

Lehrlingsbetreuungsgebühr - Gebührenordnung für die Bäcker-Innung Mittelhessen-West

Kreishandwerkerschaft Gießen Lehrlingsbetreuungsgebühr - Gebührenordnung für die Bäcker-Innung Mittelhessen-West Die Mitgliederversammlung der: Bäcker-Innung Mittelhessen-West, beschließt in ihrer Mitgliederversammlung am 11.08.2026 gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 2 HwO und § 23 Abs. 2 Nr. 2 der aktuellen lnnungs-Satzung folgende Gebühr: Gebühr für...

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Kreishandwerkerschaft Gießen
Veröffentlicht:
25. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Berufliche Qualifizierung

Ausschreibungsbeschreibung

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Kreishandwerkerschaft Gießen Lehrlingsbetreuungsgebühr - Gebührenordnung für die Bäcker-Innung Mittelhessen-West Die Mitgliederversammlung der: Bäcker-Innung Mittelhessen-West, beschließt in ihrer Mitgliederversammlung am 11.08.2026 gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 2 HwO und § 23 Abs. 2 Nr. 2 der aktuellen lnnungs-Satzung folgende Gebühr: Gebühr für die Inanspruchnahme der Berufsausbildungseinrichtungen der Bäcker-Innung Mittelhessen-West durch Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in sonstiger Weise zur Ausbildung von Lehrlingen im Handwerk berechtigt sind (Lehrlingsbetreuungsgebühr). Die Gebühr wird für die gesamte reguläre Ausbildungsdauer erhoben. Sie beträgt 240 Euro. Bei Betrieben, die Mitglied der Bäcker-Innung Mittelhessen-West sind, ist diese Gebühr im lnnungsbeitrag enthalten. Die Gebühr entsteht mit Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehr- lingsrolle) der jeweils zuständigen Handwerkskammer. Gebührenschuldner ist der Ausbildungsbetrieb. Die Gebühr wird jeweils zu drei gleichen Teilen fällig bei: - Eintragung des Lehrvertrages in die Lehrlingsrolle, - Anmeldung zur Zwischenprüfung und - Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung. Zum Zwecke der Existenz- und Funktionsfähigkeit der Lehrlingsausbildung unterhält die Bäcker-Innung Mittelhessen-West Einrichtungen der Berufsausbildung, die durch die in die Handwerksrolle eingetragenen Ausbildungsbetriebe in Anspruch genommen werden. Die Kosten und Aufwendungen der Lehrlingsausbildung (mit Ausnahme der Prüfungsgebühren) werden im Rahmen dieser Gebühr allen Ausbildungsbetrieben anteilig in Rechnung gestellt. Die Gebühr umfasst u.a. anteilige Kosten und Aufwendungen der Berufsausbildung der Bäcker-Innung Mittelhessen-West für deren - Geschäftsstelle inkl. Personalgestellung - Geschäftsführung - Bereitstellung von Ausbildungsnachweisen, Rahmenlehrplänen und Merkblättern für Auszubildende - Bürobedarf (Porto, Internet, Telefon, etc.), - Koordinierung der Berufsausbildu

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