Landkreis Potsdam-MittelmarkBad Belzig
Arbeitsmarktdienstleistung für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III - "Kompetenzfeststellung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund"
Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ist...
Berufliche Qualifizierung, Sprachkurse
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- 26. August 2026
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ist, möglichst viele von ihnen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einstieg in den Arbeitsmarkt in den letzten Monaten deutlich schwieriger geworden ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die Anforderungen der Arbeitgeber an die Bewerber. Das betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund kann häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des deutschen Bildungssystems vorweisen. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit, eine Berufsanerkennung des formalen Abschlusses im Sinne des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) zu erhalten und damit in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass auch diese Personen häufig über arbeitsmarktrelevante Kompetenzen verfügen, die durch Berufserfahrungen und andere informelle und non-formale Lernaktivitäten erworben wurden. Vorhandene Fähigkeiten, Neigungen oder Qualifikationen müssen zunächst gemäß den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes ermittelt, angepasst und erweitert werden. Dafür ist eine umfassende Kompetenzfeststellung erforderlich. Die ausgeschriebene Maßnahme soll daher - die vorhandenen berufspraktischen und theoretischen Kenntnisse/ Kompetenzen, beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Qualifikationen erfragen (Fragebogen), - einen Lebenslauf erstellen, - berufsrelevante Dokumente zusammentragen, die Übersetzung und Anerkennung nur nach Abstimmung mit der IFK initiieren - vorhand
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9Y4BHJ40.zip
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Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III) - Landratsamt Schmalkalden-MeiningenMeiningen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB III
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB III - Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünster
Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Grundlage für die Beschaffungsabsicht ist der Beschaffungsantrag der Fachstellenleiterin für Markt und Integration des Jobcenters der Stadt Münster. Das Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" richtet sich sowohl an arbeitsmarktnahe zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch an arbeitsmarktfernere zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die intensive Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt benötigen. Viele Zugewanderte haben Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Hier kommen zu den oftmals auftretenden und bekannten Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Gegebenheiten und zum "Leben in Deutschland" nicht verinnerlicht. Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/der deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht. Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei potentiellen Teilnehmenden, oftmals bei weiblichen Zugewanderten, ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete Maßnahmen im Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" unterstützt werden soll. Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigt Gelegenheiten und Impulse, um ihre Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können. Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung zu tragen. Kernziel des Angebotes ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Der Fokus des Angebotes soll auf der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegen. Dies soll durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung, durch den Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen für ein besseres Verständnis der Lebens- und Arbeitsbedingungen, durch die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts und durch die Qualifizierung und Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen erreicht werden. - Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünster
Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Grundlage für die Beschaffungsabsicht ist der Beschaffungsantrag der Fachstellenleiterin für Markt und Integration des Jobcenters der Stadt Münster. Das Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" richtet sich sowohl an arbeitsmarktnahe zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch an arbeitsmarktfernere zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die intensive Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt benötigen. Viele Zugewanderte haben Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Hier kommen zu den oftmals auftretenden und bekannten Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Gegebenheiten und zum "Leben in Deutschland" nicht verinnerlicht. Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/der deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht. Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei potentiellen Teilnehmenden, oftmals bei weiblichen Zugewanderten, ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete Maßnahmen im Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" unterstützt werden soll. Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigt Gelegenheiten und Impulse, um ihre Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können. Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung zu tragen. Kernziel des Angebotes ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Der Fokus des Angebotes soll auf der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegen. Dies soll durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung, durch den Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen für ein besseres Verständnis der Lebens- und Arbeitsbedingungen, durch die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts und durch die Qualifizierung und Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen erreicht werden. - Landkreis Rotenburg (Wümme)Rotenburg (Wümme)Frist: 29. Juli
AsA IV (Maßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III)
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigFrist: 20. Aug.
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum am Standort Flensburg
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III am Standort Flensburg. Ziel ist die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung durch Abbau persönlicher Hemmnisse und Nutzung individueller Ressourcen. Fester Bestandteil ist ein verpflichtendes Praktikum. Teilnehmende erarbeiten aussagekräftige Bewerbungsunterlagen; Stellensuchverhalten und Bewerbungsaktivitäten sollen verbessert werden. Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Optimierung des Bewerberverhaltens sind enthalten. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigFrist: 07. Juli
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Maßnahme nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren. Ziel: Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung und Gestaltung des persönlichen Umfelds für dauerhafte Beschäftigung durch Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigFrist: 20. Aug.
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum am Standort Flensburg
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung. Persönliche Hemmnisse sollen abgebaut und vorhandene individuelle Ressourcen genutzt werden. So soll nicht nur eine Aktivierung erreicht werden, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Um diese Ziele zu erreichen ist ein fester Bestandteil der Maßnahme eine praktische Erprobung im Rahmen einer Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum). Diese ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Darüber hinaus sollen alle Teilnehmenden aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erarbeiten, die sowohl dem Fallmanagement, als auch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Stellensuchverhalten und die Bewerbungsaktivitäten der Teilnehmenden soll verbessert werden. Die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und weitere Kompetenzen zur Optimierung des Bewerberverhaltens müssen beinhaltet sein. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswig
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswig
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 26. August 2026.
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- Der Auftraggeber ist Landkreis Potsdam-Mittelmark.
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