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Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wo...

Typ: Ausschreibung

Notariat, Rechtsberatung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Veröffentlicht:
24. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Notariat

Ausschreibungsbeschreibung

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Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg als zuständige Stelle nach § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgende Änderungssatzung. Artikel 1 Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 27.08.2020, zuletzt geändert am 12.05.2023, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach „§ 14a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen“ die Angabe „§ 14b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden“ eingefügt. 2. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe „Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 1“ gestrichen. 3. Die Überschrift zum Ersten Abschnitt wird geändert in: „Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen“. 4. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern.“ 5. Die Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 1 wird ersatzlos gestrichen. 6. In § 2 Abs. 9 Satz 2 wird nach "§ 40 Absatz 5“ die Angabe „BBiG“ eingefügt. 7. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfenden Person (Prüfling)“ ersetzt. 8. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 2 Sätze 1 und 2“ ersetzt durch „die Absätze 1 und 2“. 9. In § 8 Absatz 2 werden die Wörter „Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfende Person“ ersetzt. 10. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber“ durch die Wörter „zu prüfenden Person“ ersetzt. 11.

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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