Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 07.05.2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgeset...
Berufliche Qualifizierung, Seminare
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
- Veröffentlicht:
- 31. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 07.05.2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 § 2 § 2a § 3 § 4 § 5 § 6 Errichtung Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Prüferdelegationen Ausschluss von der Mitwirkung Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 Prüfungstermine Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen Zulassung zur Prüfung Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 18a § 18 b § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 Prüfungsgegenstand Gliederung der Prüfung Besondere Verhältnisse behinderter Menschen Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung Prüfungsaufgaben Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen Virtuelle Teilnahme von Prüfenden Nichtöffentlichkeit Leitung, Aufsicht und Niederschrift Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 Bewertungsschlüssel Bewertu
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
3 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Ähnliche Bekanntmachungen
9Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-BodenseePrüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 7. Mai 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 2025 I Nr. 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. I 2025 I Nr. 259), folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen, die für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - AEVO-Prüfungen - entsprechend anzuwenden ist: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen und Prüferdelegationen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen § 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge § 11 Prüfungsgebühr Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache § 13 Gliederung der Prüfung § 14 Prüfungsaufgaben § 14a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 14b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen § 16 Nichtöffentlichkeit § 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 18 Ausweispflicht und Belehrung § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 21 Bewertungsschlüssel § 22 BewertungsverfaPrüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinFreiburgIndustrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. März 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK Südlicher Oberrhein) als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 126), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Einrichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge § 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen § 12 Zulassung zur Prüfung § 13 Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 Prüfungsgegenstand § 15 Gliederung der Prüfung § 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen § 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung § 18 Prüfungsaufgaben § 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 18b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden § 19 Nichtöffentlichkeit § 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 21 Ausweispflicht und Belehrung § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 Bewertungsschlüssel § 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse § 26 ErgebnisniPrüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinFreiburgIndustrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. März 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK Südlicher Oberrhein) als zuständige Stelle nach § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 BBiG. Die Prüfungsordnung ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 § 2 § 2a § 3 § 4 § 5 § 6 Errichtung Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Prüferdelegationen Ausschluss von der Mitwirkung Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung Geschäftsführung Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 Prüfungstermine Zulassung zur Fortbildungsprüfung Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge Prüfungsgebühr Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung § 12 § 13 § 14 § 14a § 14b § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache Gliederung der Prüfung Prüfungsaufgaben Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen Virtuelle Teilnahme von Prüfenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen Nichtöffentlichkeit Leitung, Aufsicht und Niederschrift Ausweispflicht und Belehrung Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter AbschniDritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-WolfsburgIndustrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 17. August 2026 Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Juni 2026 erlässt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1, § 62 Absatz 3 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgende Änderungssatzung. Artikel 1 Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vom 27. August 2020, zuletzt geändert am 12. Mai 2023, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe „§ 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen“ die Angabe „§ 18b Virtuelle Teilnahme von Prüfenden“ eingefügt. 2. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2“ ersetzt durch „gelten die Absätze 1 und 2“. 3. In § 8 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „von der Ausbilderin oder dem Ausbilder und der oder dem Auszubildenden unterzeichneten“ gestrichen sowie nach den Wörtern „Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG“ die Wörter „über die Ausbildende oder den Ausbildenden schriftlich oder elektronisch“ eingefügt. 4. In § 9 Absatz 2 Nr. 2 werden die Wörter „von der Ausbilderin oder dem Ausbilder und der oder dem Auszubildenden unterzeichneten“ gestrichen sowie nach den Wörtern „Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG“ die Wörter „über die Ausbildende oder den Ausbildenden schriftlich oder elektronisch“ eingefügt. 5. In § 9 Absatz 3 Nr. 2 wird die Nummer „2b“ ersetzt durch die Nummer „3“. 6. In § 11 wird nach Absatz 2 ein neuer Absatz 3 eingefügt: „Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen,Seminare für höhere Führungskräfte - Unternehmenskultur
Berufsgenossenschaft Holz und MetallMainzFrist: 27. Okt.Art der Leistung Die Auftraggeberin führt im Rahmen ihres gesetzlichen Qualifizierungsauftrages Seminare für die Versicherten ihrer Mitgliedsunternehmen durch. Dazu bietet die Auftraggeberin - als eine der größten Bildungsträger Deutschlands - ein umfangreiches Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm für Multiplikatoren und Verantwortliche aus ihren Mitgliedsunternehmen an. Die Angebote sind handlungsorientiert und zielen auf die nachhaltige Kompetenzverbesserung der Teilnehmenden ab. Ziel dieser Vergabemaßnahme ist der Abschluss von bis zu zwei Dienstleistungsverträgen über die eigenverantwortliche Konzeption und Durchführung von inhaltlich abgeschlossenen Seminar-Zeitslots innerhalb der o.g. Veranstaltungen. Umfang der Leistung Es wird davon ausgegangen, dass jährlich 9 Veranstaltungen des Seminartyps "Höhere Führungskräfte - Unternehmenskultur als Erfolgsfaktor (FKFH10)" angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Jahre. Eine Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.Durchführung von Touren, Workshops und Einzelstopps im Rahmen der Finanzbildungsmaßnahmen der OeNB
Oesterreichische NationalbankWienGegenstand der vorliegenden Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter, welcher die OeNB bei der Organisation und Durchführung von unterschiedlichen Touren, Workshops und Einzelstopps mit und ohne Euro-Bus-Infrastruktur sowie Zusatzleistungen im Rahmen der Finanzbildungsmaßnahmen der OeNB unterstützt. Diese Leistungen werden nach Maßgabe der Einzelabrufe der OeNB erbracht. Der gegenständliche Abruf dient der Tour FinanzFit Herbst 2026.Courses in management and alteration frameworks, flexible, product and value creation for Sykehuspartner HF on behalf of Helse Sør-Øst RHF
SYKEHUSINNKJØP HFVADSØFrist: 24. Sept.Sykehusinnkjøp shall, on behalf of Sykehuspartner HF, procure different types of courses. Attached is in the tender terms, requirement specifications and the price form for the procurement. The intention of the prior information notice is to get input on the documents and prepare the market for the pending procurement.Beraterauftrag
Auftraggeber ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesministerin für Justiz.WienIm Rahmen des Projekts "Richterliche Reflexionsinstrumente" des BMJ unterstützen die externen Coaches bei der Entwicklung von Feedbacktools (Globales Feedback, Feedback zur Verhandlungsführung) und führen die Feedbackprozesse mit Richter:innen durch.RV Jahreswechselseminare
civillent GmbHReutlingenFrist: 08. Sept.Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen über die Erbringung von Jahreswechselseminaren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.