Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)MagdeburgTED
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55, Abs. 3 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu...
Elektroplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“,...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Elektroplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung des CADCAFM-Pflichtenhefts des BLSA entfällt für diese Maßnahme. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
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- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung des CADCAFM-Pflichtenhefts des BLSA entfällt für diese Maßnahme. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro DessauDessau-Roßlau
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro DessauDessau-Roßlau
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung von Gebäuden AG 1.1.4 und 1.1.5 – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55, Abs. 3 HOAI)
Beschreibung (Die Beschreibung der Quantität der Beschaffung bzw. der Anforderungen, die im Rahmen dieses Verfahrens oder dieses Loses zu erfüllen sind. Im Falle einer Bekanntmachung einer Änderung die Beschreibung der Beschaffung vor und nach der Änderung.) Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. Für die Erstellung der Pläne ist das CAD/CAFM Pflichtenheft BLSA zu beachten! Kompletter Download unter https://blsa.sachsen-anhalt.de/service/cad-cafm-pflichtenheft. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
KNUE EFRE VI Hochschule Magdeburg-Stendal „Neubau Labor Haus 16“ – Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Leistungsphase 2 HOAI (§ 55 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang wurde der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-An-halt (Landesbetrieb BLSA) in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit der Erstellung einer Vorplanung der Bauunterlage für eine Neubaumaßnahme auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, beauftragt. Für die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschule soll die Maßnahme „Neubau Labor Haus 16“ realisiert werden. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campus-Lage, westlich an-grenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18). Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufigen Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
KNUE EFRE VI Hochschule Magdeburg-Stendal „Neubau Labor Haus 16“ – Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Leistungsphase 2 HOAI (§ 55 HOAI)
Beschreibung (Die Beschreibung der Quantität der Beschaffung bzw. der Anforderungen, die im Rahmen dieses Verfahrens oder dieses Loses zu erfüllen sind. Im Falle einer Bekanntmachung einer Änderung die Beschreibung der Beschaffung vor und nach der Änderung.) Detaillierte Beschreibung der Maßnahme/ des Loses einfügen Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang wurde der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-An-halt (Landesbetrieb BLSA) in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit der Erstellung einer Vorplanung der Bauunterlage für eine Neubaumaßnahme auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, beauftragt. Für die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschule soll die Maßnahme „Neubau Labor Haus 16“ realisiert werden. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campus-Lage, westlich an-grenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18). Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufigen Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
KNUE EFRE VI Hochschule Magdeburg-Stendal „Neubau Labor Haus 16“ – Planungsleistungen für die thermische Bauphysik und Bau- und Raumakustik
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang wurde der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA) in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit der Planung einer Neubaumaßnahme auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, beauftragt. Für die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschule soll die Maßnahme „Neubau Labor Haus 16“ realisiert werden. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campuslage, westlich angrenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18). Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufiges Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, HochbauamtWiesbaden
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung, ALG 1+2+3, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben sowie die Fachplanung technische Ausrüstung der Interimscontaineranlage, der Anlagengruppen 1+2+3 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1 -9 Grundleistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Besondere Leistungen: -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen oin 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt oLieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. oDie Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Gebäude: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.Eichstätt
Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.Eichstätt
Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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