Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro DessauDessau-RoßlauTED
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro Dessau
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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7EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55, Abs. 3 HOAI)
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)MagdeburgDas Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung des CADCAFM-Pflichtenhefts des BLSA entfällt für diese Maßnahme. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung von Gebäuden AG 1.1.4 und 1.1.5 – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55 HOAI)
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro DessauDessau-RoßlauDas Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.KNUE EFRE VI Hochschule Magdeburg-Stendal „Neubau Labor Haus 16“ – Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Leistungsphase 2 HOAI (§ 55 HOAI)
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)MagdeburgDas Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang wurde der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-An-halt (Landesbetrieb BLSA) in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit der Erstellung einer Vorplanung der Bauunterlage für eine Neubaumaßnahme auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, beauftragt. Für die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschule soll die Maßnahme „Neubau Labor Haus 16“ realisiert werden. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campus-Lage, westlich an-grenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18). Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufigen Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.Areal A - Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Zweckverband Bodensee-WasserversorgungStuttgartDer Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung versorgt ca. vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg mit Trinkwasser aus dem Bodensee, das aus dem See entnommen und in die Aufbereitungsanlage auf dem Sipplinger Berg gefordert wird. Bestandteil auf dem Sipplinger Berg ist Areal A. Das Areal A ist ein Baufeld mit ca. 5.500 m2, auf dem der Neubau eines Laborgebäudes mit integrierten Büroflächen, mikrobiologischen und chemischen Laborraum sowie Lagerflächen, der Neubau eines Parkhauses zur teilweisen Deckung des Stellplatzbedarfs auf dem Areal des Sipplinger Bergs und der Neubau einer zentralen Zutrittspforte realisiert werden sollen. Die Zutrittspforte soll als Hauptzugang für das gesamte Areal Sipplinger Berg dienen und unter anderem einen Veranstaltungsort umfassen. Da es sich bei der Gesamtanlage auf dem Sipplinger Berg und eine kritische Infrastruktur handelt, muss das gesamte Ensemble auf dem Areal A nach außen so verbunden werden, dass gegen den Zutritt Unbefugter geschützt ist. Zudem müssen die Belange der bestehenden Windkesselanlage auch technisch so berücksichtigt werden, dass es einer einheitlichen Planung bedarf. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die drei Gebäude, sondern auch in Bezug auf die Verkehrsanlagen und die Außenanlagen, die den drei Gebäuden untergeordnet werden müssen, um die erforderliche Erschließung, die neben der Anlieferung mit einem Sattelzug auch den Besucherverkehr aufnehmen muss, überhaupt auf dem Areal A realisieren zu können. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Verhältnisse auf dem Areal A beengt sind und insbesondere auch durch die bestehende Windkesselanlageweiter eingeschränkt werden. Bereits dies erfordert ein gesamtheitliches Baulogistikkonzept für das Areal A. Eine Förderung ist nicht angedacht. Das Projekt soll in BIM - Methodik 5D abgewickelt werden.Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 53 Abs. 2 Nr. 4 Starkstromanlagen und Nr. 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 55 HOAI 2021
Große Kreisstadt Horb am NeckarHorb am NeckarIm Rahmen des Vergabeverfahrens nach VgV mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 und § 74 VgV, soll ein Büro für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 des Neubaus einer 3-Feld-Sporthalle ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die max. 3 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Horb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.Erweiterung und Sanierung Carl-Orff-Grund- und Mittelschule Dießen am Ammersee - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Markt Dießen am AmmerseeDießen am AmmerseeFrist: 14. JuliDer Markt Dießen am Ammersee plant die Erweiterung und Sanierung der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule in Dießen am Ammersee. Hintergrund für die geplante Maßnahme sind aktuell zu geringe Flächen für die ganztägige Förderung im Grundschulbereich. Der zusätzliche Raumbedarf soll durch einen Erweiterungsneubau (Haus F) abgedeckt werden. Zeitgleich soll die Erneuerung der Heizzentrale erfolgen. Im Rahmen eines Vorkonzepts wurden für die Erweiterung Varianten untersucht, die zu einer Vorzugsvariante führten. Aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen wird somit ein Erweiterungsneubau zwischen den Bestands-Gebäuden E und B angestrebt. Mit diesem Erweiterungsbau sowie dem Ausbau des Dachgeschosses von Haus A mit 1.380 m² Nutzfläche liegt eine sehr wirtschaftliche Erweiterungslösung vor. Neben dem zusätzlichen Flächenbedarf zeigt der Gebäudebestand (insbesondere Haus E) auch einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Dies insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, in Bezug auf den Brandschutz, die Raumakustik sowie die Beleuchtung. Als Gesamtinvestitionsvolumen/Kostenrahmen für die Erweiterungs-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Vorkonzepts ca. 19,3 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ermittelt. Darin enthalten sind ca. 2,2 Mio. € brutto für die Kosten der Kostengruppen 410+420+430+470+480, DIN 276. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor: - Planungs-/ Leistungsbeginn: Mitte Oktober 2026, - Baubeginn 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F, Ausbau DG Haus A: Frühjahr 2028, - Fertigstellung 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F und Ausbau DG Haus A: Schuljahresbeginn 2029/30 (= Mitte September 2029), - Baubeginn 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Sommerferien 2029 (= August 2029), - Fertigstellung 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Ende 2030. Ob die Erneuerung der Heizzentrale baulich vorgezogen oder im Rahmen des 1. Bauabschnittes umgesetzt wird, wurde noch nicht final festgelegt und ist abhängig von deTechnische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 53 (2) Nr. 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Nr. 2 Wärmeversorgungsanlagen, Nr. 3 Lufttechnische Anlagen und Nr. 8 Gebäudeautomation, Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 55 HOAI 2021
Große Kreisstadt Horb am NeckarHorb am NeckarIm Rahmen des Vergabeverfahrens nach VgV mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 und § 74 VgV, soll ein Büro für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3 und 8 des Neubaus einer 3-Feld-Sporthalle ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die max. 3 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Horb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro Dessau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.