Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro DessauDessau-RoßlauTED
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“,...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro Dessau
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung des CADCAFM-Pflichtenhefts des BLSA entfällt für diese Maßnahme. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55, Abs. 3 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung des CADCAFM-Pflichtenhefts des BLSA entfällt für diese Maßnahme. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro DessauDessau-Roßlau
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung von Gebäuden AG 1.1.4 und 1.1.5 – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
EFRE VI „Neubau Biobank und klinische Forschung“ Planungsleistungen für Technische Ausrüstung – Leistungsphase 1-2 HOAI (§ 55, Abs. 3 HOAI)
Beschreibung (Die Beschreibung der Quantität der Beschaffung bzw. der Anforderungen, die im Rahmen dieses Verfahrens oder dieses Loses zu erfüllen sind. Im Falle einer Bekanntmachung einer Änderung die Beschreibung der Beschaffung vor und nach der Änderung.) Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. Für die Erstellung der Pläne ist das CAD/CAFM Pflichtenheft BLSA zu beachten! Kompletter Download unter https://blsa.sachsen-anhalt.de/service/cad-cafm-pflichtenheft. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
KNUE EFRE VI Hochschule Magdeburg-Stendal „Neubau Labor Haus 16“ – Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Leistungsphase 2 HOAI (§ 55 HOAI)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang wurde der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-An-halt (Landesbetrieb BLSA) in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit der Erstellung einer Vorplanung der Bauunterlage für eine Neubaumaßnahme auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, beauftragt. Für die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschule soll die Maßnahme „Neubau Labor Haus 16“ realisiert werden. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campus-Lage, westlich an-grenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18). Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufigen Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
KNUE EFRE VI Hochschule Magdeburg-Stendal „Neubau Labor Haus 16“ – Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Leistungsphase 2 HOAI (§ 55 HOAI)
Beschreibung (Die Beschreibung der Quantität der Beschaffung bzw. der Anforderungen, die im Rahmen dieses Verfahrens oder dieses Loses zu erfüllen sind. Im Falle einer Bekanntmachung einer Änderung die Beschreibung der Beschaffung vor und nach der Änderung.) Detaillierte Beschreibung der Maßnahme/ des Loses einfügen Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang wurde der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-An-halt (Landesbetrieb BLSA) in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit der Erstellung einer Vorplanung der Bauunterlage für eine Neubaumaßnahme auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, beauftragt. Für die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschule soll die Maßnahme „Neubau Labor Haus 16“ realisiert werden. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campus-Lage, westlich an-grenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18). Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufigen Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg
KNUE EFRE VI Hochschule Magdeburg-Stendal „Neubau Labor Haus 16“ – Planungsleistungen für die thermische Bauphysik und Bau- und Raumakustik
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang wurde der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA) in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit der Planung einer Neubaumaßnahme auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, beauftragt. Für die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschule soll die Maßnahme „Neubau Labor Haus 16“ realisiert werden. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campuslage, westlich angrenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18). Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufiges Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Technische Ausrüstung M nach § 55 ff HOAI ,Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8), LP2 bis LP 8 / Besondere Leistungen - VgV-36-3322-25
1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Es soll ein Rahmenvertrag für die Leistungen Technische Gebäudeausrüstung – M gem. §55 ff HOAI für Einfache Baumaßnahmen (RBBau Abschnitt D) und Bauprojekt (RBBau Abschnitt E) für drei Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAM integriert Forschung, Bewertung und Beratung in Technik und Chemie unter einem Dach. Die Standorte der BAM sind: 1. Unter den Eichen (UE): Unter den Eichen 87, 12 205 Berlin mit 39 Gebäuden (davon 9 Verwaltungsgebäude, 8 Laborgebäude, 13 Büro- und Laborgebäude, 9 sonstige Nutzungen). 2. Fabeckstraße (FB), Unter den Eichen 44-46, 12 203 Berlin mit 7 Gebäuden (davon 1 Verwaltungsgebäude, 0 Laborgebäude, 4 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen. 3. Adlershof (AH), Richard-Willstätter-Str. 11,12 489 Berlin mit 8 Gebäuden (davon 2 Verwaltungsgebäude, 1 Laborgebäude, 3 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen). Der überwiegende Teil der historischen Gebäude der Standorte „Unter den Eichen“ sowie „Fabeckstraße“ stehen unter Denkmalschutz/Ensembleschutz. Die planerische und technische Umsetzung des Einzelauftrags bzw. der Einzelmaßnahme kann sich auf mehr als ein Jahr erstrecken, insbesondere für Bauprojekte ist in der Regel mit 2-3 Jahren zu rechnen. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Die Liegenschaften sind der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zugeordnet. Beide werden durch das BBR vertreten, für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden zwei Rahmenverträge abgeschlossen. 1. Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland/BMWSB/BBR 2. Auftraggeber: BImA/BBR Nutzerin ist in beiden Fällen die BAM - Gebäudenutzung: Bürogebäude, Laborgebäude, Werkstattgebäude - Art der Baumaßnahme: Einfache Baumaßnahmen nach RBBau Abschnitt D Bauprojekte nach RBBau Abschnitt E Sanierung / Umbau / Brandschutzsanierung - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Aktuell geht der Bauherr von einem Bauvolumen von 4.100.000 € netto (KG 400) für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte aus. - Projektdauer: Der Rahmenvertrag wird mit der Laufzeit eines Jahres abgeschlossen, und kann dreimal – ohne Rechtsanspruch – um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §55 ff HOAI 2021, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 - Leistungsbild: Grundleistungen der Lph 2-9 für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte nach RBBau sowie Besondere Leistungen. Es sind pro Maßnahme nicht immer alle Leistungsphasen zu erbringen. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Die Leistung ist sofort mit Abschluss des Rahmenvertrages und Abruf per Einzelauftrag zu erbringen. (ab Ende 2.Quartal 2026) Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): Es wird von einem Honorar für die Leistung Technische Ausrüstung -M gem. § 55 HOAI 2021 für den Bauunterhalt bzw. die Einfachen Baumaßnahmen sowie Bauprojekte über 4 Jahre Vertragslaufzeit von ca. 2.000.000,00 € netto ausgegangen (KG 400). Höchstwert (brutto): Über die maximale Gesamtlaufzeit (Höchstwert) von 4 Jahren (1 Jahr Vertragslaufzeit zzgl. 3x Verlängerung) würde das eine Honorarsumme von ca. 2.380.000,00 € brutto ergeben. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar jeweils anhand der Kosten des Einzelauftrags / der Einzelmaßnahme berechnet wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro Dessau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.