Große Kreisstadt Horb am NeckarHorb am NeckarTED
Neubau 3-Feld-Sporthalle Horb - HLS-Planung
Im Rahmen des Vergabeverfahrens nach VgV mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 und § 74 VgV, soll ein Büro für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3 und 8 des Neubaus einer 3-Feld-Sporthalle ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: ...
Elektroplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Große Kreisstadt Horb am Neckar
- Veröffentlicht:
- 12. Juli 2026
- Frist:
- 13. August 2026
- Thema:
- Elektroplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Rahmen des Vergabeverfahrens nach VgV mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 und § 74 VgV, soll ein Büro für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3 und 8 des Neubaus einer 3-Feld-Sporthalle ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die max. 3 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Horb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
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Ausführungsorte
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Veröffentlichungsstelle
Freischalten3 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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Gemeinde AffalterbachAffalterbachFrist: 03. Aug.Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9, Anlagengruppen 1-3 +7 sowie 8 optional. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Die Beauftragung erfolgt auf Basis des eingereichten Angebots sowie der Certiform-Formulare.Stadt Neustadt an der Donau - Neubau Hallenbad und 3-fach Sporthalle - TGA HLSB
Neustadt an der DonauNeustadt an der DonauLeistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 für die Leistungsphasen 1-9 gemäß §53ff. HOA bei stufenweiser Beauftragung. Die Stadt Neustadt an der Donau beabsichtigt den Neubau eines Hallenbades mit 4-5 Bahnen a 25m, eines Nichtschwimmer- und eines Familienbeckens, sowie einer 3-fach Sporthalle am jetzigen Standort des Anton Treffer Stadions. Die Nutzung von Synergien in der Flächennutzung ist Teil der Aufgabenstellung. Die Maßnahme soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden, wobei das Hallenbad höher priorisiert wird. Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung sind die Wünsche und Anregungen der Nutzer (Schule, Sportverein, DLRG, Öffentlichkeit) aufzunehmen und in der Planung zu berücksichtigen. Termine: Planungsbeginn: III. Quartal 2026 Realisierung in 2. Bauabschnitten Nutzungsaufnahme: jeweils in Abstimmung mit dem Bauherrn und in Abhängigkeit der FördermittelgeberGemeinde Eschelbronn - Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 18. Aug.Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Große Kreisstadt Horb am Neckar.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.