IKK classicDresden
Bereinigung morbiditätsbedingte Gesamtvergütung § 73 b Abs. 5 SGB V (14/VE/2026)
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Umsetzung des Bereinigungsverfahrens wie folgt: 1. Annahme von HzV Teilnehmerdaten, 2. Durchführung des Bereinigungsverfahrens unter Beachtung der Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Vorgaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der regionalen Bereinigungsvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, 3. Bereitstellung der Informationen der Bereinigung zur Einsicht und zum Download in einer Online-Anwendung (Webviewer), 4. fristgerechten Übermittlung der Bereinigungsdaten sowie erforderliche Korrekturlieferungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen. 5. Übermittlung von Daten zu bereinigungsrelevanten Selektivverträgen über den GKV-Spitzenverband an die Datenstelle des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V sowie 6. Datenaufbewahrung und Löschung.