Kreis GüterslohGütersloh
Perspektive Frauen Wiedereinstieg
Das vorrangige Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Sofern eine Beschäftigungsaufnahme noch nicht erreichbar ist, besteht das Ziel der signifikanten Verbesserung der (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden. 15944 - Perspektive Frauen - Wiedereinstieg
Job Placement
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Gütersloh
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- September 04, 2026
- Topic:
- Job Placement
Tender description
Das vorrangige Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Sofern eine Beschäftigungsaufnahme noch nicht erreichbar ist, besteht das Ziel der signifikanten Verbesserung der (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden. 15944 - Perspektive Frauen - Wiedereinstieg
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10Perspektive Frauen Wiedereinstieg
Kreis GüterslohGüterslohDeadline: Sep 04Maßnahme 'Perspektive Frauen - Wiedereinstieg' zur nachhaltigen Vermittlung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit in Gütersloh, Halle und Rheda-Wiedenbrück.Berufspraktische Orientierung nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Integrationschancen der unter B.1.2 beschriebenen Zielgruppe durch die Kombination aus berufsbezogener Sprachförderung, individueller Integrationsbegleitung, betrieblicher Erprobung sowie der schrittweisen Heranführung an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmenden sollen insbesondere dabei unterstützt werden, • ihre sprachlichen Kompetenzen im beruflichen Kontext auszubauen, • Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erwerben, • berufliche Perspektiven zu entwickeln, • soziale und kulturelle Orientierung zu stärken, • individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen, • praktische Erfahrungen in Betrieben zu sammeln sowie • nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung oder weiterführende Förderangebote integriert zu werden. Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder weiterführende Qualifizierungsangebote ist anzustreben. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 25% erreicht werden. (2) Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 40% erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 60% erreicht werden. (4) Bei dem Verbleib der Teilnehmenden bis zum regulären Ende der Maßnahme oder bis zur Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bzw. Qualifizierung, soll eine Quote von 75% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Zielgruppe zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich • Alter, • Geschlecht, • Herkunftsland, • MJobcenter Standort Odenwald
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Integrationschancen der unter B.1.2 beschriebenen Zielgruppe durch die Kombination aus berufsbezogener Sprachförderung, individueller Integrationsbegleitung, betrieblicher Erprobung sowie der schrittweisen Heranführung an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmenden sollen insbesondere dabei unterstützt werden, • ihre sprachlichen Kompetenzen im beruflichen Kontext auszubauen, • Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erwerben, • berufliche Perspektiven zu entwickeln, • soziale und kulturelle Orientierung zu stärken, • individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen, • praktische Erfahrungen in Betrieben zu sammeln sowie • nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung oder weiterführende Förderangebote integriert zu werden. Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder weiterführende Qualifizierungsangebote ist anzustreben. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 25% erreicht werden. (2) Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 40% erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 60% erreicht werden. (4) Bei dem Verbleib der Teilnehmenden bis zum regulären Ende der Maßnahme oder bis zur Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bzw. Qualifizierung, soll eine Quote von 75% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Zielgruppe zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich • Alter, • Geschlecht, • Herkunftsland, • MArbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Aug 26Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine Berufsausbildung zielführend sein. Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt". Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt. Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland
Landkreis EmslandMeppenDeadline: Aug 26Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen. Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme.COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland
Landkreis EmslandMeppenDeadline: Aug 26Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen. Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme.Orientas 2026
Stadt SolingenSolingenDeadline: Aug 24sowie den Ort der Leistungserbringung Orientas 2026 Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III, welche erwerbsfähige, leistungsberechtigte Frauen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen soll. Im Rahmen der Maßnahme sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt und die Teilnehmerinnen in sozialversicherungspflich tige Beschäftigung vermittelt werden. Die ausgeschriebene Leistung verfolgt das Ziel, erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen ganzheitlich zu fördern und sie systematisch an eine sozialversicherungspflich tige Beschäftigung heranzuführen. Die Maßnahme setzt auf einen stärkenorientierten Ansatz, der persönliche, soziale und berufliche Entwicklungspotenziale gleichermaßen berücksichtigt. Vermittlungshemmnisse, die im familiären oder sozialen Umfeld liegen, werden aktiv aufgegriffen und im Rahmen der Förderung bearbeitet. Die Teilnehmerinnen sollen zentrale Schlüsselqualifikationen erwerben, die für eine nachhaltige berufliche Integration erforderlich sind. Dazu gehören Selbstorganisation, Kommunikationsfähigkeit, Problemlösungskompetenz, digitale Grundfertigkeiten sowie ein realistisches Verständnis der eigenen Stärken und Entwicklungspotenziale. Die Maßnahme kombiniert individuelles Coaching, arbeitsmarktorientierte Qualifizierungsbausteine und betriebliche Erprobungsphasen. Das Coaching dient der persönlichen Stabilisierung, der Klärung individueller Problemlagen und der Entwicklung realistischer beruflicher Perspektiven. Die Qualifizierung vermittelt berufsfachliche Kenntnisse und stärkt die Beschäftigungsfähigkeit. Praktika ermöglichen eine praxisnahe Erprobung, fördern die berufliche Orientierung und unterstützen die Vermittlung in Beschäftigung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der professionellen Unterstützung im Bewerbungsprozess. Die Teilnehmerinnen erhalten Hilfe bei der Erstellung moderner Bewerbungsunterlagen, beim Aufbau eines digitalen Bewerbungsprofils sMaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)
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