Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimTED
Berufspraktische Orientierung nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Integrationschancen der unter B.1.2 beschriebenen Zielgruppe durch die Kombination aus berufsbezogener Sprachförderung, individueller Integrationsbegleitung, betrieblicher Erprobung sowie der schrittweisen Heranführung an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmenden sollen insb...
Job Placement
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- Tender
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- Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- September 02, 2026
- Topic:
- Job Placement
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Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Integrationschancen der unter B.1.2 beschriebenen Zielgruppe durch die Kombination aus berufsbezogener Sprachförderung, individueller Integrationsbegleitung, betrieblicher Erprobung sowie der schrittweisen Heranführung an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmenden sollen insbesondere dabei unterstützt werden, • ihre sprachlichen Kompetenzen im beruflichen Kontext auszubauen, • Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erwerben, • berufliche Perspektiven zu entwickeln, • soziale und kulturelle Orientierung zu stärken, • individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen, • praktische Erfahrungen in Betrieben zu sammeln sowie • nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung oder weiterführende Förderangebote integriert zu werden. Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder weiterführende Qualifizierungsangebote ist anzustreben. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 25% erreicht werden. (2) Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 40% erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 60% erreicht werden. (4) Bei dem Verbleib der Teilnehmenden bis zum regulären Ende der Maßnahme oder bis zur Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bzw. Qualifizierung, soll eine Quote von 75% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Zielgruppe zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich • Alter, • Geschlecht, • Herkunftsland, • M
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Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Integrationschancen der unter B.1.2 beschriebenen Zielgruppe durch die Kombination aus berufsbezogener Sprachförderung, individueller Integrationsbegleitung, betrieblicher Erprobung sowie der schrittweisen Heranführung an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmenden sollen insbesondere dabei unterstützt werden, • ihre sprachlichen Kompetenzen im beruflichen Kontext auszubauen, • Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erwerben, • berufliche Perspektiven zu entwickeln, • soziale und kulturelle Orientierung zu stärken, • individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen, • praktische Erfahrungen in Betrieben zu sammeln sowie • nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung oder weiterführende Förderangebote integriert zu werden. Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder weiterführende Qualifizierungsangebote ist anzustreben. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 25% erreicht werden. (2) Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 40% erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 60% erreicht werden. (4) Bei dem Verbleib der Teilnehmenden bis zum regulären Ende der Maßnahme oder bis zur Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bzw. Qualifizierung, soll eine Quote von 75% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Zielgruppe zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich • Alter, • Geschlecht, • Herkunftsland, • MKompetenzcenter nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individuell zu unterstützen. Das Kompetenzcenter verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen auch persönliche, soziale und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung der Maßnahme ist: • die Aktivierung und Stabilisierung der Teilnehmenden • die Feststellung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • die Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder weiterführende Maßnahmen Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Eigenverantwortung, Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit heterogenen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfen. Der Teilnehmendenkreis umfasst insbesondere: • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen • Alleinerziehende • gesundheitlich eingeschränkte Personen • Personen mit psychosozialen Problemlagen • Personen mit Migrationshintergrund (Sprachniveau mindestens B1) • arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial • Personen mit Qualifizierungsbedarf Alter, Geschlecht, berufliche Qualifikation oder Berufserfahrung stellen keine Zugangsbeschränkung dar. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende je Los zur Verfügung gestellt werden.Berufspraktische Orientierung nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), beabsichtigt die Vergabe einer Maßnahme zur Aktivierung, beruflichen Orientierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund an den Standorten Bergstraße (Los 1), Ried (Los 2), Viernheim (Los 3) und Odenwald (Los 4).Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Aug 26Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine Berufsausbildung zielführend sein. Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt". Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt. Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum am Standort Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Aug 20Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung. Persönliche Hemmnisse sollen abgebaut und vorhandene individuelle Ressourcen genutzt werden. So soll nicht nur eine Aktivierung erreicht werden, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Um diese Ziele zu erreichen ist ein fester Bestandteil der Maßnahme eine praktische Erprobung im Rahmen einer Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum). Diese ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Darüber hinaus sollen alle Teilnehmenden aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erarbeiten, die sowohl dem Fallmanagement, als auch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Stellensuchverhalten und die Bewerbungsaktivitäten der Teilnehmenden soll verbessert werden. Die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und weitere Kompetenzen zur Optimierung des Bewerberverhaltens müssen beinhaltet sein.Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigZiel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können.Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigZiel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können.Standort Fürth (Odenwald)
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individuell zu unterstützen. Das Kompetenzcenter verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen auch persönliche, soziale und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung der Maßnahme ist: • die Aktivierung und Stabilisierung der Teilnehmenden • die Feststellung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • die Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder weiterführende Maßnahmen Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Eigenverantwortung, Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit heterogenen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfen. Der Teilnehmendenkreis umfasst insbesondere: • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen • Alleinerziehende • gesundheitlich eingeschränkte Personen • Personen mit psychosozialen Problemlagen • Personen mit Migrationshintergrund (Sprachniveau mindestens B1) • arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial • Personen mit Qualifizierungsbedarf Alter, Geschlecht, berufliche Qualifikation oder Berufserfahrung stellen keine Zugangsbeschränkung dar. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende je Los zur Verfügung gestellt werden.Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)
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