Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimTED
Kompetenzcenter nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individ...
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- Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -
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- August 03, 2026
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- September 02, 2026
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Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individuell zu unterstützen. Das Kompetenzcenter verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen auch persönliche, soziale und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung der Maßnahme ist: • die Aktivierung und Stabilisierung der Teilnehmenden • die Feststellung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • die Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder weiterführende Maßnahmen Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Eigenverantwortung, Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit heterogenen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfen. Der Teilnehmendenkreis umfasst insbesondere: • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen • Alleinerziehende • gesundheitlich eingeschränkte Personen • Personen mit psychosozialen Problemlagen • Personen mit Migrationshintergrund (Sprachniveau mindestens B1) • arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial • Personen mit Qualifizierungsbedarf Alter, Geschlecht, berufliche Qualifikation oder Berufserfahrung stellen keine Zugangsbeschränkung dar. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende je Los zur Verfügung gestellt werden.
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10Standort Fürth (Odenwald)
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individuell zu unterstützen. Das Kompetenzcenter verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen auch persönliche, soziale und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung der Maßnahme ist: • die Aktivierung und Stabilisierung der Teilnehmenden • die Feststellung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • die Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder weiterführende Maßnahmen Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Eigenverantwortung, Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit heterogenen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfen. Der Teilnehmendenkreis umfasst insbesondere: • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen • Alleinerziehende • gesundheitlich eingeschränkte Personen • Personen mit psychosozialen Problemlagen • Personen mit Migrationshintergrund (Sprachniveau mindestens B1) • arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial • Personen mit Qualifizierungsbedarf Alter, Geschlecht, berufliche Qualifikation oder Berufserfahrung stellen keine Zugangsbeschränkung dar. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende je Los zur Verfügung gestellt werden.Berufspraktische Orientierung nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Integrationschancen der unter B.1.2 beschriebenen Zielgruppe durch die Kombination aus berufsbezogener Sprachförderung, individueller Integrationsbegleitung, betrieblicher Erprobung sowie der schrittweisen Heranführung an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmenden sollen insbesondere dabei unterstützt werden, • ihre sprachlichen Kompetenzen im beruflichen Kontext auszubauen, • Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erwerben, • berufliche Perspektiven zu entwickeln, • soziale und kulturelle Orientierung zu stärken, • individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen, • praktische Erfahrungen in Betrieben zu sammeln sowie • nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung oder weiterführende Förderangebote integriert zu werden. Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder weiterführende Qualifizierungsangebote ist anzustreben. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 25% erreicht werden. (2) Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 40% erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 60% erreicht werden. (4) Bei dem Verbleib der Teilnehmenden bis zum regulären Ende der Maßnahme oder bis zur Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bzw. Qualifizierung, soll eine Quote von 75% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Zielgruppe zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich • Alter, • Geschlecht, • Herkunftsland, • MKompetenzcenter nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Vergabe eines Kompetenzcenters zur Aktivierung, Stabilisierung und Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt an den Standorten Lorsch (Los 1) und Fürth (Los 2).Berufspraktische Orientierung nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), beabsichtigt die Vergabe einer Maßnahme zur Aktivierung, beruflichen Orientierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund an den Standorten Bergstraße (Los 1), Ried (Los 2), Viernheim (Los 3) und Odenwald (Los 4).Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum am Standort Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Aug 20Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung. Persönliche Hemmnisse sollen abgebaut und vorhandene individuelle Ressourcen genutzt werden. So soll nicht nur eine Aktivierung erreicht werden, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Um diese Ziele zu erreichen ist ein fester Bestandteil der Maßnahme eine praktische Erprobung im Rahmen einer Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum). Diese ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Darüber hinaus sollen alle Teilnehmenden aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erarbeiten, die sowohl dem Fallmanagement, als auch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Stellensuchverhalten und die Bewerbungsaktivitäten der Teilnehmenden soll verbessert werden. Die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und weitere Kompetenzen zur Optimierung des Bewerberverhaltens müssen beinhaltet sein.Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum am Standort Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Aug 20Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III am Standort Flensburg. Ziel ist die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung durch Abbau persönlicher Hemmnisse und Nutzung individueller Ressourcen. Fester Bestandteil ist ein verpflichtendes Praktikum. Teilnehmende erarbeiten aussagekräftige Bewerbungsunterlagen; Stellensuchverhalten und Bewerbungsaktivitäten sollen verbessert werden. Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Optimierung des Bewerberverhaltens sind enthalten.Arbeitsmarktdienstleistung für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III - "Kompetenzfeststellung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Aug 26Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ist, möglichst viele von ihnen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einstieg in den Arbeitsmarkt in den letzten Monaten deutlich schwieriger geworden ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die Anforderungen der Arbeitgeber an die Bewerber. Das betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund kann häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des deutschen Bildungssystems vorweisen. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit, eine Berufsanerkennung des formalen Abschlusses im Sinne des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) zu erhalten und damit in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass auch diese Personen häufig über arbeitsmarktrelevante Kompetenzen verfügen, die durch Berufserfahrungen und andere informelle und non-formale Lernaktivitäten erworben wurden. Vorhandene Fähigkeiten, Neigungen oder Qualifikationen müssen zunächst gemäß den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes ermittelt, angepasst und erweitert werden. Dafür ist eine umfassende Kompetenzfeststellung erforderlich. Die ausgeschriebene Maßnahme soll daher - die vorhandenen berufspraktischen und theoretischen Kenntnisse/ Kompetenzen, beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Qualifikationen erfragen (Fragebogen), - einen Lebenslauf erstellen, - berufsrelevante Dokumente zusammentragen, die Übersetzung und Anerkennung nur nach Abstimmung mit der IFK initiieren - vorhand
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