Stadt SolingenSolingen
Orientas 2026
sowie den Ort der Leistungserbringung Orientas 2026 Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III, welche erwerbsfähige, leistungsberechtigte Frauen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen soll. Im Rahmen der Maßnahme sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und ...
Social Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Solingen
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- August 24, 2026
- Topic:
- Social Services
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sowie den Ort der Leistungserbringung Orientas 2026 Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III, welche erwerbsfähige, leistungsberechtigte Frauen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen soll. Im Rahmen der Maßnahme sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt und die Teilnehmerinnen in sozialversicherungspflich tige Beschäftigung vermittelt werden. Die ausgeschriebene Leistung verfolgt das Ziel, erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen ganzheitlich zu fördern und sie systematisch an eine sozialversicherungspflich tige Beschäftigung heranzuführen. Die Maßnahme setzt auf einen stärkenorientierten Ansatz, der persönliche, soziale und berufliche Entwicklungspotenziale gleichermaßen berücksichtigt. Vermittlungshemmnisse, die im familiären oder sozialen Umfeld liegen, werden aktiv aufgegriffen und im Rahmen der Förderung bearbeitet. Die Teilnehmerinnen sollen zentrale Schlüsselqualifikationen erwerben, die für eine nachhaltige berufliche Integration erforderlich sind. Dazu gehören Selbstorganisation, Kommunikationsfähigkeit, Problemlösungskompetenz, digitale Grundfertigkeiten sowie ein realistisches Verständnis der eigenen Stärken und Entwicklungspotenziale. Die Maßnahme kombiniert individuelles Coaching, arbeitsmarktorientierte Qualifizierungsbausteine und betriebliche Erprobungsphasen. Das Coaching dient der persönlichen Stabilisierung, der Klärung individueller Problemlagen und der Entwicklung realistischer beruflicher Perspektiven. Die Qualifizierung vermittelt berufsfachliche Kenntnisse und stärkt die Beschäftigungsfähigkeit. Praktika ermöglichen eine praxisnahe Erprobung, fördern die berufliche Orientierung und unterstützen die Vermittlung in Beschäftigung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der professionellen Unterstützung im Bewerbungsprozess. Die Teilnehmerinnen erhalten Hilfe bei der Erstellung moderner Bewerbungsunterlagen, beim Aufbau eines digitalen Bewerbungsprofils s
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1043/2026 - FAKT Qualifizierungsmaßnahme
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgDeadline: Aug 25Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktnähe. Die Teilnehmer sollten körperlich belastbar sein und ein grundsätzliches Interesse an den Tätigkeitsfeldern im Bereich Facility Management und/oder Garten- und Landschaftsbau aufweisen. Sie müssen bereit sein, sich in diesen Bereichen beruflich zu qualifizieren und eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung bzw. einen unmittelbaren Einstieg in Arbeit durch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse und praktischer Grundfertigkeiten in den Bereichen Facility Management und Garten- und Landschaftsbau. Weiterhin sollen ein individuelles Coaching, eine entsprechende Sprachförderung − insbesondere im beruflichen Kontext − sowie die Vermittlung digitaler (Grund-)Kenntnisse zu einem Abbau vorliegender Vermittlungshemmnisse und einer Verbesserung der Qualifizierungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Die Maßnahme soll die Teilnehmer auf diese Weise an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heranführen und einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Sie startet am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Innerhalb dieses Zeitraums sind 2 Durchgänge abzuhalten: 1. Durchgang 02.11.2026 – 30.04.2027 2. Durchgang 03.05.2027 – 29.10.2027 Pro Durchgang sind 14 Plätze einzurichten. Ein Durchgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtmaßnahmenplätze wird garantiert.COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland
Landkreis EmslandMeppenDeadline: Aug 26Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen. Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme.COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland
Landkreis EmslandMeppenDeadline: Aug 26Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen. Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme.FAKT Qualifizierungsmaßnahme.
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgDeadline: Aug 25Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktnähe. Die Teilnehmer sollten körperlich belastbar sein und ein grundsätzliches Interesse an den Tätigkeitsfeldern im Bereich Facility Management und/oder Garten- und Landschaftsbau aufweisen. Sie müssen bereit sein, sich in diesen Bereichen beruflich zu qualifizieren und eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung bzw. einen unmittelbaren Einstieg in Arbeit durch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse und praktischer Grundfertigkeiten in den Bereichen Facility Management und Garten- und Landschaftsbau. Weiterhin sollen ein individuelles Coaching, eine entsprechende Sprachförderung − insbesondere im beruflichen Kontext − sowie die Vermittlung digitaler (Grund-)Kenntnisse zu einem Abbau vorliegender Vermittlungshemmnisse und einer Verbesserung der Qualifizierungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Die Maßnahme soll die Teilnehmer auf diese Weise an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heranführen und einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Sie startet am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Innerhalb dieses Zeitraums sind 2 Durchgänge abzuhalten: 1. Durchgang 02.11.2026 – 30.04.2027 2. Durchgang 03.05.2027 – 29.10.2027 Pro Durchgang sind 14 Plätze einzurichten. Ein Durchgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtmaßnahmenplätze wird garantiert.Arbeitsmarktdienstleistung - Arbeit mit Kind 2026
Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausenDer bereits vergebene Auttrag beinhaltet die nachfolgende Dienstleistung: Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden. Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt werden. Diese Maßnahme kann darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Praktika in Betrieben sind möglich. Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit der beauftragten Organisation. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen. Teilnehmende sind insbesondere hilfebedürftige Alleinerziehende mit multiplen Vermittlungshemmnissen aus dem Rechtskreis des SGB II mit Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren.Arbeitsmarktdienstleistung - Arbeit mit Kind 2026
Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausenDer bereits vergebene Auttrag beinhaltet die nachfolgende Dienstleistung: Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden. Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt werden. Diese Maßnahme kann darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Praktika in Betrieben sind möglich. Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit der beauftragten Organisation. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen. Teilnehmende sind insbesondere hilfebedürftige Alleinerziehende mit multiplen Vermittlungshemmnissen aus dem Rechtskreis des SGB II mit Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren.JobSpeedDating 2026-2
Job-Center Rhein-ErftFrechenDeadline: Aug 10Das Jobcenter Rhein-Erft plant die Durchführung einer Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gegenstand der Maßnahmenkombination nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur: • Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III). Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) erreicht werden. Die Module 1 und 2 sollen an zwei Standorten (Bergheim oder Kerpen bzw. Frechen, Hürth oder Brühl) mit jeweils bis zu 225 Teilnehmern (insg. 450) und das Modul 3 mit mind. 300 Teilnehmern insgesamt stattfinden. Des Weiteren soll ein Anbahnungscoaching (Modul 4) von Teilnehmenden erfolgen.Kompetenzcenter nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individuell zu unterstützen. Das Kompetenzcenter verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen auch persönliche, soziale und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung der Maßnahme ist: • die Aktivierung und Stabilisierung der Teilnehmenden • die Feststellung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • die Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder weiterführende Maßnahmen Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Eigenverantwortung, Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit heterogenen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfen. Der Teilnehmendenkreis umfasst insbesondere: • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen • Alleinerziehende • gesundheitlich eingeschränkte Personen • Personen mit psychosozialen Problemlagen • Personen mit Migrationshintergrund (Sprachniveau mindestens B1) • arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial • Personen mit Qualifizierungsbedarf Alter, Geschlecht, berufliche Qualifikation oder Berufserfahrung stellen keine Zugangsbeschränkung dar. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende je Los zur Verfügung gestellt werden.Arbeitsmarktdienstleistung - Arbeit mit Kind 2026
Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausenDer bereits vergebene Auttrag beinhaltet die nachfolgende Dienstleistung: Durch umfangreiche individuelle sozialpädagogische und erzieherische Hilfestellungen und Coachings sollen die Problembereiche der Teilnehmenden erfasst, und bearbeitet werden. Je nach individuellen Möglichkeiten sollen die Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt werden. Diese Maßnahme kann darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Praktika in Betrieben sind möglich. Die Inhalte werden in zwei Modulen vermittelt. Eines davon ist im Rahmen einer für die Teilnehmenden freiwilligen Wochentagung mit externer Unterbringung umzusetzen. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit der beauftragten Organisation. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen. Teilnehmende sind insbesondere hilfebedürftige Alleinerziehende mit multiplen Vermittlungshemmnissen aus dem Rechtskreis des SGB II mit Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren.Standort Fürth (Odenwald)
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 02Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individuell zu unterstützen. Das Kompetenzcenter verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen auch persönliche, soziale und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung der Maßnahme ist: • die Aktivierung und Stabilisierung der Teilnehmenden • die Feststellung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • die Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder weiterführende Maßnahmen Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Eigenverantwortung, Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit heterogenen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfen. Der Teilnehmendenkreis umfasst insbesondere: • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen • Alleinerziehende • gesundheitlich eingeschränkte Personen • Personen mit psychosozialen Problemlagen • Personen mit Migrationshintergrund (Sprachniveau mindestens B1) • arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial • Personen mit Qualifizierungsbedarf Alter, Geschlecht, berufliche Qualifikation oder Berufserfahrung stellen keine Zugangsbeschränkung dar. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende je Los zur Verfügung gestellt werden.
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