Landkreis EmslandMeppen
COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland
Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Ab...
No credit card · Instant access
Content at a glance
Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Emsland
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- August 26, 2026
Tender description
Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen. Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Bekanntmachung.pdf
Related tenders
10- Landkreis EmslandMeppenDeadline: Aug 26
COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland
Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen. Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme. - Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Jul 28
REZ SW 45ind JC LK Esslingen
Konzeption und Durchführung von Maßnahmekombination zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S.1 Nr. 1 SGB III für ca. 94 Teilnehmende im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums SÜDWEST. - Jobcenter Wuppertal AöRWuppertal
Projekt zur Schuldenprävention für junge Heranwachsende
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Defizite im Umgang mit finanziellen Ressourcen haben. Ebenso kann es denkbar sein, dass in Einzelfällen Schulden bereits existieren. Dies macht jedoch nicht den Grundcharakter der Leistung aus. Die Leistung richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 - 27 Jahren, die einen eigenen Haushalt begründen. Es greift der präventive Gedanke, dass junge heranwachsende eLb, bei denen z.T. schwerwiegende Gründe für den Auszug aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft vorliegen (Altersspanne 18 - 25 Jahre), nicht in jedem Fall über finanzielle, wirtschaftliche oder vertragsrechtliche Kompetenzen verfügen. Der Auszug in eine eigene Wohnung birgt vor diesem Hintergrund die Gefahr, aus Überforderung Hemmnisse aktiv zu produzieren, was einer Heranführung an den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder einer direkten Integration in Selbigen erschweren oder unterbinden kann. - Job-Center Rhein-ErftFrechenDeadline: Aug 10
Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Das Jobcenter Rhein-Erft plant die Durchführung einer Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gegenstand der Maßnahmenkombination nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur: • Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III). Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) erreicht werden. Die Module 1 und 2 sollen an zwei Standorten (Bergheim oder Kerpen bzw. Frechen, Hürth oder Brühl) mit jeweils bis zu 225 Teilnehmern (insg. 450) und das Modul 3 mit mind. 300 Teilnehmern insgesamt stattfinden. Des Weiteren soll ein Anbahnungscoaching (Modul 4) von Teilnehmenden erfolgen. - Job-Center Rhein-ErftFrechenDeadline: Aug 10
JobSpeedDating 2026-2
Das Jobcenter Rhein-Erft plant die Durchführung einer Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gegenstand der Maßnahmenkombination nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur: • Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III). Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) erreicht werden. Die Module 1 und 2 sollen an zwei Standorten (Bergheim oder Kerpen bzw. Frechen, Hürth oder Brühl) mit jeweils bis zu 225 Teilnehmern (insg. 450) und das Modul 3 mit mind. 300 Teilnehmern insgesamt stattfinden. Des Weiteren soll ein Anbahnungscoaching (Modul 4) von Teilnehmenden erfolgen. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung - Eingliederungsmaßnahme für nicht bedarfsdeckende Beschäftigte
Ziel der Leistung ist es, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer*innen die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung, mit der die Hilfebedürftigkeit entfällt, zu erreichen. Diese Maßnahme soll darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Dabei können auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden sind in der Regel nicht vollschichtig beschäftigte erwerbsfähige Hilfebedürftige (selbstständig oder abhängig beschäftigt (Minijob/Teilzeit)) mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung - Eingliederungsmaßnahme für nicht bedarfsdeckende Beschäftigte
Ziel der Leistung ist es, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer*innen die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung, mit der die Hilfebedürftigkeit entfällt, zu erreichen. Diese Maßnahme soll darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Dabei können auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden sind in der Regel nicht vollschichtig beschäftigte erwerbsfähige Hilfebedürftige (selbstständig oder abhängig beschäftigt (Minijob/Teilzeit)) mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung - Eingliederungsmaßnahme für nicht bedarfsdeckende Beschäftigte
Ziel der Leistung ist es, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer*innen die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung, mit der die Hilfebedürftigkeit entfällt, zu erreichen. Diese Maßnahme soll darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Dabei können auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden sind in der Regel nicht vollschichtig beschäftigte erwerbsfähige Hilfebedürftige (selbstständig oder abhängig beschäftigt (Minijob/Teilzeit)) mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten. - Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Jul 16
REZ BBSAT 45ind Coachingcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Einkommen - Jobcenter Berlin Mitte
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III - Coachingcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Einkommen für ca. 80 Teilnehmende im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Berlin-Brandenburg-Sachsen-Anhalt-Thüringen - Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum NordDeadline: Jul 30
REZ NORD 45BM AA Greifswald
§ 45 SGB III - Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt "Individuelles Bewerbungsmanagement" Konzeption und Durchführung der Maßnahme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt - Individuelles Bewerbungsmanagement nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III für ca. 60 Teilnehmende im Bezirk der Agentur für Arbeit Greifswald
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 26. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landkreis Emsland.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.