Stadt OsterburkenOsterburken
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Gasversorgung in der Stadt Osterburken
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Gasversorgung in der Stadt Osterburken Die Stadt Osterburken, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, mit rd. 6.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Sta...
Energy Supply
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- Tender type:
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- Stadt Osterburken
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Gasversorgung in der Stadt Osterburken Die Stadt Osterburken, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, mit rd. 6.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG für das Gasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Gaskonzessionsvertrag) für das gesamte Gemeindegebiet am 30.09.2028 endet. Die Stadt Osterburken beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Osterburken Marktplatz 3 74706 Osterburken Stichwort: Gaskonzession zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Osterburken. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Osterburken unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Gasnetzes bekunden, wird die Stadt Osterburken zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkrite
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Stadt OsterburkenOsterburkenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in der Stadt Osterburken Die Stadt Osterburken, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, mit rd. 6.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in den Stadtteilen Bofsheim, Hemsbach, Schlierstadt und Osterburken (ohne den Bereich des Zweckverband Regionaler Industriepark Osterburken) am 31.12.2028 endet. Die Stadt Osterburken beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Osterburken Marktplatz 3 74706 Osterburken Stichwort: Stromkonzession zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Osterburken. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Osterburken unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Stadt Osterburken zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren InteressBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf SteinbrennerBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Markdorf
Stadt MarkdorfMarkdorfBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Markdorf Die Stadt Markdorf, Bodenseekreis, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das Konzessionsgebiet am 04.09.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Markdorf Rathausplatz 1 88677 Markdorf E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Markdorf. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Markdorf unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Markdorf Bürgermeister Georg RiedmannBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung
Verbandsgemeinde Lingenfeld für Ortsgemeinde SchwegenheimBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2028 Die Gemeinde Schwegenheim macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Konzessionsnehmer zum 16.12.2028 auslaufen wird. Die Gemeinde Schwegenheim beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Schwegenheim haben, sind aufgefordert, ihre Interessenbekundungen bis zum 01.12.2026, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung“, schriftlich einzureichen. Verbandsgemeinde Lingenfeld für die Ortsgemeinde Schwegenheim Hauptstraße 60 67360 Lingenfeld Verspätete Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig. Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld unter: [email protected] angefordert werden. Schwegenheim, 18.08.2026 Bürgermeister Andreas WeberBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach
Gemeinde SeckachSeckachBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach Die Gemeinde Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Seckach Bahnhofstraße 30 74743 Seckach zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Seckach. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Gemeinde Seckach unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde Seckach vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Gemeinde Seckach zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessensbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Gemeinde Seckach David Ackermann BürgermeisterBekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt NidderauBekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Nidderau macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Stadt Nidderau und der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG), Friedberg (Hessen), für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen am 31.08.2028 endet. Die Stadt Nidderau beabsichtigt, für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Versorgte Einwohnerzahl: 6.211 (Stand: 30.06.2026) Versorgte Fläche: 8,19 km2 Gesamtfläche: 46,73 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 31.12.2026 bei der Stadt Nidderau Am Steinweg 1 61130 Nidderau einzureichen. Der Umschlag ist deutlich in Blockschrift mit „Interessenbekundung Stromkonzession“ zu kennzeichnen. Verspätet eingehende Zusendungen werden nicht berücksichtigt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes werden auf Nachfrage bei der vorgenannten Stelle gegen Abgabe einer rechtsverbindlich vom Interessenten unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Rügeobliegenheit, Präklusion und Einlegung von Rechtsmitteln wird auf § 47 EnWG verwiesen. Nidderau, 27.08.2026 Der Magistrat der Stadt Nidderau Andreas Bär Bürgermeister Rainer Vogel Erster StadtratBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt DülmenDülmenBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Stromkonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen BadurBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Erdgasversorgung in der Gemeinde Seckach, Ortsteil Seckach
Gemeinde SeckachSeckachBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Erdgasversorgung in der Gemeinde Seckach, Ortsteil Seckach Die Gemeinde Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für den Ortsteil Seckach am 30.09.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Seckach Bahnhofstraße 30 74743 Seckach zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Seckach. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Gemeinde Seckach unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde Seckach vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Gemeinde Seckach zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessensbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Gemeinde Seckach David Ackermann BürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt DülmenDülmenBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Gas-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Gaskonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen Badur
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