Stadt Nidderau
Bekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Bekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Nidderau macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Stadt Nidderau und der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG), Frie...
Energy Supply
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- Stadt Nidderau
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- August 30, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
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Bekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Nidderau macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Stadt Nidderau und der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG), Friedberg (Hessen), für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen am 31.08.2028 endet. Die Stadt Nidderau beabsichtigt, für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Versorgte Einwohnerzahl: 6.211 (Stand: 30.06.2026) Versorgte Fläche: 8,19 km2 Gesamtfläche: 46,73 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 31.12.2026 bei der Stadt Nidderau Am Steinweg 1 61130 Nidderau einzureichen. Der Umschlag ist deutlich in Blockschrift mit „Interessenbekundung Stromkonzession“ zu kennzeichnen. Verspätet eingehende Zusendungen werden nicht berücksichtigt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes werden auf Nachfrage bei der vorgenannten Stelle gegen Abgabe einer rechtsverbindlich vom Interessenten unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Rügeobliegenheit, Präklusion und Einlegung von Rechtsmitteln wird auf § 47 EnWG verwiesen. Nidderau, 27.08.2026 Der Magistrat der Stadt Nidderau Andreas Bär Bürgermeister Rainer Vogel Erster Stadtrat
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Stadt DülmenDülmenBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Stromkonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen BadurBekanntmachung der Stadt Tuttlingen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Tuttlingen sowie für die Ortsteile Möhringen, Nendingen und Eßlingen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt TuttlingenTuttlingenBekanntmachung der Stadt Tuttlingen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Tuttlingen sowie für die Ortsteile Möhringen, Nendingen und Eßlingen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Tuttlingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Tuttlingen GmbH abgeschlossene Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Tuttlingen sowie für die Ortsteile Möhringen, Nendingen und Eßlingen am 31. Dezember 2029 endet. Die Stadt Tuttlingen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Tuttlingen, persönlich z.Hd. Frau Katrin Hutter, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Stromkonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich z.Hd. Frau Katrin Hutter“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Tuttlingen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Tuttlingen HutterBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
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Stadt CreglingenCreglingenBekanntmachung der Stadt Creglingen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 den Beschluss gefasst, mit der der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG einen neuen Stromkonzessionsvertrag für die Ortschaften Archshofen, Craintal, Frauental, Freudenbach, Niederrimbach ohne Standorf, Reinsbronn und Waldmannshofen abzuschließen. Der Konzessionsvertrag wurde am 28.08.2026 unterzeichnet. Der Konzessionsvertrag tritt am 01.01.2029 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortschaften Archshofen, Craintal, Frauental, Freudenbach, Niederrimbach ohne Standorf, Reinsbronn und Waldmannshofen wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 02.09.2025 gem. § 46 Abs. 3 EnWG öffentlich bekannt gemacht. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach dieser Veröffentlichung gegenüber der Gemeinde zu bekunden. Dem Abschluss des Konzessionsvertrags ging ein Auswahlerfahren nach § 46 EnWG voraus. Bei der Entscheidung der Stadt Creglingen lag nur ein verbindliches Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG vor. Das Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Netzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Die Entscheidung der Stadt Creglingen für das Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG wird hiermit gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekanntgemacht. Stadt Creglingen, 28.08.2026 Uwe Hehn BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in der Stadt Osterburken
Stadt OsterburkenOsterburkenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in der Stadt Osterburken Die Stadt Osterburken, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, mit rd. 6.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in den Stadtteilen Bofsheim, Hemsbach, Schlierstadt und Osterburken (ohne den Bereich des Zweckverband Regionaler Industriepark Osterburken) am 31.12.2028 endet. Die Stadt Osterburken beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Osterburken Marktplatz 3 74706 Osterburken Stichwort: Stromkonzession zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Osterburken. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Osterburken unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Stadt Osterburken zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren InteressBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Markdorf
Stadt MarkdorfMarkdorfBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Markdorf Die Stadt Markdorf, Bodenseekreis, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das Konzessionsgebiet am 04.09.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Markdorf Rathausplatz 1 88677 Markdorf E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Markdorf. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Markdorf unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Markdorf Bürgermeister Georg RiedmannBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Gasversorgung in der Stadt Osterburken
Stadt OsterburkenOsterburkenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Gasversorgung in der Stadt Osterburken Die Stadt Osterburken, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, mit rd. 6.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG für das Gasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Gaskonzessionsvertrag) für das gesamte Gemeindegebiet am 30.09.2028 endet. Die Stadt Osterburken beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Osterburken Marktplatz 3 74706 Osterburken Stichwort: Gaskonzession zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Osterburken. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Osterburken unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Gasnetzes bekunden, wird die Stadt Osterburken zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die AuswahlkriteBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf SteinbrennerBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten
Gemeinde KirchzartenKirchzartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-/ und Gasversorgung im Gemeindegebiet am 31.12.2028 enden. Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt, je einen neuen Vertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Kirchzarten Verfahrensbeauftragter: Dorian Vedder Talvogteistr. 12 79199 Kirchzarten einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Kirchzarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Versorgungsnetze im Sinne des § 46 a EnWG, die für eine Bewertung des jeweiligen Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensbeauftragte Stelle der Gemeinde Kirchzarten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensbeauftragten Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des jeweiligen K
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