Stadt DülmenDülmen
Bekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Bekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Sta...
Energy Supply
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- Stadt Dülmen
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- August 24, 2026
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- Topic:
- Energy Supply
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Bekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Stromkonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen Badur
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Stadt DülmenDülmenBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Gas-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Gaskonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen BadurBerichtigung der Bekanntmachung der Stadt Bad Sooden-Allendorf vom 06. Juli 2026 über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags für das Gebiet der Kernstadt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt Bad Sooden-AllendorfBad Sooden-AllendorfBerichtigung der Bekanntmachung der Stadt Bad Sooden-Allendorf vom 06. Juli 2026 über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags für das Gebiet der Kernstadt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die in der oben genannten Bekanntmachung vom 06. Juli 2026 enthaltene Frist zur Abgabe der Interessensbekundung zum Abschluss eines neuen Strom-Konzessionsvertrags für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Bad Sooden-Allendorf wird wie folgt berichtigt: Unternehmen, die am Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Bad Sooden-Allendorf interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Bad Sooden-Allendorf, persönlich/vertraulich z.Hd. Herrn Rainer Langefeld, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Stromkonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Herrn Langefeld“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. November 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Stadt Bad Sooden-Allendorf Rainer LangefeldBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde RukietenRukietenBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Rukieten macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Gemeinde Rukieten und der WEMAG AG für das Gebiet der Gemeinde Rukieten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Rukieten beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Versorgte Einwohnerzahl: 349 (stand 11.03.2026) Versorgte Fläche: 0,55 km2 Gesamtfläche: 12,3 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 30.11.2026 10.00 Uhr beim Amt Schwaan Pferdemarkt 2 18258 Schwaan einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Rukieten wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung stellen. Schwaan, den 17.08.2026 Frank Holzapfel Bürgermeister Gemeinde RukietenBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung
Verbandsgemeinde Lingenfeld für Ortsgemeinde SchwegenheimBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2028 Die Gemeinde Schwegenheim macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Konzessionsnehmer zum 16.12.2028 auslaufen wird. Die Gemeinde Schwegenheim beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Schwegenheim haben, sind aufgefordert, ihre Interessenbekundungen bis zum 01.12.2026, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung“, schriftlich einzureichen. Verbandsgemeinde Lingenfeld für die Ortsgemeinde Schwegenheim Hauptstraße 60 67360 Lingenfeld Verspätete Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig. Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld unter: [email protected] angefordert werden. Schwegenheim, 18.08.2026 Bürgermeister Andreas WeberBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)Homberg (Ohm)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Stadt Homberg (Ohm) mit ca. 7.424 Einwohnern liegt in Hessen. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet ist die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG - OVAG. Die Stadt Homberg (Ohm) gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der OVAG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm) gehören - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - am 29.08.2028 endet. Die Stadt Homberg (Ohm) vergibt nunmehr mit diesem Verfahren einen neuen Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren. Interessierte Unternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Homberg (Ohm) interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zum 21.11.2026, 23:59 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt Homberg (Ohm) zu bekunden. Kontaktstelle: Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) Frau Felicitas Grün Markstraße 26 35315 Homberg (Ohm) E-Mail: [email protected] Nach Ablauf der genannten Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Stadt Homberg (Ohm) verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneteBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf SteinbrennerBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten
Gemeinde KirchzartenKirchzartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-/ und Gasversorgung im Gemeindegebiet am 31.12.2028 enden. Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt, je einen neuen Vertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Kirchzarten Verfahrensbeauftragter: Dorian Vedder Talvogteistr. 12 79199 Kirchzarten einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Kirchzarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Versorgungsnetze im Sinne des § 46 a EnWG, die für eine Bewertung des jeweiligen Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensbeauftragte Stelle der Gemeinde Kirchzarten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensbeauftragten Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des jeweiligen KBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für verschiedene Ortsteile gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde WangWangBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Thalbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle, Ziegelberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wang, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Tahlbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle und Ziegelberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 21.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.Bekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für verschiedene Ortsteile gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde WangWangBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Thalbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle, Ziegelberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wang, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Tahlbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle und Ziegelberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 05.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz
Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung des Stadtgebietes von Pulsnitz („Gaskonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 30.11.2029 endet. Zudem endet der Gaskonzessionsvertrag für das Gebiet der ehemals eigenständigen und eingemeindeten Gemeinde Oberlichtenau am 31.12.2029, welcher vorfristig zum 30.11.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Gaskonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Gaskonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Gaskonzession ist ein Gasleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bunde
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