Verbandsgemeinde Lingenfeld für Ortsgemeinde Schwegenheim
Bekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung
Bekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2028 Die Gemeinde Schwegenheim macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Konzessionsnehmer zum 16.12.2028 auslaufen wir...
Energy Supply
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- Verbandsgemeinde Lingenfeld für Ortsgemeinde Schwegenheim
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- August 24, 2026
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- Topic:
- Energy Supply
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Bekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2028 Die Gemeinde Schwegenheim macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Konzessionsnehmer zum 16.12.2028 auslaufen wird. Die Gemeinde Schwegenheim beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Schwegenheim haben, sind aufgefordert, ihre Interessenbekundungen bis zum 01.12.2026, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung“, schriftlich einzureichen. Verbandsgemeinde Lingenfeld für die Ortsgemeinde Schwegenheim Hauptstraße 60 67360 Lingenfeld Verspätete Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig. Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld unter: [email protected] angefordert werden. Schwegenheim, 18.08.2026 Bürgermeister Andreas Weber
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Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Vastorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Vastorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Vastorf am 29.02.2028 endet. Die Gemeinde Vastorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Vastorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Vastorf Tobias Kluge GemeindedirektorBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
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Gemeinde KirchzartenKirchzartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-/ und Gasversorgung im Gemeindegebiet am 31.12.2028 enden. Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt, je einen neuen Vertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Kirchzarten Verfahrensbeauftragter: Dorian Vedder Talvogteistr. 12 79199 Kirchzarten einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Kirchzarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Versorgungsnetze im Sinne des § 46 a EnWG, die für eine Bewertung des jeweiligen Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensbeauftragte Stelle der Gemeinde Kirchzarten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensbeauftragten Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des jeweiligen KBekanntmachung der Gemeinde Gammelsdorf über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde GammelsdorfGammelsdorfBerichtigungsvermerk, hinzugefügt am 12.08.2026: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 11.08.2026 Bekanntmachung der Gemeinde Gammelsdorf über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Gammelsdorf, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 21.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Gammelsdorf Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.Bekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt DülmenDülmenBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Gas-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Gaskonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen BadurBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung)
Stadt ZirndorfZirndorfÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) Im Gebiet der Stadt Zirndorf betreiben derzeit die Stadtwerke Zirndorf GmbH - bisheriger Netzbetreiber - im Rahmen des bestehenden Konzessionsvertrages das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern. Die Stadt Zirndorf gibt hiermit bekannt, dass zum 31.12.2028 die Laufzeit des bestehenden Konzessionsvertrages für die Versorgung mit elektrischer Energie enden wird. Die Stadt Zirndorf beabsichtigt, zur Erhebung von Stromkonzessionsabgaben ab dem 01.01.2029 einen neuen Stromwegenutzungsvertrag abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Zirndorf interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis spätestens drei Kalendermonate nach dem Datum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Stadt Zirndorf, Fürther Straße 8, 90513 Zirndorf, einzureichen. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Zirndorf. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stromkonzession bekunden, wird die Stadt Zirndorf zur Strukturierung des Verfahrens nach Ablauf der vorstehenden Frist alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens und über technische Daten des Netzes nach § 46 EnWG sowie die Auswahlkriterien informieren. Die Bereitstellung der Netzdaten kann von der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig gemacht werden. Zirndorf, den 10.08.2026 Marcus Spath Erster Bürgermeister der Stadt ZirndorfBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen – Aufforderung zur Interessenbekundung
Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der Stadt
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