Gemeinde GammelsdorfGammelsdorf
Bekanntmachung der Gemeinde Gammelsdorf über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 12.08.2026: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 11.08.2026 Bekanntmachung der Gemeinde Gammelsdorf über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeind...
Energy Supply
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- Tender type:
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- Gemeinde Gammelsdorf
- Published:
- August 11, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
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Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 12.08.2026: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 11.08.2026 Bekanntmachung der Gemeinde Gammelsdorf über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Gammelsdorf, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 21.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Gammelsdorf Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.
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Gemeinde WangWangBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Thalbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle, Ziegelberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wang, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Tahlbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle und Ziegelberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 21.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.Bekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für verschiedene Ortsteile gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde WangWangBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Thalbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle, Ziegelberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wang, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Tahlbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle und Ziegelberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 05.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.Bekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde RukietenRukietenBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Rukieten macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Gemeinde Rukieten und der WEMAG AG für das Gebiet der Gemeinde Rukieten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Rukieten beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Versorgte Einwohnerzahl: 349 (stand 11.03.2026) Versorgte Fläche: 0,55 km2 Gesamtfläche: 12,3 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 30.11.2026 10.00 Uhr beim Amt Schwaan Pferdemarkt 2 18258 Schwaan einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Rukieten wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung stellen. Schwaan, den 17.08.2026 Frank Holzapfel Bürgermeister Gemeinde RukietenBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden
Markt VeldenVeldenBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden Der Markt Velden, Landkreis Landshut, Bayern, gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Firma Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung für ein Teilgebiet der Gemeinde (eine Karte mit Gebietsgrenzen kann schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden) am 30.11.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages für das genannte Gebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessensbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] einzureichen. Die dem Markt Velden vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a EnWG vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages dienen, können schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden.Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten
Gemeinde KirchzartenKirchzartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-/ und Gasversorgung im Gemeindegebiet am 31.12.2028 enden. Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt, je einen neuen Vertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Kirchzarten Verfahrensbeauftragter: Dorian Vedder Talvogteistr. 12 79199 Kirchzarten einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Kirchzarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Versorgungsnetze im Sinne des § 46 a EnWG, die für eine Bewertung des jeweiligen Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensbeauftragte Stelle der Gemeinde Kirchzarten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensbeauftragten Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des jeweiligen KBekanntmachung gemäß §46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde ÜberseeReguläres Verfahren: Die Gemeinde Übersee macht gemäß §46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag zum 23.04.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis drei Monate nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach §46 EnWG können, mit Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung, während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Übersee, Kirchweg 1, 83236 Übersee angefragt werden.Bekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet
Gemeinde WesthausenWesthausenBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet zum 01.01.2029 Die Gemeinde Westhausen, Landkreis Ostalbkreis, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) bekannt, dass der Gemeinderat am 20.05.2026 den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Westhausen ab dem 01.01.2029 für die Dauer von 20 Jahren bis 31.12.2048 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen vergeben hat Die wesentlichen Gründe für die Vergabe an die Netze ODR GmbH, Ellwangen waren zum einen, dass es nur einen Bewerber für die Konzession gab und zum anderen, dass die Regelungen des angebotenen Strom-Konzessionsvertrages ausgewogen und die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner angemessen berücksichtigt sind. Westhausen, den 24.08.2026 Bürgermeister Markus KnoblauchBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung
Verbandsgemeinde Lingenfeld für Ortsgemeinde SchwegenheimBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2028 Die Gemeinde Schwegenheim macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Konzessionsnehmer zum 16.12.2028 auslaufen wird. Die Gemeinde Schwegenheim beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Schwegenheim haben, sind aufgefordert, ihre Interessenbekundungen bis zum 01.12.2026, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung“, schriftlich einzureichen. Verbandsgemeinde Lingenfeld für die Ortsgemeinde Schwegenheim Hauptstraße 60 67360 Lingenfeld Verspätete Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig. Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld unter: [email protected] angefordert werden. Schwegenheim, 18.08.2026 Bürgermeister Andreas WeberBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender Bürgermeister
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