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Bekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Bekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben....
Energy Supply
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- Stadt Widdern
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- August 10, 2026
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- Topic:
- Energy Supply
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Bekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender Bürgermeister
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Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen – Aufforderung zur Interessenbekundung
Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der StadtBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)
Markt BuchenbergBuchenbergBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom) Die Marktgemeinde Buchenberg gibt gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass mit dem Netzbetreiber Allgäuer Überlandwerk GmbH ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Marktgemeinde Buchenberg hatte die Absicht zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger am 18.11.2025 öffentlich bekannt gemacht und ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt. Die Allgäuer Überlandwerk GmbH hat ihre Eignung als bisherige Konzessionsnehmerin hinreichend hinterlegt. Eine Auswahlentscheidung war nicht erforderlich, da nur ein Bewerber das Interesse bekundet hat. Das Angebot des Netzbetreibers Allgäuer Überlandwerk GmbH erfüllt die Anforderungen der Marktgemeinde Buchenberg im vollen Umfang. Maßgebliche Gründe für die Entscheidung der Marktgemeinde Buchenberg waren auch, dass ein den Zielen des § 1 EnWG entsprechender Netzbetrieb gewährleistet ist und auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht genommen wird. Buchenberg, den 19.08.2026 Toni Barth, Erster BürgermeisterBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Gemeinde TodtenweisBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Todtenweis, St.-Afra-Straße 18, 86447 Todtenweis, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 11. August 2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 09. Dezember 2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Todtenweis im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 28. Juli 2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Todtenweis erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Todtenweis, den 17.08.2026 Gemeinde Todtenweis Konrad Carl Erster BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Gemeinde KümmersbruckKümmersbruckBekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Die Gemeinde Kümmersbruck, Schulstr. 37, 92245 Kümmersbruck, macht gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass nach Durchführung eines Angebotsverfahrens die Bayernwerk Netz GmbH als der beste Bieter ausgewählt wurde und am 13.07.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Kümmersbruck, den 05. August 2026 Elisabeth Gruber, Erste BürgermeisterinBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)Homberg (Ohm)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Stadt Homberg (Ohm) mit ca. 7.424 Einwohnern liegt in Hessen. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet ist die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG - OVAG. Die Stadt Homberg (Ohm) gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der OVAG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm) gehören - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - am 29.08.2028 endet. Die Stadt Homberg (Ohm) vergibt nunmehr mit diesem Verfahren einen neuen Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren. Interessierte Unternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Homberg (Ohm) interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zum 21.11.2026, 23:59 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt Homberg (Ohm) zu bekunden. Kontaktstelle: Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) Frau Felicitas Grün Markstraße 26 35315 Homberg (Ohm) E-Mail: [email protected] Nach Ablauf der genannten Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Stadt Homberg (Ohm) verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneteBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf SteinbrennerBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden
Markt VeldenVeldenBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden Der Markt Velden, Landkreis Landshut, Bayern, gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Firma Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung für ein Teilgebiet der Gemeinde (eine Karte mit Gebietsgrenzen kann schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden) am 30.11.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages für das genannte Gebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessensbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] einzureichen. Die dem Markt Velden vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a EnWG vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages dienen, können schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden.Bekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages
Gemeinde BöhmenkirchBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages Die Gemeinde Böhmenkirch hat am 28.11.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 11.12.2026 endet. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Gemeinde Böhmenkirch bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 04.03.2026 der Zuschlag auf das Angebot der Albwerk GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, gefallen ist, weil keine andere Interessensbekundung vorlag. Der neue Stromkonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Vertrag wurde am 11.08.2026 unterzeichnet. Gemeinde Böhmenkirch Matthias Nägele BürgermeisterBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG - Stromkonzessionsvertrag
Gemeinde SchönheideSchönheideBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Die Gemeinde Schönheide gibt hiermit bekannt, dass der mit envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz, bestehende Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Schönheide zum 31.12.2030 endet. Die Gemeinde Schönheide beabsichtigt, den vorgenannten Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben. Zu diesem Zwecke wird die Gemeinde Schönheide ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen. Die Gemeinde Schönheide liegt im Landkreis Erzgebirgskreis des Bundeslandes Sachsen und hat 4.017 Einwohner (2024). Im Jahr 2023 betrug das Stromkonzessionsaufkommen im Konzessionsgebiet 92.520 €. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind (Strukturdaten), können in der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Die Gemeinde Schönheide weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung in der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Gemeinde Schönheide wird dem Auswahlverfahren eine Eignungsprüfung voranstellen. Die Gemeinde Schönheide wird daher nur diejenigen Interessenten zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die durch Vorlage folgender Unterlagen ihre Eignung nachgewiesen haben: 1. Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG oder eines Nachweises bzw. einer Stellungnahme, dass der Netzbetrieb bereits vor Inkrafttreten von § 4 EnWG aufgenommen wurde. 2. Angaben zu den bisher betriebenen Energieversorgungsnetzen eins
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