Gemeinde Todtenweis
Bekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Bekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Todtenweis, St.-Afra-Straße 18, 86447 Todtenweis, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 11. August ...
Grid Infrastructure
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- Gemeinde Todtenweis
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- August 19, 2026
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Bekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Todtenweis, St.-Afra-Straße 18, 86447 Todtenweis, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 11. August 2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 09. Dezember 2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Todtenweis im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 28. Juli 2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Todtenweis erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Todtenweis, den 17.08.2026 Gemeinde Todtenweis Konrad Carl Erster Bürgermeister
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Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Reinstorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Reinstorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Reinstorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Reinstorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Reinstorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Reinstorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Reinstorf am 31.03.2028 endet. Die Gemeinde Reinstorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Reinstorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Reinstorf Andree Schlikis GemeindedirektorBekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Vastorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Vastorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Vastorf am 29.02.2028 endet. Die Gemeinde Vastorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Vastorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Vastorf Tobias Kluge GemeindedirektorBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)
Markt BuchenbergBuchenbergBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom) Die Marktgemeinde Buchenberg gibt gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass mit dem Netzbetreiber Allgäuer Überlandwerk GmbH ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Marktgemeinde Buchenberg hatte die Absicht zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger am 18.11.2025 öffentlich bekannt gemacht und ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt. Die Allgäuer Überlandwerk GmbH hat ihre Eignung als bisherige Konzessionsnehmerin hinreichend hinterlegt. Eine Auswahlentscheidung war nicht erforderlich, da nur ein Bewerber das Interesse bekundet hat. Das Angebot des Netzbetreibers Allgäuer Überlandwerk GmbH erfüllt die Anforderungen der Marktgemeinde Buchenberg im vollen Umfang. Maßgebliche Gründe für die Entscheidung der Marktgemeinde Buchenberg waren auch, dass ein den Zielen des § 1 EnWG entsprechender Netzbetrieb gewährleistet ist und auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht genommen wird. Buchenberg, den 19.08.2026 Toni Barth, Erster BürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages
Gemeinde BöhmenkirchBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages Die Gemeinde Böhmenkirch hat am 28.11.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 11.12.2026 endet. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Gemeinde Böhmenkirch bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 04.03.2026 der Zuschlag auf das Angebot der Albwerk GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, gefallen ist, weil keine andere Interessensbekundung vorlag. Der neue Stromkonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Vertrag wurde am 11.08.2026 unterzeichnet. Gemeinde Böhmenkirch Matthias Nägele BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfBekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Neetze, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Neetze am 31.12.2027 endet. Die Gemeinde Neetze beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Neetze nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Neetze, den 17.08.2026 Gemeinde Neetze Karsten Johansson BürgermeisterBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen – Aufforderung zur Interessenbekundung
Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der StadtBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Aystetten – Konzessionsvertrag (Strom)
Gemeinde AystettenAystettenGemeinde Aystetten Landkreis Augsburg Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Aystetten - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Aystetten, Bäckergasse 2, 86482 Aystetten, Landkreis Augsburg, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag (für die Ortsteile Augsburg) am 15.05.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Aystetten, Bäckergasse 2, 86482 Aystetten, Landkreis Augsburg zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Die Daten nach § 46 a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Gemeinde Aystetten, angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Aystetten, 04.08.2026 Winterhalter Markus 1. BürgermeisterBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ortsgemeinde RodenbachRodenbachBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rodenbach macht gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der mit der Pfalzgas GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Ortsgemeinde am 31.12.2027 endet. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, einem hierzu befähigten Unternehmen erneut qualifizierte Wegenutzungsrechte im Rahmen eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren einzuräumen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der Ortsgemeinde Rodenbach haben, werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Rodenbach vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, diese vertreten durch den Bürgermeister Ralf Schwarm Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach ihr Interesse zu bekunden. Es handelt sich hierbei um die Bekanntmachung des Vertragsendes und die Aufforderung zur Interessenbekundung. Ein Kriterienkatalog oder finale Vergabeunterlagen werden mit dieser Bekanntmachung noch nicht zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist erhalten alle Unternehmen, die frist- und formgerecht ihr Interesse bekundet haben, zeitgleich die weiteren Verfahrensbriefe und Unterlagen zur Angebotsabgabe. Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation gemäß § 46a EnWG, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, wurden vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt (Stand: 31.12.2025). Die Daten können von den Interessenten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Herrn Matthias Bachmann Rummelstr. 15 67685 Weilerbach E-Mail: matthias.bachmann@
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