Samtgemeinde OstheideBarendorf
Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde Vastorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Vastorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konze...
Energy Supply, Grid Infrastructure
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- Samtgemeinde Ostheide
- Published:
- August 16, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
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Gemeinde Vastorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Vastorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Vastorf am 29.02.2028 endet. Die Gemeinde Vastorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Vastorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Vastorf Tobias Kluge Gemeindedirektor
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Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Reinstorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Reinstorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Reinstorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Reinstorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Reinstorf am 31.03.2028 endet. Die Gemeinde Reinstorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Reinstorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Reinstorf Andree Schlikis GemeindedirektorBekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfBekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Neetze, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Neetze am 31.12.2027 endet. Die Gemeinde Neetze beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Neetze nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Neetze, den 17.08.2026 Gemeinde Neetze Karsten Johansson BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Wendisch Evern über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wendisch Evern gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGEMEINDE WENDISCH EVERN DER GEMEINDEDIREKTOR Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Evern über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wendisch Evern gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wendisch Evern, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeinde- gebiet der Gemeinde Wendisch Evern am 30.06.2028 endet. Die Gemeinde Wendisch Evern beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Wendisch Evern nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Wendisch Evern Norbert Meyer GemeindedirektorBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde RukietenRukietenBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Rukieten macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Gemeinde Rukieten und der WEMAG AG für das Gebiet der Gemeinde Rukieten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Rukieten beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Versorgte Einwohnerzahl: 349 (stand 11.03.2026) Versorgte Fläche: 0,55 km2 Gesamtfläche: 12,3 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 30.11.2026 10.00 Uhr beim Amt Schwaan Pferdemarkt 2 18258 Schwaan einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Rukieten wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung stellen. Schwaan, den 17.08.2026 Frank Holzapfel Bürgermeister Gemeinde RukietenBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet
Gemeinde WesthausenWesthausenBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet zum 01.01.2029 Die Gemeinde Westhausen, Landkreis Ostalbkreis, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) bekannt, dass der Gemeinderat am 20.05.2026 den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Westhausen ab dem 01.01.2029 für die Dauer von 20 Jahren bis 31.12.2048 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen vergeben hat Die wesentlichen Gründe für die Vergabe an die Netze ODR GmbH, Ellwangen waren zum einen, dass es nur einen Bewerber für die Konzession gab und zum anderen, dass die Regelungen des angebotenen Strom-Konzessionsvertrages ausgewogen und die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner angemessen berücksichtigt sind. Westhausen, den 24.08.2026 Bürgermeister Markus KnoblauchBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung
Verbandsgemeinde Lingenfeld für Ortsgemeinde SchwegenheimBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2028 Die Gemeinde Schwegenheim macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Konzessionsnehmer zum 16.12.2028 auslaufen wird. Die Gemeinde Schwegenheim beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Schwegenheim haben, sind aufgefordert, ihre Interessenbekundungen bis zum 01.12.2026, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung“, schriftlich einzureichen. Verbandsgemeinde Lingenfeld für die Ortsgemeinde Schwegenheim Hauptstraße 60 67360 Lingenfeld Verspätete Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig. Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld unter: [email protected] angefordert werden. Schwegenheim, 18.08.2026 Bürgermeister Andreas WeberBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Gemeinde TodtenweisBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Todtenweis, St.-Afra-Straße 18, 86447 Todtenweis, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 11. August 2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 09. Dezember 2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Todtenweis im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 28. Juli 2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Todtenweis erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Todtenweis, den 17.08.2026 Gemeinde Todtenweis Konrad Carl Erster BürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten
Gemeinde KirchzartenKirchzartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-/ und Gasversorgung im Gemeindegebiet am 31.12.2028 enden. Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt, je einen neuen Vertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Kirchzarten Verfahrensbeauftragter: Dorian Vedder Talvogteistr. 12 79199 Kirchzarten einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Kirchzarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Versorgungsnetze im Sinne des § 46 a EnWG, die für eine Bewertung des jeweiligen Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensbeauftragte Stelle der Gemeinde Kirchzarten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensbeauftragten Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des jeweiligen K
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