Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgTED
42/2026 - VITA Qualifizierungsmaßnahme
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es kö...
Berufliche Qualifizierung, Seminare
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
- Veröffentlicht:
- 21. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung. Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit. VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Zielsetzung der Maßnahme: Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern. Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen. Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029. Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme. Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029.
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Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgFrist: 24. Aug.Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung. Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit. VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Zielsetzung der Maßnahme: Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet43/2026 - FAKT Qualifizierungsmaßnahme
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgFrist: 25. Aug.Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktnähe. Die Teilnehmer sollten körperlich belastbar sein und ein grundsätzliches Interesse an den Tätigkeitsfeldern im Bereich Facility Management und/oder Garten- und Landschaftsbau aufweisen. Sie müssen bereit sein, sich in diesen Bereichen beruflich zu qualifizieren und eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung bzw. einen unmittelbaren Einstieg in Arbeit durch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse und praktischer Grundfertigkeiten in den Bereichen Facility Management und Garten- und Landschaftsbau. Weiterhin sollen ein individuelles Coaching, eine entsprechende Sprachförderung − insbesondere im beruflichen Kontext − sowie die Vermittlung digitaler (Grund-)Kenntnisse zu einem Abbau vorliegender Vermittlungshemmnisse und einer Verbesserung der Qualifizierungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Die Maßnahme soll die Teilnehmer auf diese Weise an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heranführen und einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Sie startet am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Innerhalb dieses Zeitraums sind 2 Durchgänge abzuhalten: 1. Durchgang 02.11.2026 – 30.04.2027 2. Durchgang 03.05.2027 – 29.10.2027 Pro Durchgang sind 14 Plätze einzurichten. Ein Durchgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtmaßnahmenplätze wird garantiert.29/2026 SPRINT Frauen 2.0 - Qualifizierungsmaßnahme
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgIm Fokus des Projekts stehen benachteiligte oder geringqualifizierte Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, AsylbLG, SGB VIII oder SGB XII mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben, sowie der stillen Reserve. Das Projekt richtet sich an Frauen, die den Integrationskurs abgeschlossen, aber keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse für eine direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Die Maßnahme soll den Teilnehmerinnen die Rolle der Frau in Gesellschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland vermitteln und ihnen ermöglichen, schnellst- und bestmöglich die deutsche Sprache zu erlernen, um sie entsprechend ihrer Bedürfnisse und Voraussetzungen in Ausbildung oder Arbeit bringen und in die Gesellschaft integrieren zu können. Der Gesamtzeitraum der Maßnahme erstreckt sich vom 01.09.2026 – 31.08.2027. Innerhalb dieser Zeit müssen 2 Durchgänge abgehalten werden. Die Dauer pro Durchgang liegt bei 6 Monaten. Pro Durchgang müssen 15 Plätze eingerichtet werden. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung von 8 Maßnahmenplätzen pro Durchlauf wird garantiert.FAKT Qualifizierungsmaßnahme.
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgFrist: 25. Aug.Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktnähe. Die Teilnehmer sollten körperlich belastbar sein und ein grundsätzliches Interesse an den Tätigkeitsfeldern im Bereich Facility Management und/oder Garten- und Landschaftsbau aufweisen. Sie müssen bereit sein, sich in diesen Bereichen beruflich zu qualifizieren und eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung bzw. einen unmittelbaren Einstieg in Arbeit durch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse und praktischer Grundfertigkeiten in den Bereichen Facility Management und Garten- und Landschaftsbau. Weiterhin sollen ein individuelles Coaching, eine entsprechende Sprachförderung − insbesondere im beruflichen Kontext − sowie die Vermittlung digitaler (Grund-)Kenntnisse zu einem Abbau vorliegender Vermittlungshemmnisse und einer Verbesserung der Qualifizierungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Die Maßnahme soll die Teilnehmer auf diese Weise an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heranführen und einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Sie startet am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Innerhalb dieses Zeitraums sind 2 Durchgänge abzuhalten: 1. Durchgang 02.11.2026 – 30.04.2027 2. Durchgang 03.05.2027 – 29.10.2027 Pro Durchgang sind 14 Plätze einzurichten. Ein Durchgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtmaßnahmenplätze wird garantiert.SPRINT Frauen 2.0 - Qualifizierungsmaßnahme
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgIm Fokus des Projekts stehen benachteiligte oder geringqualifizierte Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, AsylbLG, SGB VIII oder SGB XII mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben, sowie der stillen Reserve. Das Projekt richtet sich an Frauen, die den Integrationskurs abgeschlossen, aber keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse für eine direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Die Maßnahme soll den Teilnehmerinnen die Rolle der Frau in Gesellschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland vermitteln und ihnen ermöglichen, schnellst- und bestmöglich die deutsche Sprache zu erlernen, um sie entsprechend ihrer Bedürfnisse und Voraussetzungen in Ausbildung oder Arbeit bringen und in die Gesellschaft integrieren zu können. Der Gesamtzeitraum der Maßnahme erstreckt sich vom 01.09.2026 – 31.08.2027. Innerhalb dieser Zeit müssen 2 Durchgänge abgehalten werden. Die Dauer pro Durchgang liegt bei 6 Monaten. Pro Durchgang müssen 15 Plätze eingerichtet werden. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung von 8 Maßnahmenplätzen pro Durchlauf wird garantiert.JobSpeedDating 2026-2
Job-Center Rhein-ErftFrechenFrist: 10. Aug.Das Jobcenter Rhein-Erft plant die Durchführung einer Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gegenstand der Maßnahmenkombination nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur: • Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III). Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) erreicht werden. Die Module 1 und 2 sollen an zwei Standorten (Bergheim oder Kerpen bzw. Frechen, Hürth oder Brühl) mit jeweils bis zu 225 Teilnehmern (insg. 450) und das Modul 3 mit mind. 300 Teilnehmern insgesamt stattfinden. Des Weiteren soll ein Anbahnungscoaching (Modul 4) von Teilnehmenden erfolgen.Rahmenvertrag Qualifizierungsmaßnahmen für Ausbildende und Lehrkräfte
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)BochumFrist: 06. Aug.Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Qualifizierung von Ausbildenden und Lehrkräften sowie die Erbringung von Seminaren, Coachings und Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung der Bildungsarbeit bei der KBS. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmenden.Ausbildungsschießen der Marine 2026
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrKoblenzDie Marine führt im Schießgebiet Hohwachter Bucht die Bediener-, Richt-, Schieß- und Feuerleitausbildung gegen Seeziele für Personal an Schiffsartillerie (Kaliber >20mm bis 127mm) und Handwaffen (bis 20mm) durch. Das Schießvorhaben dient der Regelschießausbildung zur Herstellung und Erhaltung der Einsatzbereitschaft sowie der Einsatzausbildung der Besatzungen.32/2026 - STEP Qualifzierungsmaßnahme
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgFrist: 03. Aug.STEP-Qualifizierungsmaßnahme für benachteiligte Jugendliche (16-27 J.) in Hessen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ziel: Vorbereitung auf Berufsausbildung und flankierte kooperative Teilzeit-Ausbildung. Drei Stufen. 5 Plätze, Vergütungsgarantie für 3 TN. Laufzeit: 01.10.2026-30.09.2030.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisausschuss des Hochtaunuskreises.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.