Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgTED
43/2026 - FAKT Qualifizierungsmaßnahme
Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktnähe...
Berufliche Qualifizierung
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Inhalt auf einen Blick
Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktn...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 25. August 2026
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktnähe. Die Teilnehmer sollten körperlich belastbar sein und ein grundsätzliches Interesse an den Tätigkeitsfeldern im Bereich Facility Management und/oder Garten- und Landschaftsbau aufweisen. Sie müssen bereit sein, sich in diesen Bereichen beruflich zu qualifizieren und eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung bzw. einen unmittelbaren Einstieg in Arbeit durch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse und praktischer Grundfertigkeiten in den Bereichen Facility Management und Garten- und Landschaftsbau. Weiterhin sollen ein individuelles Coaching, eine entsprechende Sprachförderung − insbesondere im beruflichen Kontext − sowie die Vermittlung digitaler (Grund-)Kenntnisse zu einem Abbau vorliegender Vermittlungshemmnisse und einer Verbesserung der Qualifizierungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Die Maßnahme soll die Teilnehmer auf diese Weise an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heranführen und einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Sie startet am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Innerhalb dieses Zeitraums sind 2 Durchgänge abzuhalten: 1. Durchgang 02.11.2026 – 30.04.2027 2. Durchgang 03.05.2027 – 29.10.2027 Pro Durchgang sind 14 Plätze einzurichten. Ein Durchgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtmaßnahmenplätze wird garantiert.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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FAKT Qualifizierungsmaßnahme.
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42/2026 - VITA Qualifizierungsmaßnahme
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung. Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit. VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Zielsetzung der Maßnahme: Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern. Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen. Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029. Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme. Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisausschuss des Hochtaunuskreises.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.