Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgTED
29/2026 SPRINT Frauen 2.0 - Qualifizierungsmaßnahme
Im Fokus des Projekts stehen benachteiligte oder geringqualifizierte Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, AsylbLG, SGB VIII oder SGB XII mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben, sowie der stillen Reserve. Das Projekt richtet sich an Frauen, die den Integrationskurs abgeschlossen, aber keine...
Berufliche Qualifizierung, Sprachkurse
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
- Veröffentlicht:
- 22. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Fokus des Projekts stehen benachteiligte oder geringqualifizierte Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, AsylbLG, SGB VIII oder SGB XII mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben, sowie der stillen Reserve. Das Projekt richtet sich an Frauen, die den Integrationskurs abgeschlossen, aber keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse für eine direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Die Maßnahme soll den Teilnehmerinnen die Rolle der Frau in Gesellschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland vermitteln und ihnen ermöglichen, schnellst- und bestmöglich die deutsche Sprache zu erlernen, um sie entsprechend ihrer Bedürfnisse und Voraussetzungen in Ausbildung oder Arbeit bringen und in die Gesellschaft integrieren zu können. Der Gesamtzeitraum der Maßnahme erstreckt sich vom 01.09.2026 – 31.08.2027. Innerhalb dieser Zeit müssen 2 Durchgänge abgehalten werden. Die Dauer pro Durchgang liegt bei 6 Monaten. Pro Durchgang müssen 15 Plätze eingerichtet werden. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung von 8 Maßnahmenplätzen pro Durchlauf wird garantiert.
Weiterführende Details
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Auftraggeber
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Veröffentlichungsstelle
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Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgIm Fokus des Projekts stehen benachteiligte oder geringqualifizierte Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, AsylbLG, SGB VIII oder SGB XII mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben, sowie der stillen Reserve. Das Projekt richtet sich an Frauen, die den Integrationskurs abgeschlossen, aber keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse für eine direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Die Maßnahme soll den Teilnehmerinnen die Rolle der Frau in Gesellschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland vermitteln und ihnen ermöglichen, schnellst- und bestmöglich die deutsche Sprache zu erlernen, um sie entsprechend ihrer Bedürfnisse und Voraussetzungen in Ausbildung oder Arbeit bringen und in die Gesellschaft integrieren zu können. Der Gesamtzeitraum der Maßnahme erstreckt sich vom 01.09.2026 – 31.08.2027. Innerhalb dieser Zeit müssen 2 Durchgänge abgehalten werden. Die Dauer pro Durchgang liegt bei 6 Monaten. Pro Durchgang müssen 15 Plätze eingerichtet werden. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung von 8 Maßnahmenplätzen pro Durchlauf wird garantiert.43/2026 - FAKT Qualifizierungsmaßnahme
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgFrist: 25. Aug.Die Maßnahme ist rechtskreisoffen und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III sowie AsylbLG, insbesondere • Langzeitleistungsbezieher, • Personen mit fehlender oder nicht verwertbarer beruflicher Qualifikation/Ausbildung, • Personen mit Sprachförderbedarf, • Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktnähe. Die Teilnehmer sollten körperlich belastbar sein und ein grundsätzliches Interesse an den Tätigkeitsfeldern im Bereich Facility Management und/oder Garten- und Landschaftsbau aufweisen. Sie müssen bereit sein, sich in diesen Bereichen beruflich zu qualifizieren und eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung bzw. einen unmittelbaren Einstieg in Arbeit durch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse und praktischer Grundfertigkeiten in den Bereichen Facility Management und Garten- und Landschaftsbau. Weiterhin sollen ein individuelles Coaching, eine entsprechende Sprachförderung − insbesondere im beruflichen Kontext − sowie die Vermittlung digitaler (Grund-)Kenntnisse zu einem Abbau vorliegender Vermittlungshemmnisse und einer Verbesserung der Qualifizierungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Die Maßnahme soll die Teilnehmer auf diese Weise an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heranführen und einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Sie startet am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Innerhalb dieses Zeitraums sind 2 Durchgänge abzuhalten: 1. Durchgang 02.11.2026 – 30.04.2027 2. Durchgang 03.05.2027 – 29.10.2027 Pro Durchgang sind 14 Plätze einzurichten. Ein Durchgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtmaßnahmenplätze wird garantiert.42/2026 - VITA Qualifizierungsmaßnahme
Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgFrist: 24. Aug.Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung. Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit. VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Zielsetzung der Maßnahme: Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern. Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen. Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029. Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme. Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029.Arbeitsmarktdienstleistung für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III - "Kompetenzfeststellung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigFrist: 26. Aug.Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ist, möglichst viele von ihnen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einstieg in den Arbeitsmarkt in den letzten Monaten deutlich schwieriger geworden ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die Anforderungen der Arbeitgeber an die Bewerber. Das betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund kann häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des deutschen Bildungssystems vorweisen. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit, eine Berufsanerkennung des formalen Abschlusses im Sinne des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) zu erhalten und damit in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass auch diese Personen häufig über arbeitsmarktrelevante Kompetenzen verfügen, die durch Berufserfahrungen und andere informelle und non-formale Lernaktivitäten erworben wurden. Vorhandene Fähigkeiten, Neigungen oder Qualifikationen müssen zunächst gemäß den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes ermittelt, angepasst und erweitert werden. Dafür ist eine umfassende Kompetenzfeststellung erforderlich. Die ausgeschriebene Maßnahme soll daher - die vorhandenen berufspraktischen und theoretischen Kenntnisse/ Kompetenzen, beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Qualifikationen erfragen (Fragebogen), - einen Lebenslauf erstellen, - berufsrelevante Dokumente zusammentragen, die Übersetzung und Anerkennung nur nach Abstimmung mit der IFK initiieren - vorhandFriseurin (Stylistin) für Frauen 2026
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