Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgTED
32/2026 - STEP Qualifzierungsmaßnahme
STEP-Qualifizierungsmaßnahme für benachteiligte Jugendliche (16-27 J.) in Hessen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ziel: Vorbereitung auf Berufsausbildung und flankierte kooperative Teilzeit-Ausbildung. Drei Stufen. 5 Plätze, Vergütungsgarantie für 3 TN. Laufzeit: 01.10.2026-30.09.2030.
Berufliche Qualifizierung
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Inhalt auf einen Blick
STEP-Qualifizierungsmaßnahme für benachteiligte Jugendliche (16-27 J.) in Hessen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ziel: Vorbereitung auf Berufsausbildung und flankierte kooperative Teilzeit-Ausbildung. Drei Stufen. 5 Plätze, Vergütungsgarantie für 3 TN. Laufzeit: 01.10.2026-30.09.2030.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
- Veröffentlicht:
- 28. Juni 2026
- Frist:
- 03. August 2026
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
STEP-Qualifizierungsmaßnahme für benachteiligte Jugendliche (16-27 J.) in Hessen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ziel: Vorbereitung auf Berufsausbildung und flankierte kooperative Teilzeit-Ausbildung. Drei Stufen. 5 Plätze, Vergütungsgarantie für 3 TN. Laufzeit: 01.10.2026-30.09.2030.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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3- Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
nach HVTG, Interessenbekundungsverfahren, formloser Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
STEP: Start, Training, Einstieg, Perspektive – Maßnahme für benachteiligte junge Menschen (16–27 Jahre) in Hessen, die aus multiplen Gründen keine Regelausbildung absolvieren können. Ziel: Vorbereitung auf Berufsausbildung und flankierte kooperative Ausbildung in Teilzeit, um später Eingliederung in Regelausbildung (Teilzeit) zu ermöglichen. Drei Stufen. 5 Maßnahmeplätze, Vergütungsgarantie für 3 Plätze. Zeitraum: 01.10.2026–30.09.2030. - Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgFrist: 03. Aug.
STEP Qualifzierungsmaßnahme
'- STEP- Start, Training, Einstieg, Perspektive. Aktuell bricht fast jede dritte Person in Ausbildung in Hessen ihre Ausbildung vorzeitig ab. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber häufig werden eine zu hohe Belastung, familiäre Probleme oder psychische Schwierigkeiten als Gründe benannt. Die Zielgruppe dieser Maßnahme ist sehr heterogen und umfasst junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die aufgrund vielfältiger Voraussetzungen bisher keinen Ausbildungs-platz auf dem ersten Ausbildungsmarkt gefunden haben und einer besonderen Unterstützung bedürfen. Es handelt sich um Jugendliche, denen es aus multiplen Gründen nicht möglich ist, eine Regelausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Das Ziel dieser Maßnahme ist, benachteiligte junge Menschen in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zu unterstützen und den Einstieg durch eine geförderte kooperative Ausbildung in Teilzeit eng zu flankieren, um im Nachgang eine Eingliederung in eine Regelausbildung (in Teilzeit) zu ermöglichen. Die Maßnahme unterteilt sich in insgesamt drei Stufen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2030. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es sind 5 Maßnahmeplätze vorzuhalten. Eine Vergütungsgarantie für 3 Teilnehmerplätze wird von Seiten des Auftraggebers gewährleistet. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 03. August 2026.
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- Der Auftraggeber ist Kreisausschuss des Hochtaunuskreises.
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