Deutsches Institut für Urbanistik gGmbHBerlin
unabhängiger Kälteanlagenbauer zur technischen Bewertung von Klimaanlagen
Unabhängige fachtechnische Untersuchung zweier bestehender Klimaanlagen zur Reduzierung von Geräuschemissionen. Leistungen: Vor-Ort-Bestandsaufnahme, ggf. Akustikmessungen, Auswertung, Erarbeitung eines Lösungsvorschlags mit Bewertung technisch und wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen. Nur beratend/planend, keine Ausführungsleistungen.
TGA-Planung, Lärmgutachten
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Inhalt auf einen Blick
Unabhängige fachtechnische Untersuchung zweier bestehender Klimaanlagen zur Reduzierung von Geräuschemissionen. Leistungen: Vor-Ort-Bestandsaufnahme, ggf. Akustikmessungen, Auswertung, Erarbeitung eines Lösungsvorschlags mit Bewertung technisch und wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen. Nur beratend/planend, keine Ausführungsleistungen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
- Veröffentlicht:
- 31. Mai 2026
- Frist:
- 15. Juni 2026
- Thema:
- TGA-Planung
Ausschreibungsbeschreibung
Unabhängige fachtechnische Untersuchung zweier bestehender Klimaanlagen zur Reduzierung von Geräuschemissionen. Leistungen: Vor-Ort-Bestandsaufnahme, ggf. Akustikmessungen, Auswertung, Erarbeitung eines Lösungsvorschlags mit Bewertung technisch und wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen. Nur beratend/planend, keine Ausführungsleistungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP4DCTMZDD.zip
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unabhängiger Kälteanlagenbauer zur technischen Bewertung von Klimaanlagen - Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH Sanierungsträger der Hansestadt LübeckLübeckFrist: 24. Aug.
Demokratieort neu leben - Rathaus wird Quartiershaus - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in § 3 des Vertragsmusters genannten Leistungen: Grundleistungen: - Leistungsphasen 1-3 der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8; - Leistungsphasen 4-9 der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) gem. Vertragsmuster Optionale besondere Leistungen: - Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; - Qualitätssicherung während der Bauphase; - Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern für die Lph. 3; - Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern für die Lph. 5 bis 8; - Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern; - Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung in Lph. 2 und 3 nach HOAI; - Mitwirken bei der Aufstellung Brandschutzmatrix; - Bestandsaufnahme; - Bemusterungskatalog TGA; - Ausschreibungszeichnungen; - Vorgaben und/oder Änderungen des BOA einarbeiten; - Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand; - Vertiefte Preisprüfung nach VOB und dem Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz; - Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber fest - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 4,5,6,7,8 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8 insgesamt rd. 460.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-4 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Die vorhandene Anlage ist zu erneuern (je nach Bestandsaufnahme ggfs. nur in Teilen) und zu erweitern. Eine Erweiterung der Niederspannungsanlagen ist in der Aufstockung neu zu planen und mit den Bestandsanlagen zu verbinden. Zudem ist eine Eigenstromerzeugungsanlage in Form einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit der Aufstockung einzurichten. Außerdem soll eine Notstromversorgung für das Verwaltungsgebäude aufgebaut werden. Im Zusammenhang mit einer Betriebskostenberechnung wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung einer Photovoltaik-Anlage zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9. >>> AG-5 Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Es wurde bislang vor allem der Bedarf der Neueinrichtung einer Brandmeldeanlage für das gesamte Gebäude erkannt. Auch ist die Einrichtung eines Serverraumes in geeigneter räumlicher Lage notwendig, in Verbindung mit den dafür erforderlichen installationstechnischen Anbindungen.>>> AG-6 Anlagengruppe 6 Förderanlagen: Für die Herstellung der Barrierefreiheit gemäß „DIN 18040 Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist der Einbau einer Aufzugsanlage erforderlich.>>> AG-7 Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen: Als nutzungsspezifische Anlagen werden manuell zu betätigende Feuerlöschanlagen und 2 Teeküchen (Sitzungssaal, Personalraum) identifiziert.>>> AG-8 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die automatische anlagengruppenübergreifende Steuerung, Regelung Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen Heizung, ggfs. Lüftung, Beleuchtung, Verschattung des gesamten Gebäudes sinnvoll ist und erforderlich wird.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. - Marktgemeinde EiterfeldEiterfeld
Fachplanungen - LOS 3 Technische Ausrüstung (TA) – Bädertechnik
LOS 3 Technische Ausrüstung – Schwerpunkt Bädertechnik u. a. wie gesamte badewassertechnische Anlagen, mit dazugehörigen HLS, Gas- und Lüftungsanlagen, Elektro (Stark- und Schwachstrom u. a.; Anlagenautomation (MSR, Datentechnik) aber auch die gesamte Energiebilanzierung (Badetechnik) Der AN erarbeitet hier solche auf den vorliegenden Unterlagen aufbauende Lösungen für das Objekt, bestehend aus der gesamten Bädertechnik (analog § 53 HOAI). einschl. der dazu unmittelbar erforderlichen (peripheren) technischen Ausrüstungen. Die baulichen Bestandsanlagen unter den Becken sind dazu (weiter) zu nutzen. Vor-handene Anlagen sind auf Nachhaltigkeit zu prüfen und ggf. in das neue technische System zu integrieren. Auch können bestehende Infrastrukturen genutzt werden, sollte sich die als wirtschaftlich sinnvoll erweisen. Im Zusammenhang mit den o. g. Fachplanungen umfassen die Leistungen des AN alle erforderlichen Planungsleistungen für diese technischen Ausrüstungen (TA). Der AN verantwortet die Planung dieser Anlagen und stellt die funktionalen und techni-schen Voraussetzungen zu den baulichen Vorgaben sowie die erforderlichen An-schlüsse dazu sicher. Nachfolgende werden – für die gesamte Bädertechnik - auszugsweise solche Pla-nungsziele und -inhalte beschrieben, die für den AG offenkundig sind und sich aus Er-fahrungen vor Ort bewährt haben. Keinesfalls stellt diese Aufzählung eine vollständige Darstellung des vor Ort tatsächlich Erforderlichen dar. Leistungsumfang der technischen Ausrüstung (TA) Im Leistungsumfang der technischen Ausrüstung (TA) sind die Anlagen der TA sind so zu planen, dass eine möglichst hohe Energieeffizienz bei möglichst geringen Baunut-zungskosten erreicht wird. Grundsätzlich sollen einfache standardisierte technische Anlagen mit hohem Nut-zungsgrad zum Einsatz kommen. Dabei wird besonderer Wert auf eine Langlebigkeit der Anlagen, die einfache Bedienbarkeit und Wartungsfreundlichkeit mit kurzen Responsezeiten gelegt. Technische Anforderungen Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes ist unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit mit bautechnischen, architektonischen und an-lagentechnischen sowie organisatorischen Maßnahmen zu minimieren. Die gebäudetechnischen Anlagen sind gestalterisch in das Gesamtkonzept der Archi-tektur einzuordnen, ebenso die Anlagen im Außenbereich bzw. solche mit Außenwir-kung. Ergänzungen sind jedenfalls der Kompetenz und Erfahrung des Bieters überlasen und müssen – sofern keine besonderen Nutzeranforderungen bestehen - den a. a. R. d. T. entsprechen. Badwassertechnische Anlagen Die Anlagen zur Badewasseraufbereitung sind unter Beachtung der Hygiene, der Richt-linie des Koordinierungskreises Bäder (KOK) und unter wirtschaftlichen Gesichtspunk-ten für den Bau und Betrieb entsprechend den Forderungen nach sparsamem Energie- und Wasserverbrauch zu planen und zu errichten. Für die Desinfektion des Beckenwassers wird das Chlorungsverfahren durch Memb-ranzellenelektrolyse (MZE) bevorzugt. Insbesondere sind folgende Anlagen zu planen: Wasseraufbereitungs-, Dosier- und Filter- und Rückspülanlagen / Abwasser-sammelanlagen, Hebeanlagen, Spülwasser- und Nachspeiseanlagen, o Rohrlei-tungen, Pumpen, Verteiler, Wärme- und Kältedämmung, Schall- und Brand-schutzvorkehrungen, anlagenspezifische Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen. Die Umsetzung soll in 4 Leistungsblöcken erfolgen. Die Leistungen des / der AN unter-teilen sich dazu in objektspezifisch definierte Leistungsblöcke mit Bezug zu den Leis-tungsphasen (LPH) 1-9 analog HOAI und LPH 0 nach BGB, die stufenweise beauftragt werden sollen: Leistungsblock A „Zielfindung“ einschl. LPH 0-2 Leistungsblock B „Entwurf und Genehmigung“ einschl. LPH 3-4 Leistungsblock C „Ausführung und Vergabe“ einschl. LPH 5-7 Leistungsblock D „Objektüberwachung und -betreuung“ einschl. LPH 8-9 - Marktgemeinde EiterfeldEiterfeldFrist: 29. Juni
BADEPARK Eiterfeld - Planungsleistungen Fachplanungen - Technische Ausrüstung - Bädertechnik (Los 3)
LOS 3 Technische Ausrüstung – Schwerpunkt Bädertechnik u. a. wie gesamte badewassertechnische Anlagen, mit dazugehörigen HLS, Gas- und Lüftungsanlagen, Elektro (Stark- und Schwachstrom u. a.; Anlagenautomation (MSR, Datentechnik) aber auch die gesamte Energiebilanzierung (Badetechnik) Der AN erarbeitet hier solche auf den vorliegenden Unterlagen aufbauende Lösungen für das Objekt, bestehend aus der gesamten Bädertechnik (analog § 53 HOAI). einschl. der dazu unmittelbar erforderlichen (peripheren) technischen Ausrüstungen. Die baulichen Bestandsanlagen unter den Becken sind dazu (weiter) zu nutzen. Vor-handene Anlagen sind auf Nachhaltigkeit zu prüfen und ggf. in das neue technische System zu integrieren. Auch können bestehende Infrastrukturen genutzt werden, sollte sich die als wirtschaftlich sinnvoll erweisen. Im Zusammenhang mit den o. g. Fachplanungen umfassen die Leistungen des AN alle erforderlichen Planungsleistungen für diese technischen Ausrüstungen (TA). Der AN verantwortet die Planung dieser Anlagen und stellt die funktionalen und techni-schen Voraussetzungen zu den baulichen Vorgaben sowie die erforderlichen An-schlüsse dazu sicher. Nachfolgende werden – für die gesamte Bädertechnik - auszugsweise solche Pla-nungsziele und -inhalte beschrieben, die für den AG offenkundig sind und sich aus Er-fahrungen vor Ort bewährt haben. Keinesfalls stellt diese Aufzählung eine vollständige Darstellung des vor Ort tatsächlich Erforderlichen dar. Leistungsumfang der technischen Ausrüstung (TA) Im Leistungsumfang der technischen Ausrüstung (TA) sind die Anlagen der TA sind so zu planen, dass eine möglichst hohe Energieeffizienz bei möglichst geringen Baunut-zungskosten erreicht wird. Grundsätzlich sollen einfache standardisierte technische Anlagen mit hohem Nut-zungsgrad zum Einsatz kommen. Dabei wird besonderer Wert auf eine Langlebigkeit der Anlagen, die einfache Bedienbarkeit und Wartungsfreundlichkeit mit kurzen Responsezeiten gelegt. Technische Anforderungen Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes ist unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit mit bautechnischen, architektonischen und an-lagentechnischen sowie organisatorischen Maßnahmen zu minimieren. Die gebäudetechnischen Anlagen sind gestalterisch in das Gesamtkonzept der Archi-tektur einzuordnen, ebenso die Anlagen im Außenbereich bzw. solche mit Außenwir-kung. Ergänzungen sind jedenfalls der Kompetenz und Erfahrung des Bieters überlasen und müssen – sofern keine besonderen Nutzeranforderungen bestehen - den a. a. R. d. T. entsprechen. Badwassertechnische Anlagen Die Anlagen zur Badewasseraufbereitung sind unter Beachtung der Hygiene, der Richt-linie des Koordinierungskreises Bäder (KOK) und unter wirtschaftlichen Gesichtspunk-ten für den Bau und Betrieb entsprechend den Forderungen nach sparsamem Energie- und Wasserverbrauch zu planen und zu errichten. Für die Desinfektion des Beckenwassers wird das Chlorungsverfahren durch Memb-ranzellenelektrolyse (MZE) bevorzugt. Insbesondere sind folgende Anlagen zu planen: Wasseraufbereitungs-, Dosier- und Filter- und Rückspülanlagen / Abwasser-sammelanlagen, Hebeanlagen, Spülwasser- und Nachspeiseanlagen, o Rohrlei-tungen, Pumpen, Verteiler, Wärme- und Kältedämmung, Schall- und Brand-schutzvorkehrungen, anlagenspezifische Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen. Die Umsetzung soll in 4 Leistungsblöcken erfolgen. Die Leistungen des / der AN unter-teilen sich dazu in objektspezifisch definierte Leistungsblöcke mit Bezug zu den Leis-tungsphasen (LPH) 1-9 analog HOAI und LPH 0 nach BGB, die stufenweise beauftragt werden sollen: Leistungsblock A „Zielfindung“ einschl. LPH 0-2 Leistungsblock B „Entwurf und Genehmigung“ einschl. LPH 3-4 Leistungsblock C „Ausführung und Vergabe“ einschl. LPH 5-7 Leistungsblock D „Objektüberwachung und -betreuung“ einschl. LPH 8-9 - Vergabestelle der ProWSTStuttgart
Technisches Monitoring und Inbetriebnahme-Monitoring
Die ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH beabsichtigt die Sanierung, Modernisierung und bauliche Erweiterung des denkmalgeschützten Opernhauses am Oberen Schlossgarten in Stuttgart. Die Württembergischen Staatstheater Stuttgart (im Folgenden: WST) sind das größte Dreispartenhaus der Welt und zählen zu den bedeutendsten Kultureinrichtungen Baden-Württembergs und der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der Staatsoper Stuttgart, einem der führenden Opernhäuser Europas, und dem international renommierten Stuttgarter Ballett besitzen sie eine herausragende kulturelle Stellung. Die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Opernhauses stellen daher ein Projekt von großer kultur-, gesellschaftspolitischer und städtebaulicher Bedeutung dar. Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Hauptstandorts des Württembergischen Staatstheaters am Oberen Schlossgarten 6, Stuttgart, sollen die bisher zentral verorteten Dekorationswerkstätten an den Standort Zuckerfabrik 21, Stuttgart Bad Cannstatt ausgelagert werden. Der neue Standort der Dekorationswerkstätten befindet sich nord-östlich des Stadtzentrums Stuttgarts im Stadtteil Bad Cannstatt / Hallschlag. Das unmittelbare Umfeld des Grundstücks ist durch eine Gewerbenutzung geprägt. Der Neubau der Zuckerfabrik grenzt direkt an das bereits bestehende Kulissenlager / Zentrallager (ZL) der WST an. Der Neubau vereint sämtliche Abteilungen der Dekorationswerkstätten der WST, die für die vollständige Produktion eines Bühnenbilds erforderlich sind (sowohl administrative als auch produzierende Tätigkeiten). Die derzeitige Planung sieht für die Baumaßnahme einen zweigeschossigen Neubau (inklusive zwei Zwischengeschossen) mit einer Teilunterkellerung vor. Die Bruttogrundfläche beträgt 17.244 m². Für die Realisierung des Projekts ist eine Bauzeit von insgesamt 84 Monaten vorgesehen. Das Planungsteam befindet sich derzeit am Abschluss der Entwurfsplanung. Die Prüfung der Leistungsphase 3 wird Ende Juni abgeschlossen. Im Falle einer Zuschlagerteilung befindet sich das Projekt bereits in der Leistungsphase 5. Im Rahmen eines VgV-Verfahrens soll ein qualifiziertes Fachbüro für die Durchführung des Technischen Monitorings (TMon) und Inbetriebnahme-Monitoring (IBMon) für den Neubau der Dekorationswerkstätten der Württembergischen Staatstheater Stuttgart beauftragt werden. Das Technische Monitoring dient als Instrument der Qualitätssicherung über die Planungs-, Bau- und erste Nutzungsphase hinweg. Ziel ist es, die funktionale Leistungsfähigkeit der gebäudetechnischen Anlagen sowie das Zusammenwirken der einzelnen Gewerke sicherzustellen und die Voraussetzungen für einen energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Gebäudebetrieb zu schaffen. Grundlage für die Leistungen bildet insbesondere die AMEV-Empfehlung Nr. 178 „Technisches Monitoring 2025“, deren Anforderungen und methodische Ansätze projektspezifisch umzusetzen sind. Auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung ist gemeinsam mit dem Planungsteam ein projektspezifisches Monitoring-Konzept zu entwickeln. Dieses umfasst insbesondere die Definition von Zielwerten, Prüfgrößen und Datenerfassungsstrategien sowie die Festlegung von Abläufen zur Überprüfung und Bewertung der technischen Anlagen im Sinne der AMEV-Empfehlung. Das Monitoring begleitet die Umsetzung der technischen Konzepte über die Bauphase hinweg und unterstützt die Inbetriebnahme sowie die Optimierung des Gebäudebetriebs in der ersten Nutzungsphase. Die Leistungen des TMon und IBMon beinhalten dabei insbesondere: - die Entwicklung und Fortschreibung eines Monitoring-Konzepts gemäß AMEV-Empfehlung Nr. 178, - die Prüfung und Bewertung von Planungs- und Ausführungsunterlagen, - die Begleitung und Auswertung von Probebetrieben, - die Analyse von Betriebsdaten sowie die Erstellung von Monitoring-Berichten, - die Unterstützung des Bauherrn und Betreibers bei der Einregulierung und Optimierung der technischen Anlagen. Ziel ist es, eine hohe Qualität der Gebäudetechnik sicherzustellen, Mängel frühzeitig zu erkennen und langfristig einen energieeffizienten und wirtschaftlichen Betrieb des Gebäudes zu gewährleisten. Für das Bauvorhaben ist als Planungs- und Überwachungsziel die Projektabwicklung mittels der digitalen Arbeitsmethode „Building Information Modeling (BIM)“ vorgesehen. Die Leistungen des Auftragnehmers sind entsprechend in die BIM-basierte Projektabwicklung zu integrieren. - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 1,2,3 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 1, 2 und 3 insgesamt rd. 383.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlagen zu erstellen. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-1 Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: In den bestehenden Geschossen mit Verwaltungsnutzung sind nach Bedarf WC-Anlagen räumlich einzurichten oder umzubauen und ggfs. zu modernisieren. Die Neueinrichtung einer Beh.-WC-Anlage gemäß „DIN 18040 Teil 1“ ist erforderlich. Die vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungen sind voraussichtlich zu erneuern. >>> AG-2 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: Der Bestandsbau wird derzeit über eine ca. 30 Jahre alte Gaszentralheizung versorgt. Durch die Aufstockung wird das Gebäudevolumen und die zu beheizende Fläche vergrößert. Es wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung von PV-Anlagen zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9.>>> AG-3 Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: Hierbei wird derzeit von dem Einbau von Einzelabluftanlagen ausgegangen, z. B. WC-Anlagen. Einzelne Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wie z.B. Ratssaal, Trauzimmer, Sitzungszimmer, sind hinsichtlich einer Zu- und Abluftanlage zu überprüfen.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauFrist: 10. Aug.
Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik). Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus wird voraussichtl. vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauFrist: 30. Juli
Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. Donau
Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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