Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenBerlin
2026 ZKom 02 Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu vergeben. Die Leistungen umfassen die Konzeption, Planung, Gestaltung, Durchführung und allgemeine Unterstützung bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunika...
Öffentlichkeitsarbeit, Foto & Video
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Öffentlichkeitsarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu vergeben. Die Leistungen umfassen die Konzeption, Planung, Gestaltung, Durchführung und allgemeine Unterstützung bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, sowie ggf. auch Kampagnen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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4 Datenbereiche verfügbar
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau - Referat V DBerlinFrist: 03. Sept.Unter Anwendung des bestehenden Corporate Designs des Landes Berlin ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die SenStadt mit breiter öffentlicher Wirkung gewünscht. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: • Unterstützung und Begleitung bei eventueller Anpassung bzw. Veränderung des bestehenden Kommunikationskonzepts der SenStadt • Konzeption, Gestaltung und ggf. Beauftragung und Qualitätssicherung von Druckaufträgen für Printprodukte wie z.B. Flyer, Faltblätter, Broschüren, Plakate, Anzeigen • Gestaltung von Produkten zur digitalen Nutzung wie z.B. Sharepics, Banner, PDF-Dokumente, Präsentationen, Online-Anzeigen • Webseitendesign und -erstellung für Sonderprojekte- und –kampagnen • Gestaltung von Infografiken zur Online- und Offlineverwendung • Konzeption und ggf. Produktion von AV-Medien (z. B. Filme und Podcasts; z.B. für die Mitarbeitendengewinnung) • Gestaltung und Produktion von Animationen für die On- und Offlineverwendung (u.a. durch datenschutzkonforme KI-Anwendung) • Mediaplanungen (OOH und Online, bspw. für Social Media-Kampagnen) • Schaltung von Anzeigen und Buchung von Werbeflächen im Straßenraum, ÖPNV sowie Social Media • Werbemittel / Giveaways (Konzeption, Gestaltung und Beschaffung) • Veranstaltungskonzepte (mit und ohne Durchführung) • Messekonzepte (mit und ohne Durchführung, Beschaffung von Messeausstattung/-elementen) • Bildbeschaffung inkl. Nutzungsrechteklärung (inkl. Stockbilder und –bewegtbilder) • Konzeption, Organisation und ggf. Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für unterschiedliche Kampagnen • Kommunikationsmaßnahmen zur Mitarbeitendengewinnung Weitere Leistungen / Kommunikationsformate, die sich aus den oben genannten Punkten ergeben, können abgerufen werden. Allgemeine Anforderungen • Soweit die Auftraggeberin im Einzelfall nichts Anderes fordert, ist ihr zu jedem Printprodukt ein weitestgehend barrierefreies PDF zur Veröffentlichung im Internet zu übergeben. Das PDF gilt nur dann als barrierefrei, wenn es das Testverfahren für barrierefreie PDF-Dokumente nach dem BITV-Test (http://www.bitvtest.de) besteht. • Bereitstellung der offenen Daten des jeweiligen Kommunikationsprodukts zur weiteren Verwendung der AG als Voraussetzung des jeweiligen Projektabschlusses (z.B. Print- und Digitalprodukte im InDesign-Verpackungsordner) • Die Erarbeitung von Konzepten und die Grafikleistungen sollen vom/von der Auftragnehmer:in InHouse erbracht werden. Die Umsetzung/Produktion (bzw. Teile davon) kann projektbezogen und nach Absprache mit der Auftraggeberin, durch Subunternehmer:innen erfolgen. • Im Falle der Umsetzung einzelner Maßnahmen durch Dritte wird die Einholung und Vorlage von jeweils drei geeigneten Angeboten gewünscht (Filmproduktionsfirmen, Druckereien, Veranstaltungsfirmen etc.) • Bei fremdsprachigen Produkten: Zusammenarbeit mit einem durch die SenStadt beauftragten Übersetzungsbüro und Sicherstellung qualitativer sprachlicher Adaptionen. Im Einzelfall kann in Rücksprache mit der AG davon abgewichen werden • Realisierungspläne für die Maßnahmen (inklusive Zeitplan, Finanzierungsplan, ggf. Angaben zu Subunternehmen / beauftragte Dritte, wenn die Realisierung nicht durch die/den Auftragnehmer:in erfolgt) • Prüfung der Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und Realisierbarkeit gemäß EU-DSGVO sowie BlnDSG • Übertragung der uneingeschränkten zeitlichen und räumlichen Nutzungsrechte für ÖA-Produkte und -maßnahmen auf die SenStadt • Mit dem Zuschlag ist kein festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen und kann maximal zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Maximale Laufzeit vier Jahre. Das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Teilleistungen beträgt etwa 1.200.000,- EUR ohne MwSt. pro Jahr, der geschätzte Gesamtwert bis zu 4.800.000,- EUR ohne MwSt. Der Rahmenvertrag ist auf Leistungen für die öffentliche Auftraggeberin SenStadt begrenzt. Mit dem Zuschlag ist kein jährlich festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf einzelner Teilleistungen wird nicht garantiert und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mindestmenge beim Abruf von Einzelleistungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Leistungen durch gesonderte Einzelvergaben auch an andere Dienstleister:innen zu vergeben. Eine Zusammenarbeit mit anderen von SenStadt beauftragten Agenturen / Dienstleister:innen wird vorausgesetzt. Die Corporate Design Elemente sind abrufbar über https://www.berlin.de/sen/stadt/service/downloads/ Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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IKK SüdwestSaarbrückenIm Rahmen einer Full-Service-Betreuung sollen zielgruppenspezifische und cross-medial angelegte Kommunikationsmaßnahmen durch eine Agentur begleitet werden. Hierzu gehört insbesondere - die strategische Beratung bei der Markenführung, - die Beratung bei der strategischen und operativen Planung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung (inkl. Überwachung und Nachbereitung) von Kampagnen inkl. Mediaplanung, - die strategisch-konzeptionelle, organisatorische und personelle Unterstützung bei der Durchführung von Events, Messen und Veranstaltungen sowie - die Neuentwicklung bzw. Weiterentwicklung bestehender Online-Präsenzen und deren Betrieb. In diesem Zusammenhang wird von der Agentur erwartet, dass sie sicherstellt, alle Online-Auftritte sowie Online-Medien, einschließlich zum Download oder Versand vorgesehener PDF-Dateien, gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgsetzes barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst die Umsetzung von Maßnahmen, die eine uneingeschränkte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Inhalte für alle Menschen gewährleisten. Die Agentur soll ausgewiesene Kompetenzen im Bereich (online-)Marketing sowie in der Führung von Marken sowie in den Themenfeldern Prävention und Gesundheitsförderung nachweisen können und Erfahrungswerte bzgl. der Vermarktung gesundheitsbezogener Themen aufweisen. Die Umsetzung und Schaltung reiner Online-Werbung ist nicht Teil dieser Ausschreibung.Qualitäts- und Risikomanagement-Dienstleistungen IGS GmbH
IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbHSt. GallenFrist: 16. Sept.Mit der Durchführung einer Ausschreibung im offenen Verfahren im vom Staatsvertrag erfassten Bereich beabsichtigt die IGS als Auftraggeberin, externe Unterstützung im Bereich des Qualitäts- und Risikomanagements (QRM) zu beschaffen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des QRMs für definierte IT-Vorhaben durch spezialisierte, externe Fachpersonen. Die Anbieterin agiert dabei als unabhängige Prüf- und Bewertungsinstanz sowie als beratende Partnerin für die Auftraggeberin und die Programm- bzw. Projektleitung. Darüber hinaus unterstützt sie die Stammorganisation auf strategischer Ebene bei weiteren Bedürfnissen im QRM-Kontext. Sie übernimmt dabei keine operative Programm- bzw. Projektverantwortung, sondern unterstützt steuernd und empfehlend. Die Leistungen umfassen insbesondere die unabhängige Beurteilung von Programm- und Projektmanagement, Qualität und Risiken, die laufende Überwachung von Planung, Fortschritt und Risikolage sowie die Durchführung von Prüfungen und Analysen über den gesamten Verlauf der jeweiligen Vorhaben. Hinzu kommen die regelmässige, adressatengerechte Berichterstattung und die Ableitung priorisierter Handlungsempfehlungen als Entscheidungsgrundlage für Auftraggeber und Steuerungsgremien. Mit der Ausschreibung werden maximal zwei Anbieterinnen gesucht, die die benötigten Leistungen abdecken können. Mit den Zuschlagsempfängerinnen wird ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen.System Integration inkl. Programm- und Projektmanagement einer Enterprise Content Management-Lösung (ECM)
IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbHSt. GallenFrist: 22. Sept.Mit der Durchführung einer Ausschreibung im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich beabsichtigt die IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbH (IGS) als Auftraggeberin, externe Unterstützung für die Steuerung und Weiterentwicklung des Programms ECM zu beschaffen. Das Programm ECM verantwortet die Integration, Einführung und Weiterentwicklung des neu entwickelten Informationssystems OPUS, welches die bisher genutzte Lösung schrittweise ablöst.OPUS bildet als integrierte Informations- und Arbeitsplattform die Grundlage für die digitale und workflowbasierte Fallbearbeitung der angeschlossenen 16 Sozialversicherungsunternehmen. Die Einführung erfolgt gestaffelt im Rahmen eines mehrjährigen Transformationsprogramms bis Ende 2030. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Programmmanagement, Projektleitung und Project Management Office (PMO). Die Leistungen umfassen insbesondere die Leitung, Konzeption, Planung, Steuerung, Koordination, Überwachung und den Abschluss von Programm- und Projektvorhaben sowie die Unterstützung bei der Weiterentwicklung, Migration, Einführung, Transformation und Überführung der Lösung in den operativen Betrieb. Die Leistungen werden in einem komplexen technischen und organisatorischen Umfeld erbracht. Dieses ist geprägt durch die parallele Steuerung von System Integration, Produktentwicklung, Rollout und organisatorischer Transformation sowie durch die Zusammenarbeit zahlreicher Stakeholder aus den beteiligten Durchführungsstellen, externen Lieferanten und der IGS. Je nach Bedarf können die Leistungen ergänzend Aufgaben in den Bereichen Business Analyse, Testmanagement und Qualitätssicherung umfassen. Mit der Ausschreibung wird eine Anbieterin gesucht, die die erforderlichen Leistungen eigenständig oder, soweit zulässig, unter Einbezug von Subunternehmen erbringen kann. Mit der Zuschlagsempfängerin wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Eine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht; der Leistungsabruf erfolgt bedarfsgerecht gemäss Rahmenvertrag.System Integration inkl. Programm- und Projektmanagement einer Enterprise Content Management-Lösung (ECM)
IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbHSt. GallenFrist: 23. Sept.Mit der Durchführung einer Ausschreibung im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich beabsichtigt die IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbH (IGS) als Auftraggeberin, externe Unterstützung für die Steuerung und Weiterentwicklung des Programms ECM zu beschaffen. Das Programm ECM verantwortet die Integration, Einführung und Weiterentwicklung des neu entwickelten Informationssystems OPUS, welches die bisher genutzte Lösung schrittweise ablöst. OPUS bildet als integrierte Informations- und Arbeitsplattform die Grundlage für die digitale und workflowbasierte Fallbearbeitung der angeschlossenen 16 Sozialversicherungsunternehmen. Die Einführung erfolgt gestaffelt im Rahmen eines mehrjährigen Transformationsprogramms bis Ende 2030. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Programmmanagement, Projektleitung und Project Management Office (PMO). Die Leistungen umfassen insbesondere die Leitung, Konzeption, Planung, Steuerung, Koordination, Überwachung und den Abschluss von Programm- und Projektvorhaben sowie die Unterstützung bei der Weiterentwicklung, Migration, Einführung, Transformation und Überführung der Lösung in den operativen Betrieb. Die Leistungen werden in einem komplexen technischen und organisatorischen Umfeld erbracht. Dieses ist geprägt durch die parallele Steuerung von System Integration, Produktentwicklung, Rollout und organisatorischer Transformation sowie durch die Zusammenarbeit zahlreicher Stakeholder aus den beteiligten Durchführungsstellen, externen Lieferanten und der IGS. Je nach Bedarf können die Leistungen ergänzend Aufgaben in den Bereichen Business Analyse, Testmanagement und Qualitätssicherung umfassen. Mit der Ausschreibung wird eine Anbieterin gesucht, die die erforderlichen Leistungen eigenständig oder, soweit zulässig, unter Einbezug von Subunternehmen erbringen kann. Mit der Zuschlagsempfängerin wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossenIngenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die denkmalgerechte Gesamtsanierung der Kastanienbaum Grundschule Gipsstraße 23a in 10119 Berlin
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinBerlinFrist: 01. Sept.Der Auftrag beinhaltet Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LP) 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise für die Anlagengruppen 1 bis 5 zu vergeben. Lph 5: Ausführungsplanung Lph 6: Vorbereitung der Vergabe Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation Der geschätzte Kostenrahmen (KG 100-700, inkl. UV und Rundung) beträgt brutto 9.882.785,00 Euro. Die Baukosten der Kostengruppe 400 betragen 1.764.972,00 Euro brutto und setzen sich gemäß der Kostenberechnung wie folgt zusammen: KG 410 574.104,00 € KG 420 143.303,00 € KG 430 112.490,00 € KG 440 729.699,00 € KG 450 205.376,00 € Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen sollen bei laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden. Im Rahmen der Gesamtsanierung wird der Sanitärstrang mitsamt der Änderung des Grundrisses komplett erneuert. Die Sanitärinstallation muss entsprechend der umgestalteten Sanitärbereiche erneuert und angepasst werden. Im Kellergeschoss soll ein Fettabscheider installiert werden. Die vorhandene Heizungsinstallation in den zu sanierenden Sanitärräumen wird demontiert und an die neuen Grundrisse angepasst. Für innenliegende WC-Vorräume, WC-Räume sowie innenliegende Putzmittelräume ist eine Abluftanlage vorgesehen. Die Gebäudehauptverteilung sowie die Etagenverteilungen und die Steigleitungen werden saniert bzw. erneuert. Für den Bau einer PV-Anlage sind Vorhaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Der neu zu errichtende Aufzug wird elektrotechnisch angeschlossen. Es sind brandschutztechnische Einbauten bzw. Ummantelungen entsprechend der Brandschutzvorschriften vorgesehen. Detaillierte Informationen können der Projektbeschreibung bzw. dem Erläuterungsbericht der BPU entnommen werden. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.Rahmenvertrag Innovation
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainGegenstand des Loses ist die Stärkung der langfristigen und nachhaltigen Innovationskraft der Bundesbank. Der Bedarf liegt hier vor allem in der übergreifenden Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements allgemein und im Besonderen auf der Beratung zu strategischen Fragestellungen im Kontext von Innovationen und der Generierung von Wissen über Zukunftstrends und -technologien, vor allem mit Relevanz für Zentralbanken. Konkret ergeben sich derzeit die nachfolgend genannten, grundlegenden Bedarfe und Handlungsfelder. Diese können sich, sofern weitere Schritte erfolgt sind, weiter ausdetaillieren. - Entwicklung einer Innovationsstrategie inklusive einer Steuerungsmethodik, immer in Abstimmung mit der Gesamtbankstrategie. - Weiterentwicklung der internen Prozesse und Fähigkeiten des Innovationsmanage-ments inklusive Identifizierung von Lücken in der Innovationskraft. - Etablierung sinnvoller Erfolgsmessungen (z. B. anhand des Digital Maturity Model), um den Reifegrad der Digitalisierung sowie auch die Durchdringung von Innovationen bewertbar zu machen. - Beratung bei der Implementierung eines dauerhaften, systematischen und partizipativen Prozesses zur Verfolgung gesellschaftsweiter Trends mit strategischer Relevanz für die Bundesbank und ihre Kernleistungen sowie methodische Unterstützung für vertiefende fachbereichsübergreifende Szenario-Analysen. Eine Auseinandersetzung mit bestehenden Ansätzen bzw. Tools und deren Prozessen ist zu berücksichtigen. - Scanning von innovationstreibenden Trends und Einflüssen in diversen Bereichen, wie z. B. Digitalisierung, Demografischer Wandel, Nachhaltigkeit und allgemeinen Heraus-forderungen der VUCA-Welt oder auch auf Basis der PESTEL-Kategorien. - Aufbau und Weiterentwicklung eines lebendigen Ökosystems aus Partnern, um z. B. Potenziale von Open Source nachhaltig nutzbar zu machen und entsprechend in die Innovationsarbeit der Bundesbank zu integrieren. - Konzeption, Planung und Durchführung von Innovationsworkshops gestützt durch den Einsatz von Kreativmethoden (z. B. kreative Mikro- und Makromethoden, Innovation-Digging, Visual Facilitating, Value-Proposition-Design etc.), ggf. ergänzt durch Low Fidelity Prototyping (z. B. über Lego Serious Play, Paper Prototyping etc.), aber vor allem auch in Anwendung auf übergreifende Themen. Die Rahmenbedingungen der Workshops können je Einzelabruf variieren: o Kleine, mittlere oder auch große Gruppen aus unterschiedlichen Fachgebieten oder auch Hierarchieebenen der Bank. o Durchführung remote, hybrid oder in Präsenz. o Workshop-Dauer von 1/2 Tag bis zu einer geplanten Workshop-Reihe. - Unterstützung in der Verkettung der internen Innovationsbemühungen mit der Innovationsgovernance im ESZB und BISIH zur Sicherung der Bundesbank-Position. Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 1: (Strategische) Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 1: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 1 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 7.475 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 6.500 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 975 PT / ~15%).Waldrisikobaumfällung durch stückweises Absetzen Winter 2026/2027 Rahmenvertrag
Grün und GrugaEssenFrist: 31. Aug.Art der Leistung Vegetationstechnische Arbeiten gemäß VOB/C DIN 18320 Ziff. 1.1 Umfang der Leistung Öffentliche Ausschreibung eines Rahmenvertrages für urban geprägte forstfachliche Fällungen von Risikobäumen im intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumfällarbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.10.2026 bis 26.02.2027 Die Bäume sind anhand ihrer Position und Merkmalen im Gelände auffindbar. Zu Beginn des Ausführungszeitraumes sind die orange markiert und zum großen Teil zusätzlich mit einem schwarzen Nummerierungsplättchen versehen. Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragsnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren. Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vertragsbestandteile sowie zeitlichen und örtlicher Abstimmung mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug ab. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise vorzuziehen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städt. Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städt. Bauleitung. Die untertägige Kommunikation erfolgt telefonisch bzw. bei Nichterreichbarkeit via eMail. Es gelten folgende zeitliche Beschränkungen: -Sämtliche Vertragsarbeiten sind im Ausführungszeitraum ausschließlich an den Werktagen Montag bis Freitag auszuführen. -Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen (in NRW) dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden. -Die Arbeiten in Uhu-Schutzzonen (Karte beigefügt und Bäume im Auftragspaket kenntlich gemacht) sind bis zum 01.01.2027 inkl. aller Aufräum- und ggf. erforderlichen Rehabilitierungsarbeiten fertigzustellen. -Behördlichen Auflagen für zeitliche Beschränkungen für notwendige Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind in Planung und Ausführung zu berücksichtigen und Folge zu leisten. Für die Baustellendokumentation sind vom Auftragnehmer die Tagesleistungsbelege (Vordruck/ eVordruck hält der städt. Bauleiter vor) arbeitstäglich sorgfältig und vollständig zu führen und spätestens am Dienstag der Folgewoche der städt. Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Auf den Tagesleistungsbelegen müssen die an dem Tag gefällten Bäume mit vollständiger Risikobaumnummer "z.B. KE924 RB001 190623 0001" vermerkt werden. Die Schlussabnahme und Abrechnung der Baustellen haben bis zum 12.03.2027 (Eingang der Schlussrechnung) zu erfolgen. Der Rechnung sind die von der Bauleitung anerkannt unterschriebenen Tagesleistungsbelege beizufügen. Der Auftragnehmer hat die erforderliche betriebliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden anerkannt: -ISO-Normen 9001 ff./14001 ff, ggf. ergänzend OHSAS 18001 -die entsprechende europäische EMAS-Norm (EMAS) -RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) -Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ) -Tqforst Standard (tqforst) -ein vergleichbares, von FSC-Deutschland für Dienstleistungs- und Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber anerkanntes Zertifikat. Die Durchführung der urban geprägten Forstfacharbeiten ist durch forstfachlich ausgebildetes Personal zu leisten. Ergänzend zum Betriebszertifikat ist der Nachweis dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die erforderliche Dokumentation der Qualifikation der Arbeitskräfte des Arbeitnehmers für Forstbetriebsarbeiten erfolgt i.d.R. durch: -den Nachweis einer deutschen Forstwirtprüfung -den Nachweis einer gleichwertigen ausländischen Prüfung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer -ECC-Zertifikat Level 3 oder eine gleichwertige inländische Prüfung -Die Zertifizierung als European Treeworker (ETW) bzw. höher-/ gleichwertig ist nachzuweisen. -Für die artenschutzfachliche Detailprüfung im Rahmen der Auftragsausführung verfügt mindestens eine Fachkraft einen Fortbildungsnachweis zur fachgerechten Berücksichtigung des Artenschutzes im Rahmen der Forstbetriebsarbeiten. Arbeitsschutzsstandards: -Sämtliche Arbeiten sind nach der gültigen VSG (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) durchzuführen. -Die Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, insbesondere über persönliche Schutzausrüstung müssen eingehalten werden. -Die Rettungskette wird durch den Auftragnehmer sichergestellt. -Eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten wird durch den Auftragnehmer durchgeführt. Gefährliche Arbeiten im Wald werden nach DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" durchgeführt. -Es wird darauf hingewiesen, dass im Holz Bombensplitter und sonstige Fremdkörper eingeschlossen sein können. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.Rahmenvertrag Quereinstieg (Qualifizierung von Straßenanwärtern) 2026-2026
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 03. Juli. Die folgenden Leistungen müssen im Rahmenvertrag enthalten sein: 1. CE Führerscheine (14 Tage) a) Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE im Rahmen eines Kompaktkurs (inklusive Fahrstunden, theoretischer Prüfung und praktikscher Prüfung) b) Übungsstunden Klasse C c) Übungsstunden Klasse CE 2. Schulung "Arbeitssicherheit Baum I (AS Baum I)" Fachkunde für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten mit der Motorsäge gemäß VSG 4.2 der SVLFG (5 Tage) a) Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften b) Motorsäge: Technik/Wartung/Pflege, Hilfsgeräte und Hilfsmittel c) Baumarbeiten mit der Motorsäge in der Praxis: Vorbereitung/Fällung/ Aufarbeitung d)Praktische und theoretische Prüfung mit Zertifikat gemäß DGUV-Information 214-059 3. Schulung "ASR 5.2" (1 Tag) a) Arbeitsstättenregeln ASR 5.2. b) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 4. Schulung "Anlegen und Pflegen von Grünflächen" (5 Tage) a) Gebräuchliche Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes zur Grünpflege kennen b) Arbeitsabläufe zur Erstellung und Pflege der Grün- und Rasenflächen planen; c) Anlegen von befahrbaren Grün- und Rasenflächen, z. B. - Rasen - Schotterrasen -Rasengittersteine - Pflasterrasen d) Gehölze pflanzen, pflegen und schneiden, z. B. - Sträucher - Bäume - Hecken e) Umgang mit gebräuchlichen Geräten und Maschinen zur Grünpflege und zur Wildkrautbeseitigung unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften erlernen bzw. vertiefen und an ihnen die betriebsüblichen Wartungsarbeiten unter Anleitung durchführen, z. B. - Freischneider - handgeführte Mähgeräte - Schneidegeräte und Buschholzhacker - Flamm- und Infrarotgeräte - Bürstengeräte f) Baumschau und -pflegearbeiten durchführen 5.Schulung "Verkehrszeichen und - einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen" (1 Tag): a)Grundkenntnisse über die Arten der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie ihre Bedeutung anwenden b) Verkehrszeichen und -einrichtungen aufstellen bzw. anbringen, z. B. - Gefahrzeichen - Vorschriftzeichen - Richtzeichen - Absperrschranke - Leitkegel - Absperrbake - Lichtzeichenanlage c) Leit- und Schutzeinrichtungen aufstellen bzw. anbringen, z. B. - Leitpfosten - Leittafel - Schutzplanke - Blendschutzzaun d) Fahrbahnmarkierungen aufbringen, z. B. - Haltelinie - Wartelinie - Fußgängerüberweg - Richtungspfeil - Sperrfläche 6.Schulung "Durchführung des Winterdienstes" (1 Tag) a) Informationen für den Winterdienst beschaffen und auswerten b) Geräte, Maschinen und Fahrzeuge für den Winterdienst zusammenstellen und vorbereiten c) vorbeugende Maßnahmen des Schneeschutzes ausführen, insbesondere Schneeschutzzäune aufstellen, unterhalten und abbauen d) Zusammensetzung des Streugutes und der Menge des Streustoffes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen, Fahrzeuge mit Streugut beladen e)Maßnahmen des Winterdienstes durchführen, insbesondere Räumen von Schnee sowie Aufbringen von Streugut mit Fahrzeugen der Klasse CE Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Winterdienst Schulung vor Ort auf den Autobahnmeistereien stattfindet. 7.Schulung "Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten" (5 Tage) a)Pflasterdecken und Pflasterrinnen sowie Plattenbeläge herstellen (Fokusthema) Böden lösen, transportieren, lagern, einbauen und verdichten, Planum herstellen b)Fahrbahnen instand halten (Fokusthema) insbesondere Setzungen, Verdrückungen, Abplatzungen und Ausbrüche bei bituminösen Fahrbahnen und Betonfahrbahnen beseitigen, Oberflächenbehandlung durchführen sowie Fugen schneiden, reinigen und vergießen c)Baugruben und Gräben ausheben sichern und schließen, offene Wasserhaltung durchführen, Rohre, Formstücke und Profile verlegen und verbinden, Bankette und Entwässerungseinrichtungen, insbesondere Straßengräben, Entwässerungsmulden, Straßenabläufe, Regenwasserleitungen und Regenrückhaltebecken in Standhalten d)Mauerwerk, Beton- und Stahlbetonbauteile herstellen Bauteile verarbeiten, Instandhaltungsarbeiten an Mauerwerk, Putz und Estrich, Beton- und Stahlbetonbauteilen durchführen Böden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung beurteilen 8.Übernachtung und Verpflegung a)Es muss die Möglichkeit bestehen am Schulungsort Übernachtung und Verpflegung in Anspruch zu nehmen b)Die Übernachtungen müssen in einem Einzelzimmer erfolgen c)Die Verpflegungsmöglichkeit muss eine Vollverpflegung sein (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) 9.Voraussetzungen/Anforderungen an die Bildungseinrichtung Die Bildungseinrichtung muss Erfahrung in der Durchführung von Schulungen im Bereich Straßenwärter, Straßen- oder Tiefbauer oder vergleichbar nachweisen können. Der Schulungsort muss so gewählt sein, dass er für die Teilnehmenden in angemessener Zeit erreichbar ist. Die An- und Abreise muss wirtschaftlich zumutbar sein und darf weder zu übermäßigen Zeitverlusten noch zu organisatorischen Belastungen führen. Da vom Arbeitgeber angeordnete oder im betrieblichen Interesse liegende Fortbildungen einschließlich der Reisezeiten als Arbeitszeit gelten, müssen sämtliche Schulungs- und Fahrtzeiten innerhalb der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes liegen. Ein Arbeitstag darf maximal 10 Stunden umfassen; für die Planung wird von 8 Stunden Schulung (inklusive Pause) sowie jeweils 1 Stunde An- und Abfahrt ausgegangen. Die beauftragte Bildungseinrichtung muss sicherstellen, dass alle Teilnehmenden innerhalb von 12 Monaten alle Schulungen absolvieren können. Um zusätzliche Fahrtwege zu vermeiden und die Schulungszeit zu optimieren, soll die Möglichkeit bestehen Schulungen bei Bedarf als "Schulungsblock" zu kombinieren. Der zeitliche Ablauf der Schulungen erfolgt nach Einzelbeauftragung in Absprache mit dem Auftraggeber. Weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
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