Grün und GrugaEssen
Waldrisikobaumfällung durch stückweises Absetzen Winter 2026/2027 Rahmenvertrag
Art der Leistung Vegetationstechnische Arbeiten gemäß VOB/C DIN 18320 Ziff. 1.1 Umfang der Leistung Öffentliche Ausschreibung eines Rahmenvertrages für urban geprägte forstfachliche Fällungen von Risikobäumen im intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchfü...
Baumpflege
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Grün und Gruga
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- 31. August 2026
- Thema:
- Baumpflege
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Art der Leistung Vegetationstechnische Arbeiten gemäß VOB/C DIN 18320 Ziff. 1.1 Umfang der Leistung Öffentliche Ausschreibung eines Rahmenvertrages für urban geprägte forstfachliche Fällungen von Risikobäumen im intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumfällarbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.10.2026 bis 26.02.2027 Die Bäume sind anhand ihrer Position und Merkmalen im Gelände auffindbar. Zu Beginn des Ausführungszeitraumes sind die orange markiert und zum großen Teil zusätzlich mit einem schwarzen Nummerierungsplättchen versehen. Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragsnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren. Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vertragsbestandteile sowie zeitlichen und örtlicher Abstimmung mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug ab. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise vorzuziehen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städt. Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städt. Bauleitung. Die untertägige Kommunikation erfolgt telefonisch bzw. bei Nichterreichbarkeit via eMail. Es gelten folgende zeitliche Beschränkungen: -Sämtliche Vertragsarbeiten sind im Ausführungszeitraum ausschließlich an den Werktagen Montag bis Freitag auszuführen. -Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen (in NRW) dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden. -Die Arbeiten in Uhu-Schutzzonen (Karte beigefügt und Bäume im Auftragspaket kenntlich gemacht) sind bis zum 01.01.2027 inkl. aller Aufräum- und ggf. erforderlichen Rehabilitierungsarbeiten fertigzustellen. -Behördlichen Auflagen für zeitliche Beschränkungen für notwendige Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind in Planung und Ausführung zu berücksichtigen und Folge zu leisten. Für die Baustellendokumentation sind vom Auftragnehmer die Tagesleistungsbelege (Vordruck/ eVordruck hält der städt. Bauleiter vor) arbeitstäglich sorgfältig und vollständig zu führen und spätestens am Dienstag der Folgewoche der städt. Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Auf den Tagesleistungsbelegen müssen die an dem Tag gefällten Bäume mit vollständiger Risikobaumnummer "z.B. KE924 RB001 190623 0001" vermerkt werden. Die Schlussabnahme und Abrechnung der Baustellen haben bis zum 12.03.2027 (Eingang der Schlussrechnung) zu erfolgen. Der Rechnung sind die von der Bauleitung anerkannt unterschriebenen Tagesleistungsbelege beizufügen. Der Auftragnehmer hat die erforderliche betriebliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden anerkannt: -ISO-Normen 9001 ff./14001 ff, ggf. ergänzend OHSAS 18001 -die entsprechende europäische EMAS-Norm (EMAS) -RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) -Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ) -Tqforst Standard (tqforst) -ein vergleichbares, von FSC-Deutschland für Dienstleistungs- und Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber anerkanntes Zertifikat. Die Durchführung der urban geprägten Forstfacharbeiten ist durch forstfachlich ausgebildetes Personal zu leisten. Ergänzend zum Betriebszertifikat ist der Nachweis dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die erforderliche Dokumentation der Qualifikation der Arbeitskräfte des Arbeitnehmers für Forstbetriebsarbeiten erfolgt i.d.R. durch: -den Nachweis einer deutschen Forstwirtprüfung -den Nachweis einer gleichwertigen ausländischen Prüfung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer -ECC-Zertifikat Level 3 oder eine gleichwertige inländische Prüfung -Die Zertifizierung als European Treeworker (ETW) bzw. höher-/ gleichwertig ist nachzuweisen. -Für die artenschutzfachliche Detailprüfung im Rahmen der Auftragsausführung verfügt mindestens eine Fachkraft einen Fortbildungsnachweis zur fachgerechten Berücksichtigung des Artenschutzes im Rahmen der Forstbetriebsarbeiten. Arbeitsschutzsstandards: -Sämtliche Arbeiten sind nach der gültigen VSG (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) durchzuführen. -Die Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, insbesondere über persönliche Schutzausrüstung müssen eingehalten werden. -Die Rettungskette wird durch den Auftragnehmer sichergestellt. -Eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten wird durch den Auftragnehmer durchgeführt. Gefährliche Arbeiten im Wald werden nach DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" durchgeführt. -Es wird darauf hingewiesen, dass im Holz Bombensplitter und sonstige Fremdkörper eingeschlossen sein können. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
5 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten3 Angaben erfasstUnterlagen · Dokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten1 Angabe erfasstLose
Verfahrensdaten
Freischalten4 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensart · Auftragsart · Regelungsebene
Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Ähnliche Bekanntmachungen
10Stadt Cottbus - TNW 175-2026 Brücken- und Bauwerksprüfung nach DIN1076 - Paket 2
Stadtverwaltung CottbusCottbusFrist: 25. Aug.Art der Leistung Brücken- und Bauwerksprüfung nach DIN1076 Umfang der Leistung Die Prüfungen sind in Eigenleistung durch den angefragten Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zu erbringen. In Ausnahmefällen sind Nachunternehmer zulässig, die dann vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber anzuzeigen sind. Notwendige Nachweise für den Nachunternehmer sind vorzulegen. Der Auftraggeber kann auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen dem Einsatz eines Nachunternehmers zustimmen. Die Bauwerksprüfung vor Ort muss durch einen sachkundigen Ingenieur durchgeführt werden, der die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes beurteilen kann. Er muss seine Kenntnisse durch ein gültiges Zertifikat des VFIB und ggf. durch Referenzen nachweisen. Ausnahmsweise können auch andere Ingenieure beauftragt werden, falls eine vergleichbare Qualifikation durch entsprechende Angaben nachgewiesen werden kann. Das gültige VFIB-Zertifikat bzw. der alternative Nachweis der Eignung sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Hilfskräfte/Assistenten (z. B. Techniker) können unter Aufsicht des Bauwerksprüfingenieurs mit eingesetzt werden. Nach Auftragserteilung aber vor Beginn der Bauwerksprüfung ist der Verantwortliche für die Sicherungsarbeiten an den Arbeitsstellen zu benennen. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen (siehe auch ZTV-SA 97, Abschnitt 4.2 (9)). Die Koordination der Bauwerksprüfung erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Pflichten der Arbeitssicherheit obliegen dem Bauwerksprüfer und sind einzuhalten. Auf die Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung in Abhängigkeit der Prüftätigkeit wird besonders hingewiesen, Genaueres entnehmen Sie bitte der LeistungsbeschreibungStadt Cottbus - TNW 176-2026 Brücken- und Bauwerksprüfung nach DIN1076 - Paket 3
Stadtverwaltung CottbusCottbusFrist: 25. Aug.Art der Leistung Brücken- und Bauwerksprüfung nach DIN1076 Umfang der Leistung Die Prüfungen sind in Eigenleistung durch den angefragten Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zu erbringen. In Ausnahmefällen sind Nachunternehmer zulässig, die dann vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber anzuzeigen sind. Notwendige Nachweise für den Nachunternehmer sind vorzulegen. Der Auftraggeber kann auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen dem Einsatz eines Nachunternehmers zustimmen. Die Bauwerksprüfung vor Ort muss durch einen sachkundigen Ingenieur durchgeführt werden, der die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes beurteilen kann. Er muss seine Kenntnisse durch ein gültiges Zertifikat des VFIB und ggf. durch Referenzen nachweisen. Ausnahmsweise können auch andere Ingenieure beauftragt werden, falls eine vergleichbare Qualifikation durch entsprechende Angaben nachgewiesen werden kann. Das gültige VFIB-Zertifikat bzw. der alternative Nachweis der Eignung sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Hilfskräfte/Assistenten (z. B. Techniker) können unter Aufsicht des Bauwerksprüfingenieurs mit eingesetzt werden. Nach Auftragserteilung aber vor Beginn der Bauwerksprüfung ist der Verantwortliche für die Sicherungsarbeiten an den Arbeitsstellen zu benennen. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen (siehe auch ZTV-SA 97, Abschnitt 4.2 (9)). Die Koordination der Bauwerksprüfung erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Pflichten der Arbeitssicherheit obliegen dem Bauwerksprüfer und sind einzuhalten. Auf die Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung in Abhängigkeit der Prüftätigkeit wird besonders hingewiesen. Genaueres entnehmen Sie bitte der LeistungsbeschreibungGrünfächen
Grün und GrugaEssenFrist: 23. JuliBei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Vor Beginn einer jeden Pflegemaßnahme muss der Auftragnehmer dem zuständigen Bauleiter den aktuellen Standort mitteilen. Die Mitteilung kann beispielsweise durch das Teilen des Standortes per Messenger App erfolgen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und des Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen (1:1.000) und/oder Objektlisten (Einzelbaumlisten). Die Eingruppierung der Bäume in Durchmesserklassen bleibt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für die Dauer der gesamten Leistungszeit unveränderliche Abrechnungsgrundlage. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit der zuständigen Bauleitung) vor Angebotsabgabe wird empfohlen, insbesondere zur rechtzeitigen Feststellung möglicher notwendiger Eingriffe in den Straßenverkehr (siehe "Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen"). Die Objektlisten mit den Standortangaben, Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind sowie exakte Standortinformationen im digitalen Format (z.B. KML-Datei) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die notwendigen Baum-/Standortinformationen in der proMDE-Dienstleister-App verfügbar sein. Alle erbrachten Leistungen (Massaria-Sonderkontrolle, Kronenpflege-/Massariakontrolle mit Hubsteiger durchführen etc.) sind mittels proMDE-Dienstleister-App vor Ort oder innerhalb von 1-2 Tagen zu dokumentieren und der städtischen Bauleitung zur Leistungsanerkennung zu übermitteln. Eingriffe in den Straßenverkehr: Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST- Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet. sowie Einzelheiten zum sind dem Leistungstext zu entnehmen.Rahmenvertrag Baumkontrollen
Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfFrist: 21. JuliEs ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.Rahmenvertrag Baumkontrollen
Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfFrist: 21. JuliEs ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.Fahrtreppenerneuerung 2026/2027
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am MainFrist: 14. JuliErneuerung von Verkehrsfahrtreppen, Austausch durch werksgefertigte Anlagen in den folgenden U- Bahn Stationen: Hauptwache, Römer, Konstablerwache. Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, Definition: Register 3. Los 1: 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56 Los 2: 2 Fahrtreppen in der Station Römer, interne Nummer 01 und 02 Los 3: 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11 Lieferzeit / Projektablauf (1) Der Auftragnehmer hat dem Angebot einen Ausführungs- und Terminplan gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B vorzulegen. Der Terminplan hat den vollständigen Ablauf der Ausführung vom Beginn der ersten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung einschließlich definierter Meilensteine darzustellen. Dem Terminplan müssen die Termine und Bedingungen der beschriebenen Lose, siehe Register 1, zugrunde liegen. (2) Die erforderliche Dokumentation muss sechs Wochen nach Auftragsvergabe wie folgt vorgelegt werden: 1. Statische Berechnung zur Einbringung der jeweiligen Fahrtreppe(n) in das Bauwerk. 2. Details zu den Befestigungspunkten bzw. Zugpunkten einschließlich der statischen Berechnung und dem zugehörigen Prüfbericht. 3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher) 4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage). 5. Bau- und Montageablaufplan. 6. Bauteilmaße / Versandmaße der einzelnen Fachwerkteile. 7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk. 8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion. 9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe. 10. Montageanweisungen 11. Zulassung Anker, etc. 12. Falls erforderlich, weitere Nachweise. Für die weitere vom AG zuständige Bearbeitung (interne Prüfung, Prüfstatiker, technische Aufsichtsbehörde) muss bis zum Vorliegen des Zustimmungsbescheides mit 10 Wochen kalkuliert werden. (3) Der Projektplan für die Abwicklung des Projektes muss alle Arbeiten und Übergabepunkte bis zur Abnahme enthalten. Dabei müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein: - Produktionszeit - Bereitstellung der Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. - Installation - Inbetriebnahme - mängelfreie Abnahme inklusive Übergabe der technischen Dokumentation Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN Zwischentermine festzulegen Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren) Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der Fahrtreppen zu minimieren.Fahrtreppenerneuerung 2026/2027
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am MainFrist: 21. JuliErneuerung von Verkehrsfahrtreppen, Austausch durch werksgefertigte Anlagen in den folgenden U- Bahn Stationen: Hauptwache, Römer, Konstablerwache. Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, Definition: Register 3. Los 1: 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56 Los 2: 2 Fahrtreppen in der Station Römer, interne Nummer 01 und 02 Los 3: 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11 Lieferzeit / Projektablauf (1) Der Auftragnehmer hat dem Angebot einen Ausführungs- und Terminplan gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B vorzulegen. Der Terminplan hat den vollständigen Ablauf der Ausführung vom Beginn der ersten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung einschließlich definierter Meilensteine darzustellen. Dem Terminplan müssen die Termine und Bedingungen der beschriebenen Lose, siehe Register 1, zugrunde liegen. (2) Die erforderliche Dokumentation muss sechs Wochen nach Auftragsvergabe wie folgt vorgelegt werden: 1. Statische Berechnung zur Einbringung der jeweiligen Fahrtreppe(n) in das Bauwerk. 2. Details zu den Befestigungspunkten bzw. Zugpunkten einschließlich der statischen Berechnung und dem zugehörigen Prüfbericht. 3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher) 4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage). 5. Bau- und Montageablaufplan. 6. Bauteilmaße / Versandmaße der einzelnen Fachwerkteile. 7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk. 8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion. 9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe. 10. Montageanweisungen 11. Zulassung Anker, etc. 12. Falls erforderlich, weitere Nachweise. Für die weitere vom AG zuständige Bearbeitung (interne Prüfung, Prüfstatiker, technische Aufsichtsbehörde) muss bis zum Vorliegen des Zustimmungsbescheides mit 10 Wochen kalkuliert werden. (3) Der Projektplan für die Abwicklung des Projektes muss alle Arbeiten und Übergabepunkte bis zur Abnahme enthalten. Dabei müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein: - Produktionszeit - Bereitstellung der Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. - Installation - Inbetriebnahme - mängelfreie Abnahme inklusive Übergabe der technischen Dokumentation Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN Zwischentermine festzulegen Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren) Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der Fahrtreppen zu minimieren.Fahrtreppenerneuerung 2026/2027
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am MainFrist: 14. JuliErneuerung von Verkehrsfahrtreppen, Austausch durch werksgefertigte Anlagen in den folgenden U- Bahn Stationen: Hauptwache, Römer, Konstablerwache. Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, Definition: Register 3. Los 1: 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56 Los 2: 2 Fahrtreppen in der Station Römer, interne Nummer 01 und 02 Los 3: 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11 Lieferzeit / Projektablauf (1) Der Auftragnehmer hat dem Angebot einen Ausführungs- und Terminplan gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B vorzulegen. Der Terminplan hat den vollständigen Ablauf der Ausführung vom Beginn der ersten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung einschließlich definierter Meilensteine darzustellen. Dem Terminplan müssen die Termine und Bedingungen der beschriebenen Lose, siehe Register 1, zugrunde liegen. (2) Die erforderliche Dokumentation muss sechs Wochen nach Auftragsvergabe wie folgt vorgelegt werden: 1. Statische Berechnung zur Einbringung der jeweiligen Fahrtreppe(n) in das Bauwerk. 2. Details zu den Befestigungspunkten bzw. Zugpunkten einschließlich der statischen Berechnung und dem zugehörigen Prüfbericht. 3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher) 4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage). 5. Bau- und Montageablaufplan. 6. Bauteilmaße / Versandmaße der einzelnen Fachwerkteile. 7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk. 8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion. 9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe. 10. Montageanweisungen 11. Zulassung Anker, etc. 12. Falls erforderlich, weitere Nachweise. Für die weitere vom AG zuständige Bearbeitung (interne Prüfung, Prüfstatiker, technische Aufsichtsbehörde) muss bis zum Vorliegen des Zustimmungsbescheides mit 10 Wochen kalkuliert werden. (3) Der Projektplan für die Abwicklung des Projektes muss alle Arbeiten und Übergabepunkte bis zur Abnahme enthalten. Dabei müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein: - Produktionszeit - Bereitstellung der Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. - Installation - Inbetriebnahme - mängelfreie Abnahme inklusive Übergabe der technischen Dokumentation Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN Zwischentermine festzulegen Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren) Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der Fahrtreppen zu minimieren.Beförderungsleistungen für den Schwimmunterricht im Schuljahr 2026/2027
Landratsamt HildburghausenWeimarFrist: 28. JuliNationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: I-30/2-02-2026-0002 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Deutschland Telefonnummer: +49 3685-78183051 Telefaxnummer: +49 3685-78187000 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-hildburghausen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Personenbeförderungsleistungen für den Schwimmunterricht der Staatlichen Grundschulen des Landkreises Hildburghausen und des Staatlichen regionalen Förderzentrums Hildburghausen im Schuljahr 2026/2027 in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Menge und Umfang: Beförderung von (Grund-)Schülern und deren Betreuer zum Schwimmunterricht auf insgesamt 15 Routen (= Teillose) von div. (Grund-)Schulen im Landkreis Hildburghausen zum Werra-Sport- und Freizeitbad Hildburghausen und zurück in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Ort der Leistung: Landratsamt Hildburghausen Amt für Schulverwaltung 98646 Hildburghausen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: Maximale Anzahl an Losen: 15 Beschreibung der Losaufteilung: Los 1 bis 15 gem. beiliegendem Leistungsverzeichnis (LV) 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 31.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 09.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), insbesondere der als Vertragsmuster beiliegende Beförderungsvertrag. Ergänzend gilt die VOL/B. Nachfolgeklausel gem. § 47 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a GWB: Für den Fall, dass der/die Auftragnehmer/in vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern, die in dem Vergabe- bzw. Ausschreibungsverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgeben haben, in der Reihenfolge des Vergabe- bzw. Ausschreibungsergebnisses anzutragen, ohne das es hierfür der Durchführung eines nochmaligen (neuen) Vergabeverfahrens bedarf. Für die Beauftragung zusätzlicher und/oder abweichender Leistungen gilt § 47 Abs. 2 UVgO. Im Übrigen gilt § 2 VOL/B. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f134e0f62-19ece32ba32b29ee 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 28.07.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 28.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Entfällt. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. des den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügten Beförderungsvertrags. Ergänzend gilt § 17 VOL/B. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Bewerber und Bieter haben im Hinblick auf deren Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Angaben gem. Formblatt 124 LD VHB (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) zu machen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter: https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4575_1.PDF?1644815397 Als vorläufiger Nachweis wird darüber hinaus auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE benannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen (i. S. v. nachzureichen) sind. Anstatt einer Eigenerklärung kann der Nachweis von präqualifizierten Bietern auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. der durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden, wenn die dort hinterlegten Angaben und Nachweise den in diesem Verfahren gestellten (Eignungs-)Anforderungen genügen. In diesem Fall ist mit dem Angebot die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer zu dem amtlichen Verzeichnis anzugeben. Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Bieter hat seinem Angebot zudem das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis befüllt mit seinen Preisangaben beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen: Angebotsformblatt mit Erklärung zum Bieter Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend) Erklärung zu Nachunternehmerleistungen und Eignungsleihe (falls zutreffend) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen nach dem MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG, LkSG und GWB sowie die Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG Eigenerklärung für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister Erklärung zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen nach ThürVgG (EVB ThürVgG) jeweils gem. den Vergabeunterlagen beigefügter/n Datei/Formblatts. Die verlangten Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung fehlende Unterlagen nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung) von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, wenn die dort hinterlegten Erklärungen und Nachweise den gestellten (Eignungs-)Anforderungen entsprechen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch Registerauskünfte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form unter dem angegebenen Link auf www.evergabe.de zum Download bereitgestellt (vgl. Ziffer 9). Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel über die angegebene Vergabeplattform (www.evergabe.de) sowie die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (AI-Bietercockpit). Das gilt sowohl für Fragen von Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen in ihrem Postfach des Vergabeportals hinterlegt sind. Eine postschriftliche Abforderung der Vergabeunterlagen bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle ist nicht möglich; eine postschriftliche Angebotsabgabe bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle nicht zulässig (§ 38 Abs. 1 UVgO). Bewerber bzw. Bieter erklären sich mit ihrer Registrierung auf der Vergabeplattform auch bereit bzw. verpflichten sich im Falle einer Verfahrensteilnahme, etwaige Anhänge zu den von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung, die Benachrichtigungen auf dem Portal einzusehen bzw. auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter/Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Im Übrigen steht die Bezeichnung "(Vergabe-)Portal" oder "(Vergabe-)Plattform" einer vom Anbieter für Kommunikationszwecke bereitgestellten Anwendungssoftware (Bieter-Client) gleich. Im Übrigen gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Hinweise und Bedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform "eVergabe.de". Angebote werden nur berücksichtigt, wenn diese in elektronischer Form ordnungs- und fristgemäß über den Bieter-Client (AI Bietercockpit) der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe.de) über die Funktion "Angebot abgeben" eingereicht werden; die den Vergabeunterlagen beigefügten "Hinweise bei E-Vergabe" (vgl. Formblatt 211-1) bitten wir zu beachten. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung sowie in Schriftform direkt oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung in Textform (§ 126b BGB) beifügen, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen (siehe Formblatt "Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG"). Bieter haben sich mittels einer den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung mit der Abgabe eines Angebots zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG zu verpflichten. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und im Übrigen einzusehen unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen Es können nur Angebote gewertet werden, welchen die vorbenannte Eigenerklärung beigefügt ist (§ 8 Abs. 1 ThürVgG). Lehrmittel/ Bücher/ Druckerzeugnisse,Transporte (Personen)Erneuerung Falttore
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbHPotsdamFrist: 07. Sept.Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die Erneuerung von Falttoranlagen auf dem Betriebshof der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von insgesamt zwölf elektrisch betriebenen Schnelllauf-Stahlfalttoren einschließlich der zugehörigen Steuerungs-, Antriebs- und Sicherheitstechnik. Die Toranlagen befinden sich in den Bereichen Tramwerkstatt, Buswerkstatt, Zentrallager sowie Tram-Abstellhalle und dienen als betriebliche Zu- und Ausfahrten für Straßenbahnen, Busse und Betriebsfahrzeuge. Die Maßnahme wird in mehreren räumlich getrennten Bereichen des Betriebshofes durchgeführt. Die auszutauschenden Toranlagen weisen unterschiedliche Abmessungen, Ausstattungen und technische Randbedingungen auf. Hierzu zählen insbesondere Toranlagen mit Oberleitungsdurchführungen im Bereich der Straßenbahngleise, Toranlagen mit integrierten Personenfluchttüren sowie Tore mit Anbindung an bestehende Induktionsschleifen und betriebliche Steuerungseinrichtungen. Im Rahmen der Maßnahme werden die vorhandenen Falttore einschließlich Antrieben, Steuerungen, Sicherheitseinrichtungen, Bedienelementen sowie weiterer zugehöriger Komponenten zurück gebaut. Vorhandene, vom Auftraggeber zur weiteren Verwendung vorgesehene Anlagenbestandteile sind demontageschonend auszubauen, fachgerecht zu kennzeichnen und an einem durch den Auftraggeber benannten Lagerort einzulagern. Nicht weiter zu verwendende Bauteile sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die neuen Toranlagen sind als vierflügelige Schnelllauf-Stahlfalttore mit elektrischer Antriebstechnik auszuführen. Sie müssen den Anforderungen an Betriebssicherheit, Verfügbarkeit, Arbeitsschutz und den täglichen Einsatz unter hoher Nutzungsfrequenz im öffentlichen Personennahverkehr entsprechen. Die Konstruktion ist selbst tragend, senkungsfrei sowie gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert auszuführen. Neben den eigentlichen Liefer- und Montageleistungen umfasst der Leistungsgegenstand sämtliche hierfür erforderlichen Neben- und Begleitleistungen. Hierzu zählen insbesondere: - Baustelleneinrichtung einschließlich aller für die Leistungserbringung erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Verkehrsmaßnahmen, - örtliche Bestandsaufnahme und Aufmaß sämtlicher Einbausituationen vor Fertigungsbeginn, - Demontage der vorhandenen Toranlagen einschließlich zugehöriger Steuerungs-, Sicherheits- und Bedieneinrichtungen, - Zwischenlagerung, Kennzeichnung und Übergabe weiterzuverwendender Komponenten an den Auftraggeber, - Lieferung sämtlicher Toranlagen, Antriebs-, Steuerungs- und Sicherheitskomponenten einschließlich aller Befestigungs- und Anschlussmaterialien, - Montage und elektrische Installation der neuen Toranlagen einschließlich vollständiger Verkabelung und Anschlussarbeiten, - Herstellung der Erdungsanlagen sowie Einbindung in vorhandene elektrische Anlagen, - Integration vorhandener oder neuer Induktionsschleifen und Vorbereitung betrieblicher Steuerungsfunktionen, - Herstellung der erforderlichen Oberleitungsdurchführungen einschließlich nichtleitender Isolationsverkleidungen, - Durchführung aller Funktions-, Sicherheits- und Inbetriebnahmeprüfungen, - Einweisung des Betriebspersonals, - Erstellung und Übergabe vollständiger Revisions-, Wartungs-, Prüf- und Bestandsunterlagen, - fachgerechte Entsorgung aller nicht wiederverwendbaren Materialien unter Einhaltung der geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften. Die Leistungen sind auf einem aktiven Betriebshof des öffentlichen Personennahverkehrs unter laufendem Werkstatt-, Depot- und Fahrzeugbetrieb auszuführen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an Arbeitsorganisation, Baustellenlogistik, Arbeitssicherheit sowie die Abstimmung mit dem Auftraggeber. Es ist sicherzustellen, dass die betrieblichen Abläufe des Straßenbahn- und Busverkehrs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die betroffenen Bereiche außerhalb vereinbarter Arbeitsfenster uneingeschränkt nutzbar bleiben. Erforderliche Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten sowie betriebsbedingte Unterbrechungen sind bei der Kalkulation der Leistungen zu berücksichtigen. Der Umfang der Beschaffung ist durch eine Vielzahl gleichartiger, jedoch objektspezifisch unterschiedlicher Einzelmaßnahmen geprägt. Die technischen Anforderungen variieren je nach Einbauort, insbesondere hinsichtlich Torabmessungen, Verglasungen, Fluchttüren, Oberleitungsdurchführungen, Steuerungsfunktionen sowie der Einbindung bestehender Betriebseinrichtungen. Sämtliche örtlichen Gegebenheiten und konstruktiven Besonderheiten sind bei der Planung, Fertigung und Montage der Toranlagen zu berücksichtigen. Die Ausführung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der einschlägigen DIN-, EN- und VDE-Vorschriften zu erfolgen. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die vollständige, funktionsfähige und betriebssichere Herstellung sämtlicher Toranlagen einschließlich aller zugehörigen Nebenleistungen. Zusammenfassend handelt es sich um eine technisch anspruchsvolle Modernisierungsmaßnahme an betriebskritischen Infrastrukturanlagen eines Verkehrsunternehmens, die neben standardisierten Austauschleistungen eine Vielzahl objektspezifischer Anpassungen umfasst und aufgrund der Ausführung innerhalb eines laufenden Betriebshofbetriebes erhöhte Anforderungen an Organisation, Fachkunde und Ausführungsqualität stellt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Grün und Gruga.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.