Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbHBitterfeld-Wolfen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend ein Flurstück in der Gemarkung Harzgerode im Landkreis Harz
Land Sachsen-Anhalt - Landesverwaltungsamt - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend ein Flurstück in der Gemarkung Harzgerode im Landkreis Harz - vom 26. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 ...
Umweltrecht, Rechtsberatung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH
- Veröffentlicht:
- 30. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Umweltrecht
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Land Sachsen-Anhalt - Landesverwaltungsamt - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend ein Flurstück in der Gemarkung Harzgerode im Landkreis Harz - vom 26. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für nachfolgendes Flurstück, Gebäude- und Freifläche Bahnhofsgebäude Alexisbad, gestellt worden: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Größe (m2) Stadt Harzgerode Harzgerode 16 62 596 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), während der Dienststunden eingesehen oder, sofern erforderlich, auch digital angefordert werden. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken des beziehungsweise der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Landesverwaltungsamt unter der Adresse Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale) innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung unter Angabe des unten genannten Aktenzeichens zu übermitteln. Halle, den 26.August 2026 AZ.: 308.3.4-30231-FR 2247-000 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Im Auftrag Herzer
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Bezirksregierung ArnsbergArnsbergBezirksregierung Arnsberg Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken - Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG der Stadt Kreuztal (Postfach 101660, 57207 Kreuztal) vom 26.11.2025 (Eingang: 26.11.2025, vollständig: 31.07.2026) für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sieben Flurstücke eingegangen: Grundbuch von Eichen und Kreuztal Nr. Gemarkung Blatt Flur Flurstück Größe in qm Lfd. Nr. Wirtschaftsart und Lage 1 Eichen 333 7 305 609 114 Bahngelände, Von Hagen nach Siegen 2 Kreuztal 2608 13 395 2.774 27 Weg, An der Littfe 3 Kreuztal 2608 13 266 3.342 12 Weg, An der Littfe 4 Kreuztal 90001 13 146 210 - - 5 Kreuztal 2608 13 147 272 4 Weg, An der Littfe 6 Kreuztal 2608 13 148 1.387 8 Weg, An der Littfe 7 Kreuztal 2608 12 511 1.682 18 Bahngelände, Von Kreuztal nach Eichen Insgesamt 10.276 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gem. § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Die Antragsunterlagen können per E-Mail ([email protected]) angefordert und übersendet werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die StellunÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim-
Gemeinde Osterberg89296 OsterbergBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Osterberg Die Gemeinde Osterberg macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 08.02.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Osterberg zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden, Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Gemeinde Osterberg angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.Electricity Supply Act Update (Policy & Drafting Instructions)- Saint Vincent and the Grenadines
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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschbornFrist: 01. Sept.The contractor will deliver four work packages: Work Package 1 - Legal and Regulatory Framework for IFF Prevention: Review of existing laws and regulations against FATF standards; drafting of at least four legislative or regulatory reform proposals; facilitation of national consultation workshops in Federal Iraq and the KRI; support to formal submission and adoption processes; development of compliance manuals, supervisory guidance and training material. Work Package 2 - Capacity Building for Public and Private Sector Institutions: Design and delivery of a minimum of four one-week training modules and annual training programmes (2026-2028) in Federal Iraq and the KRI; training of at least 160 participants from public and private sector institutions, of whom at least 40 per cent women; pre- and post-training assessments and certification of participants. Work Package 3 - Adaptation of Regulatory Frameworks for Digital Financial Services (DFS), Virtual Asset Service Providers (VASPs), and Money Exchange Dealers (MXDs) in Federal Iraq and the Kurdistan Region of Iraq (KRI): Gap analysis of existing legal, regulatory and supervisory frameworks; recommendations for alignment with FATF standards; risk-based prioritisation of Ddigital Financial Services (DFS), Money Exchange Dealers (MXDs) and Virtual Asset Service Providers (VASPs) oversight and in alignment with international best practices and FATF recommendations; knowledge transfer through workshops, technical training and advisory support. Work Package 4 - Technical Support to Integrity and Anti-Corruption Bodies: Expert advisory services to the Federal Commission of Integrity and the KRI Integrity Commission(s); development of a regional practical guide on parallel financial investigations in corruption cases; capacity development sessions and ongoing coaching.Rahmenvereinbarung "Rechtliche Beratung und Vertretung des BMV auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts"
Bundesministerium für VerkehrBerlinFrist: 24. Sept.Rahmenvereinbarung "Rechtliche Beratung und Vertretung des BMV auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts"ComReg T21691 Request for Tenders (RFT) for the provision of Regulatory and Legal Research Insights
Commission for Communications RegulationDublinFrist: 24. Sept.ComReg T21691 Request for Tenders (RFT) for the provision of Regulatory and Legal Research Insights. (Please refer to all tender documentation attached to this competition notice, in order to complete tender application.)
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