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Landesamt für Bauen und VerkehrHoppegarten

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Hoppegarten

Landesamt für Bauen und Verkehr Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Hoppegarten Vom 14. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich bekannt gegeben. De...

Typ: Ausschreibung

Busse & Bahnen

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Veröffentlicht:
17. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Busse & Bahnen

Ausschreibungsbeschreibung

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Landesamt für Bauen und Verkehr Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Hoppegarten Vom 14. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich bekannt gegeben. Dem Landesamt für Bauen und Verkehr liegt ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG betreffend Eisenbahnbetriebsflächen in der Gemeinde Hoppegarten vor. Der Antrag umfasst folgende Flurstücke: Nr. Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m2] 01 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1326 8.484 02 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1327 7.633 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, Telefon 03342 4266-2111, während der Dienststunden nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Landesamt für Bauen und Verkehr unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dieser Veröffentlichung mit Benennung des Geschäftszeichens 110-21-502020101/2026-002/001 zu übermitteln. Hoppegarten, den 14. August 2026 Landesamt für Bauen und Verkehr Im Auftrag SCHUBERT

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