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Bezirksregierung ArnsbergArnsberg

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken -

Bezirksregierung Arnsberg Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken - Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbe...

Typ: Ausschreibung

Umweltrecht

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Bezirksregierung Arnsberg
Veröffentlicht:
10. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Umweltrecht

Ausschreibungsbeschreibung

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Bezirksregierung Arnsberg Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken - Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG der Stadt Kreuztal (Postfach 101660, 57207 Kreuztal) vom 26.11.2025 (Eingang: 26.11.2025, vollständig: 31.07.2026) für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sieben Flurstücke eingegangen: Grundbuch von Eichen und Kreuztal Nr. Gemarkung Blatt Flur Flurstück Größe in qm Lfd. Nr. Wirtschaftsart und Lage 1 Eichen 333 7 305 609 114 Bahngelände, Von Hagen nach Siegen 2 Kreuztal 2608 13 395 2.774 27 Weg, An der Littfe 3 Kreuztal 2608 13 266 3.342 12 Weg, An der Littfe 4 Kreuztal 90001 13 146 210 - - 5 Kreuztal 2608 13 147 272 4 Weg, An der Littfe 6 Kreuztal 2608 13 148 1.387 8 Weg, An der Littfe 7 Kreuztal 2608 12 511 1.682 18 Bahngelände, Von Kreuztal nach Eichen Insgesamt 10.276 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gem. § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Die Antragsunterlagen können per E-Mail ([email protected]) angefordert und übersendet werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellun

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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