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Regierungspräsidium Darmstadt

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim -

Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim - vom 19. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 2...

Typ: Ausschreibung

Verkehrsplanung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Regierungspräsidium Darmstadt
Veröffentlicht:
23. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Verkehrsplanung

Ausschreibungsbeschreibung

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Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim - vom 19. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224), öffentlich bekannt gegeben. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Rüsselsheim eingegangen: Gemarkung Flur Flurstück Größe der freizustellenden Fläche in qm Rüsselsheim 19 1/22 66.968 Rüsselsheim 19 1/23 318.912 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung des Landes Hessen, die kommunalen Verkehrsunternehmen, der Magistrat der Stadt Rüsselsheim sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 -Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - nach vorheriger Abstimmung, E-Mail: [email protected], Telefon: 06151 12-5563, im Zimmer 3.049, Wilhelminenstraße 1-3 in 64283 Darmstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch digital übermittelt werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dezerna

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