Regierungspräsidium Darmstadt
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim -
Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim - vom 19. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 2...
Verkehrsplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Verkehrsplanung
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Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim - vom 19. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224), öffentlich bekannt gegeben. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Rüsselsheim eingegangen: Gemarkung Flur Flurstück Größe der freizustellenden Fläche in qm Rüsselsheim 19 1/22 66.968 Rüsselsheim 19 1/23 318.912 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung des Landes Hessen, die kommunalen Verkehrsunternehmen, der Magistrat der Stadt Rüsselsheim sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 -Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - nach vorheriger Abstimmung, E-Mail: [email protected], Telefon: 06151 12-5563, im Zimmer 3.049, Wilhelminenstraße 1-3 in 64283 Darmstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch digital übermittelt werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dezerna
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Landesamt für Bauen und VerkehrHoppegartenLandesamt für Bauen und Verkehr Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Hoppegarten Vom 14. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich bekannt gegeben. Dem Landesamt für Bauen und Verkehr liegt ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG betreffend Eisenbahnbetriebsflächen in der Gemeinde Hoppegarten vor. Der Antrag umfasst folgende Flurstücke: Nr. Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m2] 01 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1326 8.484 02 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1327 7.633 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, Telefon 03342 4266-2111, während der Dienststunden nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Landesamt für Bauen und Verkehr unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dieser Veröffentlichung mit Benennung des Geschäftszeichens 110-21-502020101/2026-002/001 zu übermitteln. Hoppegarten, den 14. August 2026 Landesamt für Bauen und Verkehr Im Auftrag SCHUBERTÖffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken -
Bezirksregierung ArnsbergArnsbergBezirksregierung Arnsberg Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken - Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG der Stadt Kreuztal (Postfach 101660, 57207 Kreuztal) vom 26.11.2025 (Eingang: 26.11.2025, vollständig: 31.07.2026) für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sieben Flurstücke eingegangen: Grundbuch von Eichen und Kreuztal Nr. Gemarkung Blatt Flur Flurstück Größe in qm Lfd. Nr. Wirtschaftsart und Lage 1 Eichen 333 7 305 609 114 Bahngelände, Von Hagen nach Siegen 2 Kreuztal 2608 13 395 2.774 27 Weg, An der Littfe 3 Kreuztal 2608 13 266 3.342 12 Weg, An der Littfe 4 Kreuztal 90001 13 146 210 - - 5 Kreuztal 2608 13 147 272 4 Weg, An der Littfe 6 Kreuztal 2608 13 148 1.387 8 Weg, An der Littfe 7 Kreuztal 2608 12 511 1.682 18 Bahngelände, Von Kreuztal nach Eichen Insgesamt 10.276 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gem. § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Die Antragsunterlagen können per E-Mail ([email protected]) angefordert und übersendet werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die StellunÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim-
Gemeinde Osterberg89296 OsterbergBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Osterberg Die Gemeinde Osterberg macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 08.02.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Osterberg zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden, Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Gemeinde Osterberg angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.
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