Zukunft Bauen e. V.MarburgTED
Modernisierung Ausbildungsstätte Marburg - Planung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH 1-8
Geplant ist die energetische Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer Kos...
Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung, Schadstoffgutachten, Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
Geplant ist die energetische Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Zukunft Bauen e. V.
- Veröffentlicht:
- 15. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Elektroplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Geplant ist die energetische Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer Kos-tenschätzung zu hinterlegt. Im Übergang in die nächste Projektphase wur-de im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die geschätzten Kosten einer Modernisierung und den fiktiven Neubaukosten eines flächenopti-mierten Neubaus gemäß Idealraumprogramm gegenübergestellt. Im Er-gebnis wurde die Modernisierung des Bestandsgebäudes als wirtschaftlich betrachtet. Für die notwendige Modernisierung des Bestandsgebäudes sind folgende wesentliche Baumaßnahmen vorgesehen: - Verbesserung des Brandschutzes und der Raumakustik - Energetische Modernisierung durch Erneuerung der Fenster, Außentüren und -tore - Modernisierung des Flachdaches einschließlich Attika, Lichtkuppeln, Sheddächern und Blitzschutzanlage - Herstellung eines sommerlichen Wärmeschutzes durch den Einbau von Raffstoreanlagen - Ergänzung der LED-Beleuchtung - Beseitigung von Schadstoffen im Zuge der Modernisierung - Einbau eines barrierefreien WCs. Die vorgesehenen Maßnahmen sind sowohl notwendig als auch zweckmä-ßig, um einen angemessenen und zukunftsorientierten Rahmen für eine moderne, praxisgerechte überbetriebliche Ausbildung zu schaffen. Sie tra-gen dazu bei, die Lernbedingungen nachhaltig zu verbessern und den An-forderungen einer zeigemäßen Qualifizierung gerecht zu werden. Kosten zum Projekt sind aus Anlage 7 - Bestandserfassung der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber misst der fristgerechten Vorlage der Antrags- und Bauunterlage auf Grundlage der Leistungsphase 3 nach RZBau bis November 2026 im Zuge der zu erbringenden Planungsleistungen besondere Bedeutung bei.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Zukunft Bauen e. V.Marburg
Modernisierung Ausbildungsstätte Marburg - Planung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH 1-8
Geplant ist die energetische Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer Kos-tenschätzung zu hinterlegt. Im Übergang in die nächste Projektphase wur-de im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die geschätzten Kosten einer Modernisierung und den fiktiven Neubaukosten eines flächenopti-mierten Neubaus gemäß Idealraumprogramm gegenübergestellt. Im Er-gebnis wurde die Modernisierung des Bestandsgebäudes als wirtschaftlich betrachtet. Für die notwendige Modernisierung des Bestandsgebäudes sind folgende wesentliche Baumaßnahmen vorgesehen: - Verbesserung des Brandschutzes und der Raumakustik - Energetische Modernisierung durch Erneuerung der Fenster, Außentüren und -tore - Modernisierung des Flachdaches einschließlich Attika, Lichtkuppeln, Sheddächern und Blitzschutzanlage - Herstellung eines sommerlichen Wärmeschutzes durch den Einbau von Raffstoreanlagen - Ergänzung der LED-Beleuchtung - Beseitigung von Schadstoffen im Zuge der Modernisierung - Einbau eines barrierefreien WCs. Die vorgesehenen Maßnahmen sind sowohl notwendig als auch zweckmä-ßig, um einen angemessenen und zukunftsorientierten Rahmen für eine moderne, praxisgerechte überbetriebliche Ausbildung zu schaffen. Sie tra-gen dazu bei, die Lernbedingungen nachhaltig zu verbessern und den An-forderungen einer zeigemäßen Qualifizierung gerecht zu werden. Kosten zum Projekt sind aus Anlage 7 - Bestandserfassung der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber misst der fristgerechten Vorlage der Antrags- und Bauunterlage auf Grundlage der Leistungsphase 3 nach RZBau bis November 2026 im Zuge der zu erbringenden Planungsleistungen besondere Bedeutung bei. - Zukunft Bauen e. V.Marburg
Modernisierung Ausbildungsstätte Marburg - Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-8
Geplant ist die energetischen Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer Kos-tenschätzung zu hinterlegt. Im Übergang in die nächste Projektphase wur-de im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die geschätzten Kosten einer Modernisierung und den fiktiven Neubaukosten eines flächenopti-mierten Neubaus gemäß Idealraumprogramm gegenübergestellt. Im Er-gebnis wurde die Modernisierung des Bestandsgebäudes als wirtschaftlich betrachtet. Für die notwendige Modernisierung des Bestandsgebäudes sind folgende wesentliche Baumaßnahmen vorgesehen: - Verbesserung des Brandschutzes und der Raumakustik - Energetische Modernisierung durch Erneuerung der Fenster, Außentü-ren und -tore - Modernisierung des Flachdaches einschließlich Attika, Lichtkuppeln, Sheddächern und Blitzschutzanlage - Herstellung eines sommerlichen Wärmeschutzes durch den Einbau von Raffstoreanlagen - Ergänzung der LED-Beleuchtung - Beseitigung von Schadstoffen im Zuge der Modernisierung - Einbau eines barrierefreien WCs. Die vorgesehenen Maßnahmen sind sowohl notwendig als auch zweckmä-ßig, um einen angemessenen und zukunftsorientierten Rahmen für eine moderne, praxisgerechte überbetriebliche Ausbildung zu schaffen. Sie tra-gen dazu bei, die Lernbedingungen nachhaltig zu verbessern und den An-forderungen einer zeigemäßen Qualifizierung gerecht zu werden. Kosten zum Projekt sind aus Anlage 7 - Bestandserfassung der Vergabeun-terlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber misst der fristgerechten Vorlage der Antrags- und Bauunterlage auf Grundlage der Leistungsphase 3 nach RZBau bis November 2026 im Zuge der zu erbringenden Planungsleistungen besondere Bedeutung bei. - Zukunft Bauen e. V.Marburg
Modernisierung Ausbildungsstätte Marburg - Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-8
Geplant ist die energetischen Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer Kos-tenschätzung zu hinterlegt. Im Übergang in die nächste Projektphase wur-de im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die geschätzten Kosten einer Modernisierung und den fiktiven Neubaukosten eines flächenopti-mierten Neubaus gemäß Idealraumprogramm gegenübergestellt. Im Er-gebnis wurde die Modernisierung des Bestandsgebäudes als wirtschaftlich betrachtet. Für die notwendige Modernisierung des Bestandsgebäudes sind folgende wesentliche Baumaßnahmen vorgesehen: - Verbesserung des Brandschutzes und der Raumakustik - Energetische Modernisierung durch Erneuerung der Fenster, Außentü-ren und -tore - Modernisierung des Flachdaches einschließlich Attika, Lichtkuppeln, Sheddächern und Blitzschutzanlage - Herstellung eines sommerlichen Wärmeschutzes durch den Einbau von Raffstoreanlagen - Ergänzung der LED-Beleuchtung - Beseitigung von Schadstoffen im Zuge der Modernisierung - Einbau eines barrierefreien WCs. Die vorgesehenen Maßnahmen sind sowohl notwendig als auch zweckmä-ßig, um einen angemessenen und zukunftsorientierten Rahmen für eine moderne, praxisgerechte überbetriebliche Ausbildung zu schaffen. Sie tra-gen dazu bei, die Lernbedingungen nachhaltig zu verbessern und den An-forderungen einer zeigemäßen Qualifizierung gerecht zu werden. Kosten zum Projekt sind aus Anlage 7 - Bestandserfassung der Vergabeun-terlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber misst der fristgerechten Vorlage der Antrags- und Bauunterlage auf Grundlage der Leistungsphase 3 nach RZBau bis November 2026 im Zuge der zu erbringenden Planungsleistungen besondere Bedeutung bei. - Stiftung Bildung & HandwerkN/A
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Modernisierung und Umstrukturierung des tbz Paderborn
Die Stiftung Bildung und Handwerk, beabsichtigt am Standort des Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn eine Modernisierung der Gebäude B, D und E sowie den Neubau des Gebäudes C als Ersatz für das bestehende und abgängige Gebäude C. Die Maßnahmen der Modernisierung sollen die funktionalen, energetischen und technischen Mängel der Bestandsgebäude beheben und zudem eine barrierefreie Erschließung aller Gebäude ermöglichen. Auf Grund ausreichender zur Verfügung stehender Ausweichflächen für den Interim im Paderborner Stadtgebiet, soll die Maßnahme ohne Bauabschnitte in einem Zuge erfolgen. Durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover (HPI) wurde bereits ein Idealraumprogramm erarbeitet, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Vorzugsvariante ermittelt wurde. Das mit den Fördermittelgebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum-Programm (IRP) stellt die Planungsgrundlage für das gesamte Vorhaben dar. Die Fläche der Modernisierung der Gebäude B, D und E beträgt in Summe ca. 10.300 qm BGF. Für den Neubau des Gebäude C ist eine Fläche von ca. 1.954 qm BGF angesetzt. Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Baumaßnahme, wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung mit ca. 26.000.000,00 EUR brutto ermittelt (Stand 2023) und hochgerechnet auf das Jahr 2028 mit 33.550.000,00 EUR brutto. Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. Die o.g. Kosten der Kostengruppen 300 und 400 teilen sich anteilig auf in ca. 30 % für den Neubau und ca. 70 % für die Modernisierungen. Die Vorgaben des GEG sind für den Neubau und die Modernisierung einzuhalten. Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel (90%) sowie einen Anteil an Eigenmitteln (10 %) finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln (60 %), Landesmitteln (20 %) und GRW-Mitteln (10 %). Die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auft - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. Donau
Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-8
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. Donau
Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Stadt StadtbergenStadtbergen
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 1-3, 7 und 8 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - -in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen. - Stadt StadtbergenStadtbergen
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 1-3, 7 und 8 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - -in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen. - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 4,5,6,7,8 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8 insgesamt rd. 460.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-4 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Die vorhandene Anlage ist zu erneuern (je nach Bestandsaufnahme ggfs. nur in Teilen) und zu erweitern. Eine Erweiterung der Niederspannungsanlagen ist in der Aufstockung neu zu planen und mit den Bestandsanlagen zu verbinden. Zudem ist eine Eigenstromerzeugungsanlage in Form einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit der Aufstockung einzurichten. Außerdem soll eine Notstromversorgung für das Verwaltungsgebäude aufgebaut werden. Im Zusammenhang mit einer Betriebskostenberechnung wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung einer Photovoltaik-Anlage zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9. >>> AG-5 Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Es wurde bislang vor allem der Bedarf der Neueinrichtung einer Brandmeldeanlage für das gesamte Gebäude erkannt. Auch ist die Einrichtung eines Serverraumes in geeigneter räumlicher Lage notwendig, in Verbindung mit den dafür erforderlichen installationstechnischen Anbindungen.>>> AG-6 Anlagengruppe 6 Förderanlagen: Für die Herstellung der Barrierefreiheit gemäß „DIN 18040 Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist der Einbau einer Aufzugsanlage erforderlich.>>> AG-7 Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen: Als nutzungsspezifische Anlagen werden manuell zu betätigende Feuerlöschanlagen und 2 Teeküchen (Sitzungssaal, Personalraum) identifiziert.>>> AG-8 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die automatische anlagengruppenübergreifende Steuerung, Regelung Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen Heizung, ggfs. Lüftung, Beleuchtung, Verschattung des gesamten Gebäudes sinnvoll ist und erforderlich wird.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 1,2,3 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 1, 2 und 3 insgesamt rd. 383.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlagen zu erstellen. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-1 Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: In den bestehenden Geschossen mit Verwaltungsnutzung sind nach Bedarf WC-Anlagen räumlich einzurichten oder umzubauen und ggfs. zu modernisieren. Die Neueinrichtung einer Beh.-WC-Anlage gemäß „DIN 18040 Teil 1“ ist erforderlich. Die vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungen sind voraussichtlich zu erneuern. >>> AG-2 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: Der Bestandsbau wird derzeit über eine ca. 30 Jahre alte Gaszentralheizung versorgt. Durch die Aufstockung wird das Gebäudevolumen und die zu beheizende Fläche vergrößert. Es wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung von PV-Anlagen zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9.>>> AG-3 Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: Hierbei wird derzeit von dem Einbau von Einzelabluftanlagen ausgegangen, z. B. WC-Anlagen. Einzelne Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wie z.B. Ratssaal, Trauzimmer, Sitzungszimmer, sind hinsichtlich einer Zu- und Abluftanlage zu überprüfen.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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