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BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB für die Alte Hansestadt LemgoBielefeldTED

Energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Anne-Frank-Schule- Fachplanung TA

GILT FÜR BEIDE LOSE 1. Projektbeschreibung Die Alte Hansestadt Lemgo plant die energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Anne-Frank-Schule. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsweisenden, barrierefreien und multifunktionalen Zentrums, in dem musikalische und kulturelle Bildung, Begegnung, Partizipation und Gemeinwohlorientierung...

Angebotsfrist: 29. September 2026Typ: Ausschreibung

Elektroplanung, TGA-Planung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB für die Alte Hansestadt Lemgo
Veröffentlicht:
30. August 2026
Frist:
29. September 2026
Thema:
Elektroplanung

Ausschreibungsbeschreibung

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GILT FÜR BEIDE LOSE 1. Projektbeschreibung Die Alte Hansestadt Lemgo plant die energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Anne-Frank-Schule. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsweisenden, barrierefreien und multifunktionalen Zentrums, in dem musikalische und kulturelle Bildung, Begegnung, Partizipation und Gemeinwohlorientierung zusammenwirken. Das Vorhaben basiert auf den „Strategischen Stadtzielen 2030“ der Alten Hansestadt Lemgo als verbindlichem Orientierungsrahmen für kommunale Entscheidungen. Dem Ziel „Lebendige Ortsteile und Identifikation“ ist das im Rahmen eines LEADER-Projekts erarbeitete Freizeitstättenkonzept zugeordnet. Dieses fokussiert die Stärkung lokaler Infrastruktur, soziale Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement und empfiehlt ausdrücklich die Erweiterung der städtischen Musikschule. Die energetische Sanierung beseitigt den Leerstand und ermöglicht eine nachhaltige Nachnutzung. Gleichzeitig leistet das Projekt durch Bestandserhalt und energieeffiziente Modernisierung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt die Umsetzung der strategischen Stadtziele 2030. 1. Gebäudebeschreibung Das Grundstück der ehemaligen Anne-Frank-Schule wird westlich über die Menkestraße und östlich über die Henkelstraße erschlossen. Es liegt in Hanglage mit Höhendifferenzen von ca. 5,50 m in West-/Ostrichtung und ca. 4,70 m in Süd-/Westrichtung. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude der ehemaligen Förderschule, der sogenannte Alt- und Neubau, die über einen höhengestaffelten Pausenhof verbunden sind. Westlich liegen zwei 2025 fertiggestellte Wohngebäude für Geflüchtete mit insgesamt zehn Familienwohnungen. Der südliche Altbau wurde 1963/64 errichtet und umfasst eine Turnhalle sowie Unterrichts- und Verwaltungsräume. Teile des Erdgeschosses werden durch die VHS genutzt. Der nördliche Neubau entstand 1975/76 und ist Gegenstand der energetischen Sanierung und Umnutzung. Er wurde in Stahlbeton-Skelettbauweise mit Mauerwerksausfachung und Klinkerverblendung errichtet. Der Neubau umfasst eine eingeschossige Eingangshalle mit Verwaltungstrakt sowie entlang der Menkestraße angeordnete, zweigeschossige Klassenraumtrakte. Diese sind horizontal zurückgestaffelt. Der Klassenraumtrakt ist unterkellert; aufgrund der Hanglage ist das Untergeschoss im südlichen Bereich als Vollgeschoss ausgebildet. Sowohl Unter- als auch Erdgeschoss sind dem Geländeverlauf folgend in zwei versetzte, über Treppen erschlossene Ebenen gegliedert. Gestalterisch übernimmt der Neubau die horizontale Fassadengliederung des Altbaus und setzt diese als vorgehängte Fassadenkonstruktion mit strukturierten Fertigbeton-Gesimsbändern und Klinkerflächen fort. Die Flachdächer sind bituminös abgedichtet und bekiest bzw. teilweise begrünt. Fenster und Außentüren bestehen aus Leichtmetallprofilen mit Isolierverglasung; sicherheitsrelevante Bereiche verfügen über Sicherheitsglas. Der außenliegende Sonnenschutz erfolgt über Raffstores, die weitgehend verschlissen sind. Die Beheizung erfolgt seit 1988 über Fernwärme. In den 1990er- und 2000er-Jahren wurden baujahrestypische Dachinstandsetzungen einschließlich Begrünung durchgeführt. Darüber hinaus fanden bislang keine wesentlichen energetischen Sanierungen statt. 2. Sanierungsmaßnahme und künftige Nutzung Mit dem Einzug der Musikschule und einer dauerhaften Kooperation mit der Volkshochschule Detmold-Lemgo werden zwei wichtige Bildungsträger miteinander vernetzt. Dadurch entsteht ein multifunktionaler Ort für eine zukunftsorientierte Stadtgesellschaft. Das Gebäude bietet auf drei Geschossen flexible Räume für alle Bereiche der Musikschule – vom Einzel- und Gruppenunterricht über musikalische Früherziehung bis hin zu speziellen Räumen für Pop-/Rockensembles, Klavier, Flügel und Cembalo. Gleichzeitig ermöglicht es die dauerhafte Nutzung durch die Volkshochschule, unter anderem für Integrations-, Sprach-, Bewegungs- und Kreativkurse. Ergänzend entstehen Räume für öffentliche Veranstaltungen und die Nutzung als „Dritter Ort“. Vorgesehen sind unter anderem Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Vorträge, Diskussionsrunden und Workshops. Auch die ehrenamtlich betriebene Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt wird weiterhin Räume in der Anne-Frank-Schule nutzen und dort Hilfe zur Selbsthilfe bei Fahrradreparaturen anbieten. Der neue Standort fördert soziale Integration, generationenübergreifendes Lernen und niedrigschwellige kulturelle Angebote und wird zu einem kulturellen Ankerpunkt der Alten Hansestadt Lemgo. Die bewusste Durchmischung unterschiedlicher Zielgruppen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senior*innen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Beeinträchtigungen – ist ausdrücklich vorgesehen. Die energetische Sanierung beseitigt Leerstand und schafft eine nachhaltige Nachnutzung. Durch Bestandserhalt und energieeffiziente Modernisierung leistet das Vorhaben einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt das Klimaschutzkonzept 2022 der Stadt Lemgo mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2035. 3. Fördermittel Die energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Anne-Frank-Schule zum Kulturzentrum wird gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Detmold vom 09.07.2026 durch das Land Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF-Programm NRW) gefördert. Die Umsetzung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides einschließlich seiner Anlagen sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung des Verwendungsnachweises sind Aufgaben der zu beauftragenden Objekt- und Fachplaner. Insbesondere sind folgende Vorgaben zu beachten: vergaberechtliche Vorgaben Dokumentationspflichten Publizitätsvorgaben Fristen für Mittelabrufe Mitwirkung bei der Aufstellung des Verwendungsnachweises

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