Hochbauamt Kanton ZugZug
BKP 211 Sanierung Natursteinmauerwerk, Instandsetzung Wildenburg Allenwinden (Baar)
Das Natursteinmauerwerk ist an verschiedenen Stellen stark bewachsen und befindet sich aufgrund unzähliger Ausbrüche in einem schlechten Zustand. Der Turm musste aufgrund loser Steine bereits gesperrt werden. Eine Instandsetzung des Natursteinmauerwerks ist erforderlich.
Naturstein
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hochbauamt Kanton Zug
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- 16. September 2026
- Thema:
- Naturstein
- Bauobjekt:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Das Natursteinmauerwerk ist an verschiedenen Stellen stark bewachsen und befindet sich aufgrund unzähliger Ausbrüche in einem schlechten Zustand. Der Turm musste aufgrund loser Steine bereits gesperrt werden. Eine Instandsetzung des Natursteinmauerwerks ist erforderlich.
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Ausführungsorte
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St.-Bartholomäus-Kirche, Wesselburen, Ev.-luth. Kirchengemeinde WesselburenWesselburenFrist: 02. Sept.Zustandsbeschreibung 1. Dachreiter Die St.-Bartholomäus-Kirche befindet sich in einem baulich allgemein guten bis sehr guten Zustand. Lediglich der Dachreiter ist, insbesondere aufgrund des zum Teil sehr schlechten bis abgängigen Zustandes der Bekleidung mit Kupferblechplatten auf einer Sparschalung , in einem Stadium angekommen, das eine Reparatur zwingend notwendig macht. Die Bekrönung wurde bereits demontiert, instandgesetzt und neu vergoldet. Sie steht zum Wiederaufbau in der Kirche bereit. Die Eindeckung zumindest des Zwiebelturmes dürfte noch bauzeitlich und aus dem 18. Jhdt. (um 1738) stammen. Sie befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. An der Turmspitze befindet sich eine Leckstelle, durch die das Tagwerk des Turmes bisher noch nicht beschädigt ist. Jedoch mussten in der jüngsten Vergangenheit immer wieder einzelne, sich lösende Kupferplatten aufwendig notgesichert werden. Durch die exponierte Lage der Kirche im Mittelpunkt des Ortes am Marktplatz, sowie der erhöhten Position auf der Warft, darf die potentiell immer größer werdende und unmittelbare Gefährdung von durch Starkwind und Sturm herausgerissenen Kupferplatten nicht unterschätzt werden. Die darunter befindlichen Bereiche der Kupferblechbekleidung sind zumindest augenscheinlich in einem etwas besseren Zustand, jedoch nur die Regendichtigkeit betreffend. Die Witterung, insbesondere starker Wind und Stürme haben der Bekleidung an den einfachen Stehfälzen und genieteten Laschenbefestigungen auf der Sparschalung überwiegend gelockert. Der mittlere Bereich mit der Laterne wurde vermutlich im Innenbereich mit großflächigen Tafeln aus Kupferblech erneuert, oder möglicherweise neu bekleidet. Auch diese Bekleidungen sind aufgrund der, wie überall starken Beanspruchung durch Witterungseinflüsse teilweise locker und sollen durch eine fachgerechte Bekleidung in doppelter Steh- und einfacher Liegefalztechnik mit kleinteiligeren Kupferplatten erneuert werden. 2.) Mauerwerksgiebel zwischen Kirchenschiff und Rundturm Das Mauerwerk des Giebels ist mehrfach stark gerissen. Die Risse verlaufen quer durch das Mauerwerk und sind auf beiden Seiten gut sichtbar. Aufgrund der Anzahl der Risse und deren Verlauf werden sie als statisch bedeutsam eingestuft und beeinträchtigen die Standfestigkeit erheblich. Ursache des Schadensbildes ist die teilweise starke bis sehr starke Volumenvergrößerung der eisernen Giebelanker der Dachtragwerke durch Korrosion. Das gilt auch für die eisernen Stangen, die die Anker mit den Dachtragwerken verbinden. Geplante Maßnahme 2027: Bevor mit den umfangreichen Arbeiten am Dachreiter begonnen werden kann, ist ein aufwendiger Gerüstbau erforderlich und geplant. Um das Dachtragwerk nicht durch das Gerüst zu überlasten und die Erreichbarkeit des Dachreiters optimal gewährleiten zu können, ist geplant, beidseitig des Dachreiters ein Fassadengerüst bis zu den Dachtraufen des Daches vom Kirchenschiff aufzubauen und darüber als Raumgerüst bis in Höhe des Dachfirstes zu bauen. Dort sollen beide Gerüste mit einer lastverteilenden Gerüstbrücke verbunden werden, auf der das Raumgerüst um den Dachreiter gestellt werden soll. An diese Gerüstbrücke soll die Gerüsttreppe und der Lastenaufzug angebaut werden. Der Baustellenbereich wird mit einem Bauzaun abgesichert und die vor der Kirche befindlichen Grabplatten mit einer bauzeitlichen Einhausung gesichert. Anschließend ist geplant, die Kupferblechbekleidungen und Sparschalung des Dachreiters vollständig zu entfernen. Es wird erwartet, dass das Tragwerk einschließlich des Unterbaues schadensfrei ist und keine Reparaturen erforderlich sind. Lediglich in der Spitze der Zwiebel ist ein Wasserschaden vorhanden, der sich jedoch bis jetzt nur auf die Sparschalung erstreckt, die ersetzt werden soll. Schäden an den Spanten werden zwar erwartet, jedoch ebenfalls nur in geringerem Rahmen. Alle Oberflächen des Dachreiters und der Laterne werden mit einer vollflächigen Holzschalung bekleidet und anschließend mit einer Lage Elastomerbitumendachbahn abgedichtet. Zuletzt wird die neue Bekleidung aus 0,7 mm starken, halbkarten Kupferplatten mit doppelter Steh- und einfacher Liegefalztechnik hergestellt. Alle barocken Profilierungen der Turmgesimse und Kapitelle der Laterne werden anhand der Bestandsprofile nachgeformt. Im Zuge dieser Arbeiten ist vorgesehen, die reparierten Turmbekrönung mit Wetterstange- Fahne und Kreuz an der Turmspitze wieder zu montieren und damit das äußere Erscheinungsbild des Dachreiters und letztlich auch der gesamten Kirche vollständig wieder herzustellen. Damit wird ein wesentliches Ziel dieser Maßnahme erreicht. Nach Abschluss der Arbeiten am Dachreiter werden die Dachflächen im Durchdringungsbereich des Dachreiters mit Ziegelhohlpfannen wieder eingedeckt und die Dachanschlüsse wieder hergestellt. Eine weitere wichtige Sicherungsmaßnahme bildet die Mauerwerksreparatur des Giebels im Bereich zwischen dem Kirchenschiffdach und dem Dach über dem Glockenturm. Die Ursache der Schäden liegt ausschließlich an stark korrodierten Wandankern der beiden Dachkonstruktionen. Alle eisernen Anker müssen gegen Korrosion geschützt werden. Die klaffenden, durch das Giebelmauerwerk verlaufenden Risse sollen im Verband vermauert bzw. bei großen statisch bedeutsamen Rissen das Mauerwerk durch Vernadelungen vorher gesichert werden.Sanierung und Modernisierung Lottenhof - Schadstoffsanierung, Entkernungs- und Entsorgungsleistungen
Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch die ProPotsdam GmbHPotsdamFrist: 21. Aug.Art der Leistung Schadstoffsanierung, Entkernungs- und Entsorgungsleistungen Umfang der Leistung Für das Objekt Lottenhof in Potsdam sind umfangreiche Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen geplant. Der Lottenhof soll zukünftig als soziokulturelles Nachbarschaftshaus und Veranstaltungsort in Potsdam-West dienen. Hierfür sind vorgezogen Entkernungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude durchzuführen. Auf der Liegenschaft befindet sich das Bestandsgebäude, welches als ehem. Gaststättengebäude in 1971 errichtet wurde. Das Gebäude besteht aus einem zentral gelegenen großen Saal mit dazugehörigem Foyer sowie einem eingeschossigen Massivbau (Querflügel), welcher als Wirtschaftstrakt und kleiner Saal genutzt wurde. Derzeit wird im Innenraum nur der kleine Saal, sowie die Selbstbedienung saisonal als Nachbarschaftsort genutzt. Diese Räume und die gesamte Freifläche werden vom Stadtteilnetzwerk Potsdam-West genutzt. Die anderen Räumlichkeiten können aufgrund ihres Zustandes nicht betreten werden, bzw. sind derzeit für die Nutzung gesperrt. Mit Beginn der Baumaßnahmen wird die Nutzung der Innenräume eingestellt. Der östliche Teil des Querflügels ist beschädigt und bleibt zukünftig nutzungsfrei (nicht genutzter Bereich). In diesem Bereich sollen nur Schadstoffsanierungen durchgeführt werden. Im zukünftig genutzten Bereich bestehend aus dem zentralen und westlichen Teil des Querflügels sowie dem großen Saal sind umfangreichere Entkernungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten durchzuführen. Im gesamten Bereich des Gebäudes sind Feuchtigkeits- und Vandalismusschäden in Form von u.a. zerstörtem Mobiliar, zerbrochenen Fenstern sowie diversen Bauschuttresten vorhanden. Die dadurch entstandenen losen Abfälle verteilen sich auf sämtliche Bereiche innerhalb des Gebäudes. In den Gebäuden wurden nach den vorliegenden Unterlagen Baumaterialien wie künstliche Mineralfasern (KMF), kohlenteerhaltige Stoffe und Asbestprodukte verbaut, die als gefährlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung einzustufen sind. Im Vorfeld der Arbeiten sind daher zunächst Sanierungsarbeiten auszuführen. Kurzfassung der erforderlichen Leistungen: Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten, Schadstoffsanierung, Entkernung, Rückbau, EntsorgungErsatzneubau Brücke über den kleinen Regen (BW703) - Baumeisterarbeiten - Ingenieurbau
Nationalparkverwaltung Bayerischer WaldGrafenauAufgrund der Zustandsnote des letzten Prüfberichts nach DIN 1076 ist die Brücke über den Kleinen Regen in seiner Nutzung aktuell bereits stark eingeschränkt und soll neu gebaut werden. Bei dem neu zu errichtenden Bauwerk handelt es sich um eine Rahmenbrücke im Zuge eines hoch frequentierten Radwegs bzw. der Gemeindestraße „Schachtenstraße“. Das Bauwerk wird größtenteils von Radfahrern und Fußgängern benutzt und befindet sich in einem nicht öffentlich zugänglichen Teil des Nationalparks. Das Bau-werk wird zur Instandhaltung, zum Unterhalt und als Betriebsweg von Fahrzeugen genutzt. Zu Beginn der Maßnahme ist eine Behelfsbrücke des AG neben dem bestehenden Bauwerk aufzubauen und das künftige Baufeld zu sichern. Als Zugang zur Behelfs-brücke ist das Gelände teilweise aufzuschütten und für die Behelfsbrücke vorzubereiten. In der Folge kann das gesamte Bestandsbauwerk (BW 703) abgebrochen werden. Die Stahlbetonplatte des Überbaus ist in großen Teilen abzubrechen und zu entsorgen. Die Widerlagerwände und Flügel aus Natursteinmauerwerk sind abzubrechen, wobei die Steine seitlich gelagert und zum späteren Einbau in die Gewässersohle und zur Böschungssicherung verwendet werden sollen. Die angrenzende Stützwand aus Naturstein ist im erforderlichen Umfang zurückzubauen Entsprechend den Ergebnissen der Bemessung gründet das Bauwerk flach auf Streifenfundamenten. Die Fundamente gründen dabei ausreichend tief, um keinen Einfluss durch den kleinen Regen zu erhalten. Die Tragkonstruktion des Überbaus besteht aus einem offenen Rahmen in Stahlbetonbauweise. Das Bauwerk erhält einen Schotterbelag mit einer darunterliegenden Betonschutzschicht. Der seitliche Abschluss des Überbaus erfolgt als Holzgeländer auf einer Stahlbetonkappe analog zur Richtzeichnung Kap 6 und H-Gel 1&3. Die Entwässerung des Überbaus erfolgt über das konstante Gefälle von 1,1% in Längsrichtung in Richtung Achse 10 und 2,5% inSanierung und Modernisierung Lottenhof - Dacharbeiten mit Beton - und Mauerarbeiten
Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch die ProPotsdam GmbHPotsdamFrist: 21. Aug.Art der Leistung Dacharbeiten mit Beton- und Mauerarbeiten Umfang der Leistung Für das Objekt Lottenhof in Potsdam sind umfangreiche Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen geplant. Der Lottenhof soll zukünftig als soziokulturelles Nachbarschaftshaus und Veranstaltungsort in Potsdam-West dienen. Hierfür sind vorgezogen Entkernungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude durchzuführen. Auf der Liegenschaft befindet sich das Bestandsgebäude, welches als ehem. Gaststättengebäude in 1971 errichtet wurde. Das Gebäude besteht aus einem zentral gelegenen großen Saal mit dazugehörigem Foyer sowie einem eingeschossigen Massivbau (Querflügel), welcher als Wirtschaftstrakt und kleiner Saal genutzt wurde. Derzeit wird im Innenraum nur der kleine Saal, sowie die Selbstbedienung saisonal als Nachbarschaftsort genutzt. Diese Räume und die gesamte Freifläche werden vom Stadtteilnetzwerk Potsdam-West genutzt. Die anderen Räumlichkeiten können aufgrund ihres Zustandes nicht betreten werden, bzw. sind derzeit für die Nutzung gesperrt. Mit Beginn der Baumaßnahmen wird die Nutzung der Innenräume eingestellt. Der östliche Teil des Querflügels ist beschädigt und bleibt zukünftig nutzungsfrei (nicht genutzter Bereich). In diesem Bereich sollen nur Schadstoffsanierungen durchgeführt werden. Im zukünftig genutzten Bereich bestehend aus dem zentralen und westlichen Teil des Querflügels sowie dem großen Saal sind umfangreichere Entkernungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten durchzuführen. Im gesamten Bereich des Gebäudes sind Feuchtigkeits- und Vandalismusschäden in Form von u.a. zerstörtem Mobiliar, zerbrochenen Fenstern sowie diversen Bauschuttresten vorhanden. Die dadurch entstandenen losen Abfälle verteilen sich auf sämtliche Bereiche innerhalb des Gebäudes. In den Gebäuden wurden nach den vorliegenden Unterlagen Baumaterialien wie künstliche Mineralfasern (KMF), kohlenteerhaltige Stoffe und Asbestprodukte verbaut, die als gefährlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung einzustufen sind. Im Vorfeld der Arbeiten sind daher zunächst Sanierungsarbeiten auszuführen. Kurzfassung der erforderlichen Leistungen: Baustelleneinrichtung, Gerüstbauarbeiten, Rohbauarbeiten, Vorbereitende Arbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Dachklempnerarbeiten, Sicherheitseinrichtungen, Erneuerung Rinne sonstige Dachflächen71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung
Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-KreuzbergBerlinFrist: 20. Juli71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung Postanschrift: Friedrichstraße 1 - 3, Stadt: Berlin, Postleitzahl: 10969, Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300), Land: Deutschland Informationen zum Projekt: Die Liegenschaft befindet sich im Fachvermögen des Amtes für Soziales. Das Gebäude Friedrich-straße 1-3 ist Teil einer baulichen Anlage, die mit der Wohnbebauung am Mehringplatz von 1966-1975 vom namhaften Berliner Architekten Werner Düttmann geplant wurde. Als sogenannte Wohn-folgeeinrichtung für die umliegend erstandenen Wohnungen entstanden eine Kindertagesstätte, ein Jugendfreizeitheim und eine Säuglingsfürsorgestelle. Heute wird das Gebäude von unterschiedli-chen Trägern sozialer Einrichtungen genutzt. Der Gebäudekomplex, bestehend aus zwei Teilbe-reichen, steht nicht unter Denkmalschutz. Die Gliederung des Baukörpers nimmt auf die unter-schiedlichen Nutzungen Bezug. Die Friedrichstraße 1, heute als Stadteilzentrum bezeichnet, beherbergt verschiedene Träger, wel-che spezielle Angebote für unterschiedliche Nutzergruppen bereithalten, wie z.B. eine Kantine und das Quartiersmanagement. Die Friedrichstraße 2 - 3 wird durch eine Jugendfreizeiteinrichtung der Kreuzberger „Musikalische Aktion (KMA) – die „Antenne“ - genutzt. Seit der Errichtung wurden, aufgrund geringer Mittel, nur wenige Maßnahmen zum baulichen Er-halt oder zur Modernisierung durchgeführt. Der Zustand ist gekennzeichnet durch einen erhebli-chen Sanierungsbedarf an Dach und Fassade, eine veraltete und verschlissene Gebäudetechnik sowie erhebliche Mängel beim Brandschutz. Aufgrund der Brandschutzmängel wurde für Teile des Gebäudes bereits eine Nutzungsuntersagung erteilt. Um einen sicheren Weiterbetrieb bis zur Komplettsanierung zu ermöglichen, investiert der Bezirk aktuell aus SIWA-Mitteln ca. 1.741.000 € brutto in die Wiedernutzbarmachung der Räume. Hierfür wird eine Notausgangstreppe aus dem Kellergeschoss ins Freie errichtet sowie neue Türen einge-baut, um die brandschutztechnischen Anforderungen umzusetzen. Weitere Maßnahmen sind die provisorische Abdichtung von Dachteilflächen, Stilllegung der Warmwasserbereitung, Erneuerung der Leitungsführung für Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser im gesamten UG, Neuverlegung der Stränge in ausgewählten Sanitärbereichen, Erneuern der Fernwärmestation ohne Warmwas-serbereitung, Umbau der Garderobe im EG zu einem barrierefreien WC sowie die Behebung wei-terer Brandschutzmängeln, z. B. Erneuern der Hausalarmierungsanlage und Sicherheitsbeleuch-tung. Die Baumaßnahme wird im November 2026 abgeschlossen sein. Siehe hierzu bereitgestellte Unterlagen und besondere Leistung Nr. 2 - Einarbeitung der aktuellen Baumaßnahme in die Be-stands- und Planungsunterlagen. Der Standort soll nun komplett saniert und barrierefrei hergerichtet werden. Zur Schaffung der Baufreiheit müssen die Nutzer ausgelagert werden. Das Gebäude ist als Mauerwerksbau aus Kalksandsteinen und Hohlblocksteinen errichtet. Die In-nenwände sind verfugt und geschlemmt, die äußeren Fronten verputzt. Die Brüstungen sind in Sichtbeton ausgeführt. Die Geschossdecken, Treppenläufe und -podeste sind aus Stahlbeton. Im Untergeschoss ist überwiegend ein 3 cm starker Estrich aufgebracht, in den Geschossen ist er schwimmend 6 cm stark. Die stark frequentierten Räume erhielten einen Gumminoppenbelag, alle anderen PVC- oder Textilbeläge, der Gemeinschaftsraum Parkett. Die Dächer sind zum Teil begehbar, sie sind als Warmdächer ausgebildet und erhielten Erdauf-schüttungen mit Bepflanzungen. die Holzfenster sind mit Isolierverglasungen versehen, die Außen-türen sind aus Metall mit großflächigen Verglasungen. Die Innentüren haben hölzerne Türblätter, die in Stahlzargen schlagen. Das Gebäude ist an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Hauptziele des Projektes bestehen in der Standorterhaltung und der Betriebssicherung der so-zialen und kulturellen Einrichtung. Voraussetzung dafür ist die umfangreiche Instandsetzung des Gebäudes und seiner technischen Ausstattung gemäß den geltenden Vorschriften. Dies umfasst neben der energetischen Ertüchtigung auch die Einrichtung eines zweiten baulichen Rettungswe-ges. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Bewahrung des Gebäudecharakters ist es erforderlich, dass die Erhaltung der Oberflächen Vorrang vor Abbau und Austausch hat. Es ist stets zu prüfen, ob Beschädigungen behutsam repariert werden können, bevor Bauteile, Ausbauteile, Ausstattun-gen und Beschichtungen komplett ersetzt werden. Notwendige Grundrissanpassungen sollen be-hutsam, das heißt im Sinne des Werks vorgenommen werden. Eine BNB-Zielvereinbarung mit dem Ziel Silber (Ziel: 70,6 Punkte) liegt mit dem Bedarfsprogramm vor. Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme nach geprüftem Bedarfsprogramm beträgt 17.213.250,09 € brutto inklusive Unvorhergesehenes. Die genannten Kosten umfassen die Kosten-gruppen 200 bis 600 nach DIN 276, Stand IV. Quartal 2025. Die vorläufig anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 betragen 4.008.160,08 € netto.Reinigungsdienstleistung Anne Frank Zentrum e. V.
Anne Frank Zentrum e. V.Frist: 07. Aug.1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Bereich/Abteilung: Verwaltung; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Telefon: +49 30288865600; Internet-Adresse: https://www.annefrank.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/1-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Wir laden Sie hiermit ein, ein Angebot für die Reinigungsleistungen für das Anne Frank Zentrum in Berlin einzureichen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine qualifizierte zuverlässige Reinigungsfirma für unsere drei Standorte in Berlin-Mitte zu finden. Das Anne Frank Zentrum ist die deutsche Partnerorganisation des Anne Frank Hauses in Amsterdam. Mit Ausstellungen und Bildungsangeboten erinnert das Zentrum an Anne Frank und ihr Tagebuch. Es schafft Lernorte, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Geschichte auseinandersetzen und diese mit ihrer heuti-gen Lebenswelt verbinden. Sie lernen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie zu engagieren. Uns sind Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit wich-tig. Wir suchen einen Partner, der unsere Werte teilt. Das Anne Frank Zentrum finanziert sich allein aus Spenden und Fördermitteln. Die Fördermittel werden jähr-lich neu beantragt. Nach derzeitigem Stand steht für die Reinigungsleistungen aller Standorte ein jährliches Budget in Höhe von maximal 32.000,00 € zzgl. MwSt. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung. 1. Leistungsumfang 1.1. Standorte a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus 1.2. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die Allgemeinflächen und die eigengenutzten Flächen des Anne Frank Zentrum an allen o. g. Standorten. a.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Vorderhaus 3. und 4. OG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume und Technikräume und im Seitenflügel des 3. OG befinden sich Büroräume. b.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Hinterhaus, 2. OG befinden sich Ausstellungsflächen, Nass- und Sanitärräume, Büroflächen und Technikräumen c.) In der Sophienstraße 21, EG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume. Die genaue Aufteilung ist den detaillierten Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 1.3. Zielstellung Durch den Auftragnehmer sind folgende Zielstellungen umzusetzen: • kontinuierliche und vollständige Schmutzentfernung in allen Bereichen, • Erhaltung und Unterstützung des repräsentativen Eindrucks des Objektes, • Wahrung bzw. Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, • Einhaltung sämtlicher hygienischer Bedingungen und der diesbezüglichen Vorschriften, • Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Einrichtungen, Materialien und Oberflächen, • Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, • Schutz des Objektes vor schädigenden Einflüssen 1.4. Reinigungsgruppen Die zu reinigenden Flächen wurden anhand der Reinigungsanforderungen in folgenden Reinigungsgruppen zusammengefasst: • Büro/Büroräume • Besprechungsraum • Technikräume • Teeküchen • Sanitärräume • Ausstellungsbereich Die Reinigungsgruppen sind in der Regel mit folgender Ausstattung versehen, wobei sich die jeweilige An-zahl und Größe sowie etwaige weitere Ausstattungen aus den Leistungsverzeichnissen D2.a, D2.b und D2.c ergeben: • Büro/Büroräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Arbeitsplatz bestehend aus Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer, Bildschirm, evtl. Rechner, Mülleimer - Aktenschrank - evtl. Drucker - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Besprechungsraum (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Konferenztisch mit Stühlen - Sideboard - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Technikräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Drucker - Serverschrank - Elektronikschrank - Regal/Regale - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Teeküchen (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Küchenzeile mit integrierter Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, evtl. Kaffeeautomat - Mülleimer - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Sanitärräume ((siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - WC-Kabinen, evtl. im Herren WC zusätzliche Urinale - Handwaschbecken samt Seifenspender und Spiegel mit Unterschrank - Mülleimer - Handtuchspender - Fliesenspiegel an den Wänden - verlegter Bodenbelag: Fliesen • Ausstellungsbereich (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Ausstellungswände (teilweise mit Bildschirmen und Tastelementen) aus lackiertem Massivholz - Glasvitrinen - Rollbarvitrinen aus Metall, Holz und Glas - Bildschirme - Tische vor den Ausstellungswänden aus lackiertem Massivholz oder beschichtetem Pressholz und Metall - Polstersitzinsel - verlegter Bodenbelag: Linoleum des Herstellers „Forbo“ (auf die Reinigungs- und Pflegehinweise in Ziffer 3 wird verwiesen) - Bodenbelag Bodenleitsystem: weißer Kunststoff 1.5. Reinigungsintervalle Für die Reinigungshäufigkeiten/Reinigungsintervalle wurden folgende Definitionen zu Grunde gelegt: W1 wöchentlich einmal durchführen W2 wöchentlich zweimal durchführen W3 wöchentlich dreimal durchführen M1 monatlich einmal durchführen M2 monatlich zweimal durchführen J1 jährlich einmal durchzuführen J6 jährlich sechsmal durchführen 1.6. Begriffsdefinitionen Gebäude-Innenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde folgende Begriffsdefinition gemäß Bundesinnungsver-band des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Unterhaltsreinigung Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 1.7. Begriffsdefinitionen Fußbodenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Kehren/Fegen Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. • Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Ver-schmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vor-handen sein. • Nasswischen Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Ge-tränkeflecken, Straßenschmutz etc.) • Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. • Saugen Definition Trockenes Absaugen von »lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen« mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Geträn-keflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. • Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoos; anschlie-ßend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen-soweit nach dem Stand der Technik durchführbar-ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. • Cleanern Definition Das Cleanermittel wird punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwen-dung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Ab-genutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-lich. • Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von Flecken von einer Größe < 1 dm² im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. 1.8. Begriffsdefinitionen Reinigung von Inventar, Decken und Wänden Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnip-seln). • Bestücken Definition Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. • Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark ent-wässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. • Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub. • Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit ei-nem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufge-nommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. • Griffspuren/Spritzer/Flecken/sichtbare Verschmutzungen entfernen Definition Griffspuren, Spritzer, sichtbare Verschmutzungen oder hartnäckige Flecken werden punktuell und ge-zielt durch Feucht- oder Nassreinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren -vom Gegen-stand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Ober-fläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. • Pflegend behandeln Definition Der gereinigte Gegenstand mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand bzw. die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dür-fen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 2. Leistungen des Auftraggebers Unentgeltlich stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Räume und Medien zur Verfügung: a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o einen 2,4 qm großen Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten. Eine Lage-rung von nassen Putzlappen ist nicht möglich. c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. 3. Grundsätzliche Anforderungen 3.1. Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber eine/n verantwortliche/n Objekt-leiter*in oder Vorarbeiter*in zu benennen. 3.2. Personal Bei allen Leistungsteilen sind folgende grundsätzliche Anforderungen/Randbedingungen an den Personal-einsatz zu beachten: • Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit fachkundigen und entsprechend qualifizierten Arbeitskräften durchzuführen. • Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben während der Anwesenheit in den Räumen des Auftragge-bers eine einheitliche, dem Einsatzzweck angepasste Berufskleidung sowie deutlich sichtbare Firmen-ausweise zu tragen. • Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitskräfte Ausweise bereitzuhalten, die der Legitimation der Mitar-beiter dienen. • Mit dem eingesetzten Reinigungspersonal ist vor Ort eine Verständigung möglich (in deutscher oder englischer Sprache oder mittels einer Übersetzungshilfe). 3.3. Maschinen, Geräte, Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen benötigten Maschinen, Geräte, Reini-gungshilfsmittel/-betriebsmittel müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungshilfsmitteln und Reinigungsbetriebsmitteln sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Im Hinterhaus, 2. OG sind folgende Reinigungsmittel zu verwenden: • Zur Feuchtreinigung der Ausstellungs- und Büroflächen ist vorzugsweise folgendes Reinigungsmittel zu verwenden: Frosch Spiritus Glasreiniger oder vergleichbar. • In den Ausstellungsräumen und anliegenden Räumen (Büros, Küche etc.) ist ein Linoleum verlegt, für das als Reinigungsmittel ausschließlich Neutralreiniger mit einem pH-Wert von <10 verwendet werden soll. Die verwendeten Wischbezüge sollten aus 100 % Baumwolle bestehen. Die »Allgemeine Reini-gungs- und Pflegeempfehlung des Herstellers »Forbo« befindet sich im Anhang. Die Empfehlung muss eingehalten werden. • Alle Reinigungs- und Pflegemittel im Vorder- und Hinterhaus sollten möglichst geruchsneutral sein. • Die Instandhaltung seiner Maschinen und Geräte und Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften sowie sonstige geltende behördliche Vorschriften und Verordnungen zu beach-ten. • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. • Auswaschbare Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Gazen, Lappen) müssen bei dunkler Färbung (d. h. sichtbarer Verschmutzung) vom Auftragnehmer ausgewaschen werden. • Aufgebrauchte, verschlissene Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Lappen) müssen sofort aus-gewechselt werden. Dies gilt auch für Reinigungsmittel/-betriebsmittel, die aufgrund von Verbrauch kei-ne Bearbeitung mehr zulassen. 4. Leistungsausführung Bei der Leistungsausführung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Sämtliche Reinigungstätigkeiten können je nach Entscheidung des Auftragnehmers manuell und/oder maschinell durchgeführt werden. Sie sind jedoch in erster Linie nach Sauberkeitsrichtlinien durchzu-führen. • Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle ggf. verrückten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. • Der Verschlusszustand von Türen ist nach erfolgter Leistungserbringung grundsätzlich wieder so herzu-stellen, wie er vorgefunden wurde (verschlossene Türen sind wieder zu verschließen, nicht verschlosse-ne Türen sind nicht zu verschließen). • Die Beleuchtung ist auszuschalten. • Alle besonderen Vorkommnisse und erkannten Störungen und Defekte am Objekt oder der Einrichtung sind dem Auftraggeber zu melden. • Werden Beschädigungen durch den Auftragnehmer verursacht, hat er diese unverzüglich, jedoch spä-testens am nächstfolgenden Werktag, im Rahmen einer Selbstanzeige, dem Auftraggeber zu melden und im Reinigungsbuch zu dokumentieren.-Beschädigte Reinigungsobjekte, die so beschädigt sind, dass sie nicht gereinigt werden können, brauchen vom Auftragnehmer nicht bearbeitet zu werden. • Nicht gefährliche Abfälle, welche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ort anfallen, können kostenfrei in die objekteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. 5. Unterhaltsreinigung Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind für die Unterhaltsreinigung noch folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Um die Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszu-schließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschieden-farbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: • Kategorie A WC-Becken und Urinale • Kategorie B Waschbecken, Wandfliesen und Zwischenwände in Sanitärräumen • Kategorie C sonstige Einrichtungsgegenstände 6. Abrechnung Die Leistungsteile sind monatlich aufgegliedert je Standort (a bis c) abzurechnen. Siehe Leistungsverzeichnisse. Bei Abrechnung von Sonder- und Abrufleistungen sind die bestätigten Leistungsscheine der jeweili-gen Rechnung beizulegen. 7. Erbringung von Sonderleistungen Sonderleistungen sind nur nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers zu erbringen und sofort nach Be-endigung auf entsprechenden Leistungsschein durch den Auftraggeber oder einen benannten Bevollmäch-tigten des Auftraggebers bestätigen zu lassen. 8. Beispielfotos Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V. ; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Straße, Hausnummer: Sophienstraße 21; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 30.09.2032 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3419384/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 07.08.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 15.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Dokument D7 § 9 (Vertrag) 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 16. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hochbauamt Kanton Zug.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.