Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch die ProPotsdam GmbHPotsdam
Sanierung und Modernisierung Lottenhof - Dacharbeiten mit Beton - und Mauerarbeiten
Art der Leistung Dacharbeiten mit Beton- und Mauerarbeiten Umfang der Leistung Für das Objekt Lottenhof in Potsdam sind umfangreiche Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen geplant. Der Lottenhof soll zukünftig als soziokulturelles Nachbarschaftshaus und Veranstaltungsort in Potsdam-West dienen. Hierfür sind vorgezogen Entke...
Betonarbeiten, Mauerarbeiten, Dacharbeiten
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch die ProPotsdam GmbH
- Veröffentlicht:
- 30. Juli 2026
- Frist:
- 21. August 2026
- Thema:
- Betonarbeiten
- Bauobjekt:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Art der Leistung Dacharbeiten mit Beton- und Mauerarbeiten Umfang der Leistung Für das Objekt Lottenhof in Potsdam sind umfangreiche Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen geplant. Der Lottenhof soll zukünftig als soziokulturelles Nachbarschaftshaus und Veranstaltungsort in Potsdam-West dienen. Hierfür sind vorgezogen Entkernungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude durchzuführen. Auf der Liegenschaft befindet sich das Bestandsgebäude, welches als ehem. Gaststättengebäude in 1971 errichtet wurde. Das Gebäude besteht aus einem zentral gelegenen großen Saal mit dazugehörigem Foyer sowie einem eingeschossigen Massivbau (Querflügel), welcher als Wirtschaftstrakt und kleiner Saal genutzt wurde. Derzeit wird im Innenraum nur der kleine Saal, sowie die Selbstbedienung saisonal als Nachbarschaftsort genutzt. Diese Räume und die gesamte Freifläche werden vom Stadtteilnetzwerk Potsdam-West genutzt. Die anderen Räumlichkeiten können aufgrund ihres Zustandes nicht betreten werden, bzw. sind derzeit für die Nutzung gesperrt. Mit Beginn der Baumaßnahmen wird die Nutzung der Innenräume eingestellt. Der östliche Teil des Querflügels ist beschädigt und bleibt zukünftig nutzungsfrei (nicht genutzter Bereich). In diesem Bereich sollen nur Schadstoffsanierungen durchgeführt werden. Im zukünftig genutzten Bereich bestehend aus dem zentralen und westlichen Teil des Querflügels sowie dem großen Saal sind umfangreichere Entkernungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten durchzuführen. Im gesamten Bereich des Gebäudes sind Feuchtigkeits- und Vandalismusschäden in Form von u.a. zerstörtem Mobiliar, zerbrochenen Fenstern sowie diversen Bauschuttresten vorhanden. Die dadurch entstandenen losen Abfälle verteilen sich auf sämtliche Bereiche innerhalb des Gebäudes. In den Gebäuden wurden nach den vorliegenden Unterlagen Baumaterialien wie künstliche Mineralfasern (KMF), kohlenteerhaltige Stoffe und Asbestprodukte verbaut, die als gefährlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung einzustufen sind. Im Vorfeld der Arbeiten sind daher zunächst Sanierungsarbeiten auszuführen. Kurzfassung der erforderlichen Leistungen: Baustelleneinrichtung, Gerüstbauarbeiten, Rohbauarbeiten, Vorbereitende Arbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Dachklempnerarbeiten, Sicherheitseinrichtungen, Erneuerung Rinne sonstige Dachflächen
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Ausführungsorte
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Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch die ProPotsdam GmbHPotsdamFrist: 21. Aug.Art der Leistung Baustelleneinrichtung Umfang der Leistung Der Lottenhof soll zukünftig als soziokulturelles Nachbarschaftshaus und Veranstaltungsort im Stadtteil Potsdam West dienen. Nach langjährigem Leerstand, werden im Zuge neugeplanter Nutzungen verschiedene Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus soll die barrierefreie Erschließung von Teilen des Geländes und des Gebäudes hergestellt werden. Das in 1971 eröffnete ehemalige Gaststättengebäude besteht aus einem mittig vorgelagerten, dreiseitig verglasten, sogenannten "Großen Saal" mit 2 Eingangszonen. Daran anschließend befindet sich der Querflügel: ein eingeschossiger Massivbau, der ehemaligem Wirtschaftstrakt mit kleinem Saal und Selbstbedienung. Derzeit wird im Innenraum nur der kleine Saal, sowie die Selbstbedienung saisonal als Nachbarschaftsort genutzt. Diese Räume und die gesamte Freifläche wird vom Stadtteilnetzwerk Potsdam-West betrieben. Die anderen Räumlichkeiten können aufgrund ihres Zustandes nicht betreten werden, bzw. sind derzeit für die Nutzung gesperrt. Mit Beginn der Baumaßnahmen wird die Nutzung der Innenräume eingestellt. Der Fokus der Planungen liegt auf dem Erhalt und der Ertüchtigung des großen Saals, sowie Herstellung von Sanitär- und Nebenräumen im Querflügel. Der östliche Teil des Querflügels ist stark beschädigt und bleibt nutzungsfrei. In diesem Bereich wird lediglich die Verkehrssicherheit hergestellt, das Dach abgedichtet und eine Schadstoffsanierung durchgeführt. Als Grundlage für eine Zustandsbeurteilung wurden umfangreiche Bauwerksuntersuchungen durchgeführt. Das Gebäude befindet sich in einem stark geschädigten Zustand. Es lässt sich ein umfangreicher Sanierungsbedarf zum Erreichen einer Nutzbarkeit feststellen. Insbesondere die schadhafte Dachabdichtung auf dem mittleren und östlichen Dach des Quergebäudes hat zu Wassereintritt und vielfältigen Schäden im Inneren geführt. Das Dach in diesem Bereich ist von Moos-, Pflanzen, und Baumbewuchs gekennzeichnet. Dennoch sind an den tragenden Bauteilen geringe Schäden feststellbar und nur in wenigen Bereichen werden größere Ertüchtigungen oder der Austausch von ganzen Bauteilen notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Aufstellung der Baustelleneinrichtung, bestehend aus Bauzaun, Bautoilette und Bauschild. Die Baustelleneinrichtung ist für die gesamte Bauzeit vorzuhalten und dient als Vorleistung für die Durchführung der Schadstoffsanierung. - Bauzäune - Baustellentoiletten - BauschildSanierung und Modernisierung Lottenhof - Notabstuetzung Decken
Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch die ProPotsdam GmbHPotsdamFrist: 21. Aug.Art der Leistung Notabstuetzung Decken Umfang der Leistung Der Lottenhof soll zukünftig als soziokulturelles Nachbarschaftshaus und Veranstaltungsort im Stadtteil Potsdam West dienen. Nach langjährigem Leerstand, werden im Zuge neugeplanter Nutzungen verschiedene Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus soll die barrierefreie Erschließung von Teilen des Geländes und des Gebäudes hergestellt werden. Das in 1971 eröffnete ehemalige Gaststättengebäude besteht aus einem mittig vorgelagerten, dreiseitig verglasten, sogenannten "Großen Saal" mit 2 Eingangszonen. Daran anschließend befindet sich der Querflügel: ein eingeschossiger Massivbau, der ehemaligem Wirtschaftstrakt mit kleinem Saal und Selbstbedienung. Derzeit wird im Innenraum nur der kleine Saal, sowie die Selbstbedienung saisonal als Nachbarschaftsort genutzt. Diese Räume und die gesamte Freifläche wird vom Stadtteilnetzwerk Potsdam-West betrieben. Die anderen Räumlichkeiten können aufgrund ihres Zustandes nicht betreten werden, bzw. sind derzeit für die Nutzung gesperrt. Mit Beginn der Baumaßnahmen wird die Nutzung der Innenräume eingestellt. Der Fokus der Planungen liegt auf dem Erhalt und der Ertüchtigung des großen Saals, sowie Herstellung von Sanitär- und Nebenräumen im Querflügel. Der östliche Teil des Querflügels ist stark beschädigt und bleibt nutzungsfrei. In diesem Bereich wird lediglich die Verkehrssicherheit hergestellt, das Dach abgedichtet und eine Schadstoffsanierung durchgeführt. Als Grundlage für eine Zustandsbeurteilung wurden umfangreiche Bauwerksuntersuchungen durchgeführt. Das Gebäude befindet sich in einem stark geschädigten Zustand. Es lässt sich ein umfangreicher Sanierungsbedarf zum Erreichen einer Nutzbarkeit feststellen. Insbesondere die schadhafte Dachabdichtung auf dem mittleren und östlichen Dach des Quergebäudes hat zu Wassereintritt und vielfältigen Schäden im Inneren geführt. Das Dach in diesem Bereich ist von Moos-, Pflanzen, und Baumbewuchs gekennzeichnet. Dennoch sind an den tragenden Bauteilen geringe Schäden feststellbar und nur in wenigen Bereichen werden größere Ertüchtigungen oder der Austausch von ganzen Bauteilen notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Vorhaltung von Notabstützungen für Deckenbereiche, bestehend aus temporären sowie teilweise dauerhaft verbleibenden Abstützungsmaßnahmen, gemäß der Angaben der Statik.Neubau / Erweiterung Kanuzentrum, Luftschiffhafen
Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport, vertreten durch die Luftschiffhafen GmbHPotsdamAuf dem Areal des Sportparks Luftschiffhafen in Potsdam trainieren Leistungssportler, Schüler der Sportschule Potsdam, Studenten der Universität Potsdam, verschiedene Vereine in Ligaebene und Breitensportler. Gut ausgestattete Sporthallen in unterschiedlichen Größen und für unterschiedliche Disziplinen ausgerichtet, eine Schwimmhalle, Sportplätze, eine Bobanschubbahn bieten hervorragende Trainingsbedingungen. Durch die Erweiterung / Neubau des Kanuzentrums soll das Sportflächenangebot am Standort abgerundet werden und dem allgemeinen Schulsport neben dem Leistungssport zur Verfügung stehen. Das Bestandsgebäude des Olympiastützpunktes (OSP) besteht aus 3 Gebäudeteilen: BT I, BT II und BT III. In Bauteil I sind die technische Versorgung und die Gegenstromanlage nebst Überwachungsräumen untergebracht. Bauteil II beherbergt im Wesentlichen Büroräume und Bauteil III wird derzeit überwiegend als Bootslager genutzt. Das Baufeld befindet sich in zentraler Lage des Sportparks direkt am Olympischen Weg und ist Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam. Die Projektsteuerung sowie - leitung wurden der Pro Potsdam GmbH übertragen. Aufgrund von Kapazitätsengpässen wurde eine Bedarfsanalyse zum Bauvorhaben "Erweiterung Kanuzentrum" durch den Deutschen Kanu-Verband e.V., den Olympiastützpunkt Brandenburg, der Luftschiffhafen Potsdam GmbH, der Landeshauptstadt Potsdam sowie dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg erarbeitet und mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) abgestimmt. Für die Erweiterung bzw. den Neubau des Kanuzentrums ist der Abriss der alten eingeschossigen Bootshalle (BT III) erforderlich. Zur Nutzflächenerweiterung ist die Errichtung eines 2-geschossigen Gebäudeteils vorgesehen. Neben dem neu konzipierten Ersatzbau ist die Neustrukturierung der Nutzung der angrenzenden Bereiche im Gebäudeteil II vorgesehen sowie der Anbau eines Aufzuges zur gemeinsamen Erschließung von BT II und BT III. Im derzeitigen Verbindungsbau zwischen BT II und BT III befindet sich eine Hypoxiekammer (LTA) mit Nebenräumen sowie ein Waschmaschinenraum. Die Hypoxiekammer mit Nebenräumen muss erhalten bleiben, der Waschmaschinenraum kann ggf. umgesetzt oder verkleinert werden. Zur Finanzierung der baulichen Maßnahmen werden Fördermittel beantragt.Universität - Sanierung Gebäude 12 und 14, sowie Neubau Seminargebäude - Generalplanerleistungen
Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 13. JuliDie GMSH ist durch das Finanzministerium Schleswig-Holstein mit der Aufstellung der Finanzplanungsunterlage-Bau (FU-Bau) in drei Teilvorlagen für die Gesamtmaßnahmen zur Sanierung der Gebäude 12 und 14 der Universität zu Lübeck und dem Neubau eines Seminargebäudes beauftragt worden. Das zwei- bzw. dreigeschossige Bestandsgebäude 12 wurde 1929/30 errichtet und seither um verschiedene An- und Aufbauten ergänzt. Die Fassaden und das Haupttreppenhaus im Inneren stehen unter Denkmalschutz. Der Gebäudebestand wird für die Ausbildung von Studierenden der Medizin und Gesundheits-wissenschaften genutzt. Er ist umzubauen und zu sanieren (Kernsanierung) sowie um den Neubau eines Seminargebäudes zu erweitern. Das genehmigte Raumprogramm umfasst ca. 5.500 m² BGF. Aktuell ist ein kleiner Teil des Bestandsgebäudes 12 noch in Nutzung, andere die restlichen Teile dort sind leerstehend. Die zu vergebenen Leistungen der Generalplanung umfassen die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), Freianlagen (LPH 1-9) und Ingenieurbauwerke (LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 1-6 + 8 als Besondere Leistung), Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-6 (LPH 1-9) und Bauphysik mit den Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik (LPH 1-7). Als Planungsziele sind die Ziele der Klimaschutzstrategie des Landes Schleswig-Holsteins/des EWKG, hier insbesondere des nachhaltigen Bauens und der Kreislaufwirtschaft für Baustoffe, sowie das Ziel der Flexibilität, hier insbesondere der Raumstruktur im Neubau, sowie soziokulturelle Ziele definiert. Zu erreichen sind u.a. auch die Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Gebäudes 12, die Senkung des Primärenergiebedarfes durch Austausch der Gerätetechnik, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Außerdem ist im Zuge der Planung zu untersuchen, ob eine PV-Anlage installiert werden kann. Weitere Fachplanungen, z.B. die Brandschutzplanung, sollen gesondert, direkt vom Auftraggeber beUniversität - Sanierung Gebäude 12 und 14, sowie Neubau Seminargebäude - Generalplanerleistungen
Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 13. JuliDie GMSH ist durch das Finanzministerium Schleswig-Holstein mit der Aufstellung der Finanzplanungsunterlage-Bau (FU-Bau) in drei Teilvorlagen für die Gesamtmaßnahmen zur Sanierung der Gebäude 12 und 14 der Universität zu Lübeck und dem Neubau eines Seminargebäudes beauftragt worden. Das zwei- bzw. dreigeschossige Bestandsgebäude 12 wurde 1929/30 errichtet und seither um verschiedene An- und Aufbauten ergänzt. Die Fassaden und das Haupttreppenhaus im Inneren stehen unter Denkmalschutz. Der Gebäudebestand wird für die Ausbildung von Studierenden der Medizin und Gesundheits-wissenschaften genutzt. Er ist umzubauen und zu sanieren (Kernsanierung) sowie um den Neubau eines Seminargebäudes zu erweitern. Das genehmigte Raumprogramm umfasst ca. 7.300m² NUF 1-6. Aktuell ist ein kleiner Teil des Bestandsgebäudes 12 noch in Nutzung, andere die restlichen Teile dort sind leerstehend. Die zu vergebenen Leistungen der Generalplanung umfassen die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), Freianlagen (LPH 1-9) und Ingenieurbauwerke (LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 1-6 + 8 als Besondere Leistung), Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-6 (LPH 1-9) und Bauphysik mit den Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik (LPH 1-7). Als Planungsziele sind die Ziele der Klimaschutzstrategie des Landes Schleswig-Holsteins/des EWKG, hier insbesondere des nachhaltigen Bauens und der Kreislaufwirtschaft für Baustoffe, sowie das Ziel der Flexibilität, hier insbesondere der Raumstruktur im Neubau, sowie soziokulturelle Ziele definiert. Zu erreichen sind u.a. auch die Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Gebäudes 12, die Senkung des Primärenergiebedarfes durch Austausch der Gerätetechnik, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Außerdem ist im Zuge der Planung zu untersuchen, ob eine PV-Anlage installiert werden kann. Weitere Fachplanungen, z.B. die Brandschutzplanung, sollen gesondert, direkt vom Auftraggeber beauftragt und vom Generalplaner koordiniert werden. Der vorläufige Kostenrahmen für die Sanierung und den Neubau beläuft sich auf 52.500.000,00 € brutto. Die Fertigstellung des 1. Teils der FU-Bau ( Neubau LPH 3 mit 4) ist für Ende 2027 vorgesehen. Details zur Leistungserbringung finden sich in der Leistungsbeschreibung bei den Vergabeunterlagen.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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