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Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Gärtringen gem. § 46 Abs. 3 S.1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Gärtringen gem. § 46 Abs. 3 S.1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Gärtringen gibt hiermit bekannt, dass der mit der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG) bestehende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau u...

Typ: Ausschreibung

Netzinfrastruktur

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
BMA Gaertringen
Veröffentlicht:
26. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Netzinfrastruktur

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Gärtringen gem. § 46 Abs. 3 S.1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Gärtringen gibt hiermit bekannt, dass der mit der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG) bestehende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Gärtringen beabsichtigt, den Stromkonzessionsvertrag ab den 01.01.2029 neu zu vergeben. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Gärtringen ein transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionsvergabeverfahren nach den §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB durchführen. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Gärtringen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessensbekundung innerhalb der Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der nachfolgenden Kontaktadresse einzureichen Gemeinde Gärtringen Kämmereiamt Frau Wieland Hauptstraße 16 - 18 71116 Gärtringen Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Kontaktstelle. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes die für die Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind (§ 46a EnWG), können bei der Kontaktstelle angefordert werden. Die Gemeinde Gärtringen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund werden die betreffenden Unternehmen gebeten, zunächst die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der Kon

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