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Gemeinde Langenwetzendorf

Bekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Bekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Langenwetzendorf mit 3.988 Einwohnern (Stand: 01.07.2026) und einer Gebietsfläche von rund 58 km2 gibt bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG für ...

Typ: Ausschreibung

Energielieferung, Netzinfrastruktur

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Langenwetzendorf
Veröffentlicht:
03. September 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Energielieferung

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Langenwetzendorf mit 3.988 Einwohnern (Stand: 01.07.2026) und einer Gebietsfläche von rund 58 km2 gibt bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG für die Stromversorgung in der Gemeinde Langenwetzendorf am 31. März 2030 endet. Die Kommune beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet Langenwetzendorf i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Gemeinde Langenwetzendorf, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des vorstehenden Konzessionsvertrags erforderlich sind, können bei der Gemeinde Langenwetzendorf, Am Daßlitzer Kreuz 4, 07957 Langenwetzendorf, Bürgermeister Kai Dittmann, Tel. 036625 5200 zu den Öffnungszeiten Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen bzw. angefordert werden. Die Kommune weist darauf hin, dass die im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags verwendet werden dürfen. Hierzu muss eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Gemeinde Langenwetzendorf interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Langenwetzendorf Bürgermeister Kai Dittma

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