Gemeinde Offenau
Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Offenau nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Offenau nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Offenau im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Ne...
Netzinfrastruktur
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Offenau
- Veröffentlicht:
- 31. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Netzinfrastruktur
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Offenau nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Offenau im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Offenau am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Offenau beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Offenau z. Hd. Frau Sarah Frank Jagstfelder Straße 1 74254 Offenau zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Offenau auf Anforderung in Text- und Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Offenau, 01.09.2026 Michael Folk Bürgermeister
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
3 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Ähnliche Bekanntmachungen
10Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Ofterdingen nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde OfterdingenBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Ofterdingen nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Ofterdingen im Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, mit rd. 5.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Ofterdingen am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Ofterdingen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Ofterdingen Rathausgasse 2 72131 Ofterdingen zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Ofterdingen auf Anforderung in Text- und Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Simon Wagner, 28.08.2026 BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Obergurig
Gemeinde ObergurigObergurigBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Obergurig Die Gemeinde Obergurig macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Obergurig und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Gemeinde Obergurig gehören („Stromkonzessionsvertrag“), am 31.03.2029 endet. Die Gemeinde Obergurig beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Obergurig interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Gemeinde zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Gemeinde Obergurig An den Bürgermeister Thomas Polpitz Hauptstraße 24 02692 Obergurig Telefon: +49 35938 5860 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35938 58620 Die Gemeinde Obergurig liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 2.100 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 9,8 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Obergurig, den 25.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Thomas Polpitz BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der Stromkonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet Eisenbach (Hochschwarzwald) zwischen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) und der naturenergie netze GmbH (Rechtsnachfolgerin der Energiedienst Netze GmbH) zum 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) beabsichtigt, den neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), abzugeben. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Bewerbungseingang bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald). Verspätete Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Eisenbach, den 20.08.2026 Karlheinz Rontke BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Bannewitz
Gemeinde BannewitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Bannewitz Die Gemeinde Bannewitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Bannewitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Gemeinde Bannewitz gehören („Stromkonzessionsvertrag“), am 31.05.2029 endet. Die Gemeinde Bannewitz beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Bannewitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Gemeinde zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Gemeindeverwaltung Bannewitz An den Bürgermeister Herrn Heiko Wersig Schulstraße 6 01728 Bannewitz Telefon: +49 35206 2040 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35206 20435 Die Gemeinde Bannewitz liegt im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 11.100 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 25,7 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Bannewitz, 25.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Heiko Wersig BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde LangenwetzendorfBekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Langenwetzendorf mit 3.988 Einwohnern (Stand: 01.07.2026) und einer Gebietsfläche von rund 58 km2 gibt bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG für die Stromversorgung in der Gemeinde Langenwetzendorf am 31. März 2030 endet. Die Kommune beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet Langenwetzendorf i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Gemeinde Langenwetzendorf, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des vorstehenden Konzessionsvertrags erforderlich sind, können bei der Gemeinde Langenwetzendorf, Am Daßlitzer Kreuz 4, 07957 Langenwetzendorf, Bürgermeister Kai Dittmann, Tel. 036625 5200 zu den Öffnungszeiten Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen bzw. angefordert werden. Die Kommune weist darauf hin, dass die im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags verwendet werden dürfen. Hierzu muss eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Gemeinde Langenwetzendorf interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Langenwetzendorf Bürgermeister Kai DittmaBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde NeuweilerNeuweilerBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Neuweiler, Landkreis Calw, Baden-Württemberg, mit rd. 3.134 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Neuweiler am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Neuweiler Marktstr. 7 75389 Neuweiler zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Neuweiler auf Aufforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Neuweiler, 18.08.2026 Buchwald BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Pfronstetten gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde PfronstettenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Pfronstetten gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Pfronstetten, Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg, mit rd. 1.548 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Pfronstetten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Pfronstetten. Hauptstraße 25 72539 Pfronstetten zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Pfronstetten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Pfronstetten, 30.07.2026 Nicole Frasch 1. BürgermeisterstellvertreterinBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 RiedhausenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine BürgermeisterinBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Wilhelmsdorf gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde WilhelmsdorfBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Wilhelmsdorf gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 4.750 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Wilhelmsdorf beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Wilhelmsdorf -Rechnungsamt- Saalplatz 7 88271 Wilhelmsdorf zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessenbekundung ist der 09.12.2026, 11 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Wilhelmsdorf auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Wilhelmsdorf, 01.09.2026 Sandra Flucht, BürgermeisterinBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach
Gemeinde SeckachSeckachBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach Die Gemeinde Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Seckach Bahnhofstraße 30 74743 Seckach zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Seckach. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Gemeinde Seckach unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde Seckach vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Gemeinde Seckach zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessensbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Gemeinde Seckach David Ackermann Bürgermeister
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Offenau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.