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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach Die Gemeinde Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswe...

Typ: Ausschreibung

Netzinfrastruktur

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Seckach
Veröffentlicht:
01. September 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Netzinfrastruktur

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach Die Gemeinde Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Seckach Bahnhofstraße 30 74743 Seckach zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Seckach. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Gemeinde Seckach unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde Seckach vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Gemeinde Seckach zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessensbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Gemeinde Seckach David Ackermann Bürgermeister

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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