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Gemeinde KirchzartenKirchzarten

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasse...

Typ: Ausschreibung

Energielieferung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Kirchzarten
Veröffentlicht:
23. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Energielieferung

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-/ und Gasversorgung im Gemeindegebiet am 31.12.2028 enden. Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt, je einen neuen Vertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Kirchzarten Verfahrensbeauftragter: Dorian Vedder Talvogteistr. 12 79199 Kirchzarten einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Kirchzarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Versorgungsnetze im Sinne des § 46 a EnWG, die für eine Bewertung des jeweiligen Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensbeauftragte Stelle der Gemeinde Kirchzarten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensbeauftragten Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des jeweiligen K

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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