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Gemeinde LenzkirchLenzkirch

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG - Stromversorgung

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG Die Gemeinde Lenzkirch macht bekannt, dass der mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31.1...

Typ: Ausschreibung

Energielieferung, Netzinfrastruktur

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Lenzkirch
Veröffentlicht:
19. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Energielieferung

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG Die Gemeinde Lenzkirch macht bekannt, dass der mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31.12.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Lenzkirch für das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse bis zum 11. Dezember 2026 (Interessenbekundungsfrist) bei der verfahrensleitenden Stelle GERSEMANN Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. Bismarckallee 15 79098 Freiburg i. Br. E-Mail: [email protected] Tel.: 0761/7699073-0 Fax: 0761/7699073-9 durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung (Interessenbekundung) zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang der Interessenbekundung bei der verfahrensleitenden Stelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung und Ablauf der Interessenbekundungsfrist werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Die der Gemeinde von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten) können bei der verfahrensleitenden Stelle abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann unter oben angegebenen Kontaktdaten bei der verfahrensleitenden Stelle angefo

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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