Gemeinde LenzkirchLenzkirch
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG - Stromversorgung
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG Die Gemeinde Lenzkirch macht bekannt, dass der mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31.1...
Energielieferung, Netzinfrastruktur
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Lenzkirch
- Veröffentlicht:
- 19. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Energielieferung
Ausschreibungsbeschreibung
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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG Die Gemeinde Lenzkirch macht bekannt, dass der mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31.12.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Lenzkirch für das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse bis zum 11. Dezember 2026 (Interessenbekundungsfrist) bei der verfahrensleitenden Stelle GERSEMANN Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. Bismarckallee 15 79098 Freiburg i. Br. E-Mail: [email protected] Tel.: 0761/7699073-0 Fax: 0761/7699073-9 durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung (Interessenbekundung) zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang der Interessenbekundung bei der verfahrensleitenden Stelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung und Ablauf der Interessenbekundungsfrist werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Die der Gemeinde von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten) können bei der verfahrensleitenden Stelle abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann unter oben angegebenen Kontaktdaten bei der verfahrensleitenden Stelle angefo
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Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der eingemeindeten ehemaligen Gemeinde Oberlichtenau („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.03.2029 endet. Zudem endet der Stromkonzessionsvertrag der Stadt Pulsnitz am 30.11.2029, welcher vorfristig zum 31.03.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Barbara Lüke BBekanntmachung der Gemeinde Wendisch Evern über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wendisch Evern gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
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Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der StadtBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ortsgemeinde RodenbachRodenbachBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rodenbach macht gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der mit der Pfalzgas GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Ortsgemeinde am 31.12.2027 endet. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, einem hierzu befähigten Unternehmen erneut qualifizierte Wegenutzungsrechte im Rahmen eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren einzuräumen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der Ortsgemeinde Rodenbach haben, werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Rodenbach vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, diese vertreten durch den Bürgermeister Ralf Schwarm Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach ihr Interesse zu bekunden. Es handelt sich hierbei um die Bekanntmachung des Vertragsendes und die Aufforderung zur Interessenbekundung. Ein Kriterienkatalog oder finale Vergabeunterlagen werden mit dieser Bekanntmachung noch nicht zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist erhalten alle Unternehmen, die frist- und formgerecht ihr Interesse bekundet haben, zeitgleich die weiteren Verfahrensbriefe und Unterlagen zur Angebotsabgabe. Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation gemäß § 46a EnWG, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, wurden vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt (Stand: 31.12.2025). Die Daten können von den Interessenten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Herrn Matthias Bachmann Rummelstr. 15 67685 Weilerbach E-Mail: matthias.bachmann@Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 RiedhausenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine BürgermeisterinBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde RukietenRukietenBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Rukieten macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Gemeinde Rukieten und der WEMAG AG für das Gebiet der Gemeinde Rukieten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Rukieten beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Versorgte Einwohnerzahl: 349 (stand 11.03.2026) Versorgte Fläche: 0,55 km2 Gesamtfläche: 12,3 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 30.11.2026 10.00 Uhr beim Amt Schwaan Pferdemarkt 2 18258 Schwaan einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Rukieten wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung stellen. Schwaan, den 17.08.2026 Frank Holzapfel Bürgermeister Gemeinde RukietenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz
Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung des Stadtgebietes von Pulsnitz („Gaskonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 30.11.2029 endet. Zudem endet der Gaskonzessionsvertrag für das Gebiet der ehemals eigenständigen und eingemeindeten Gemeinde Oberlichtenau am 31.12.2029, welcher vorfristig zum 30.11.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Gaskonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Gaskonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Gaskonzession ist ein Gasleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bunde
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Lenzkirch.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.