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Gemeinde Bannewitz

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Gemeinde Bannewitz

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Gemeinde Bannewitz Die Gemeinde Bannewitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Bannewitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den ...

Typ: Ausschreibung

Energielieferung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Bannewitz
Veröffentlicht:
31. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Energielieferung

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Gemeinde Bannewitz Die Gemeinde Bannewitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Bannewitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Gemeinde Bannewitz gehören („Gaskonzessionsvertrag“), am 31.05.2029 endet. Die Gemeinde Bannewitz beabsichtigt, einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Gaskonzessionsvertrages mit der Gemeinde Bannewitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Gemeinde zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Gemeindeverwaltung Bannewitz An den Bürgermeister Herrn Heiko Wersig Schulstraße 6 01728 Bannewitz Telefon: +49 35206 2040 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35206 20435 Die Gemeinde Bannewitz liegt im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 11.100 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 25,7 km2. Gegenstand der Gaskonzession ist ein Gasleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Bannewitz, 25.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Heiko Wersig Bürgermeister

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