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Aus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (Los 1)
Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander ...
Architektur, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung, Bauphysik
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regionalverband Saarbrücken
- Veröffentlicht:
- 22. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Der bauliche Zustand der Bestandgebäude entspricht im Wesentlichen dem Baujahr sowie dem Stand der jeweiligen Erweiterungen. 1998 ist der Erweiterungsbau C entstanden. Gebäudeteil A und B wurde ca. 2014 auf der Vor-/ und Rückseite mit WDVS versehen. Ebenfalls hat in diesem Zuge eine Erneuerung der Fenster stattgefunden. Die Schulgebäude wurden fortlaufend instandgehalten; punktuelle Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als reine Ganztagsschule jedoch erforderlich. Derzeit wird an der Schule sowohl Halbtagsschulbetrieb als auch Ganztagsschulbetrieb angeboten. Gemäß aktueller Planung soll ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Eintritt der neuen 5. Klassen schrittweise eine Umstellung auf einen durchgängigen Ganztagsschulbetrieb erfolgen. Ebenfalls im Besitz des Regionalverbandes befindet sich das Grundstück „Ismertstraße 2“, Dieses ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaut, welches bauseits abgebrochen wird. Diese Fläche soll in Zukunft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Planungsaufgabe (allgemein): Raumplanerisches Konzept zur Erweiterung und funktionalen Umstrukturierung einer schulischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs. Der Umbau kann voraussichtlich parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung startete bereits mit einer 5er-Klasse und soll auf eine 3-zügige Struktur im gebundene
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Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDie Gemeinschaftsschule Peter-Wust befindet sich in der Pickardstraße 33, 66346 Püttlingen. Die Schule teilt sich im Wesentlichen in vier Gebäudekomplexe auf, die alle miteinander verbunden sind. Von Westen nach Osten gesehen sind dies die Turnhalle, das Gebäude A, das Gebäude B und das Gebäude C. Die Gebäudeteile wurden in Massivbauweise zwischen den Jahren 1960 und 1999 errichtet und umfassen bis zu 3 Geschosse. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Die Turnhalle und die Gebäude A und B sind teilweise unterkellert, das Gebäude C nicht. Im Gebäude A befindet sich im Kellergeschoss der Hausanschlussraum für Elektro sowie die Werkräume. In den weiteren Geschossen sind Klassenräume für den allgemeinen Unterricht (AU-Räume) untergebracht. Im Erdgeschoss des Gebäudes B befinden sich die Ausgabeküche und der Speiseraum, die beide erweitert werden sollen. Darüber hinaus sind im Gebäude B die Verwaltung sowie weitere AU-Räume untergebracht. Im Gebäude C befinden sich die naturwissenschaftlichen Räume. Westlich neben der Turnhalle soll ein Parkplatz errichtet werden. Die Projektbeschreibung des AG vom 11.03.2026 umfasst folgende Anlagenteile: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Nutzungsspezifische Anlagen (Küchenplanung) • Gebäudeautomation Im Zuge des geplanten Erweiterungsbaus sind die bestehenden Anlagenteile der technischen Ausrüstung zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Die Projektbeschreibung des AG vom 26.03.2026 umfasst folgende Anlagenteile: • Starkstromanlagen • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Fördertechnik Im Zuge des geplanten Umbaus im Bestand und der Erweiterung sind bis auf wenige Ausnahmen die kompletten Anlagenteile der technischen Ausrüstung Elektro / Fördertechnik auf den Stand der Technik zu bringen. Die Umbau- und Sanierungsarbeiten sind im laufenden Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, in Absprache mit der Schulleitung,Modernisierung Übernachtungshaus in Leipzig (Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume)
SEB- Städtischer Eigenbetrieb BehindertenhilfeLeipzigFrist: 03. Aug.Übernachtungshäuser bieten wohnungslosen volljährigen Frauen als vorübergehende Soforthilfe eine menschenwürdige Unterkunft einfacher Art. Die Einrichtung ist montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr geöffnet, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Eine längerfristige ganztägige Unterbringung der Nutzerinnen ist nicht vorgesehen, da das Übernachtungshaus lediglich als vorübergehende Soforthilfe angelegt ist. Ziel der sozialen Betreuung in der Notunterbringung ist die Beseitigung der akuten Wohnungslosigkeit der Menschen durch eine auf Dauer angelegte Wohnperspektive außerhalb des Übernachtungshauses. Das Objekt in der Georg-Schumann-Straße 268 soll langfristig als Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen genutzt werden. Eine geringfügige Erhöhung der Regelkapazität ist wünschenswert. Eine Kapazitätsreserve für eine vorübergehende Mehrbelegung, z.B. durch Aufbettung in den Wintermonaten, soll bauordnungs- und brandschutzrechtlich geprüft werden und bei der Planung berücksichtigt werden. In der Planung der Baumaßnahme soll ebenfalls die Nutzung als Unterbringung von Asylsuchenden geprüft werden. Es ist vorgesehen, eine Baugenehmigung für beide Nutzungen zu erwirken, sodass je nach Bedarf die Nutzung ohne einen baulichen Eingriff variieren kann. Eine zeitgleiche Unterbringung von wohnungslosen Menschen und Asylsuchenden ist nicht vorgesehen. Lage und städtebauliche Einordnung Der Standort für die geplante Umbau als Unterkunft für Wohnungslose befindet sich in der Georg-Schumann-Straße 268 im Stadtteil Möckern. Das Grundstück ist Teil einer Blockrandbebauung in einem gewachsenen Wohnquartier. Es befindet sich ca. 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach§ 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plan oder einer Erhaltungssatzung. Grundstück Das Grundstück für das vorgesehene Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen hat eine Gesamtfläche von 440 m2. Hiervon ist reichlich Fläche überbaut, sodass nur wenig Freifläche in Form eines geschlossenen Hofes bleibt. Der Hof wird nicht Teil der Maßnahme sein. Verkehrstechnische Erschließung Das Grundstück ist verkehrstechnisch günstig gelegen. Die straßenseitige Erschließung für den motorisierten Individualverkehr und die fußläufige Erschließung sind über die Georg-Schumann-Straße selbst möglich. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man das zukünftige Übernachtungshaus mit den Straßenbahnlinien 10 und 11 und mit den Buslinien 80, N4 und N5 in 200 m Entfernung, sowie mit den S-Bahn-Linien S3 und S30 in 900 m Entfernung. Der Standort ist somit gut an den ÖPNV angebunden. Der Standort ist ebenfalls über bestehende Radverkehrsrouten angebunden. Gemäß HauptNetz Rad verlaufen innergemeindliche Radverbindungen IR III über die Georg-Schumann-Straße. Medientechnische Erschließung Der Standort ist medientechnisch vollständig erschlossen (Anlage 4). Gas wird über die Fassade an der Georg-Schumann-Straße in das Haus geleitet. Der Hausanschluss für Strom und das Abwasser erfolgt über die Gebäudeseite in der Christoph-Probst-Straße. Bestandsgebäude Das vorhandene Eckgebäude wurde 1906 durch den Architekten Karl Feistel als Wohnhaus mit straßenseitig erreichbarem Eckladen geplant und errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude mit Hochparterre, drei Obergeschossen, einem Kellergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachboden. 1971 erfolgte der Rückbau des Eckladens mit anschließender Wohnnutzung und 1992 der Umbau des Wohnhauses zu einem Hotel. In diesem Zuge wurde eine Ebene im Dachgeschoss als Mansardgeschoss für Hotelzwecke ausgebaut, wie auch im rückwärtig geschlossenen Hof die Orangerie als Erweiterungsbau für den Speiseraum errichtet (Anlage 5). Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, jedoch die angrenzenden Gebäude. Natur- und Umweltschutz Nachfolgende Ausführungen sind in der Planung zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen: Wasserbehörde: Das Flurstück 322/k der Gemarkung Möckern befindet sich in keinem gemäß§ 72 (2) des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Laut Starkregengefahrenkarte (Anlage X) weist das Grundstück eine starke Betroffenheit bei Starkregenereignissen auf. Sofern die Grundstücksentwässerungsanlage geändert wird, ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser auf dem Grundstück bewirtschaftet werden kann (ausreichende Speicherung, Verdunstung, Teilversickerung in geeigneter Art und Weise, flächige Versickerung). Stadtökologie: Gemäß der Lärmkarte 2022 der Stadt Leipzig werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht sowie der durch die Rechtsprechung gefestigten Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts auf dem Flurstück überschritten. Die Lärmpegel betragen bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 64 dB(A) nachts. Gemäß§ 66 SächsBO i. V. m. der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 16. August 2024 (SächsABl. 2024, Nr. 33, S. 939) ist dem späteren Bauantrag ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm nach der Norm DIN 4109 (aktuell DIN 4109-1:2018:01) beizulegen. Es wird empfohlen sensible Nutzungsräume (insbesondere Schlafzimmer) an der lärmabgewandten Seite anzuordnen. Sollte dies nicht möglich sein, wird wegen hoher nächtlicher Schallimmissionsbelastung (Werte > 50 dB (A)) für Schlafräume dringend empfohlen, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen nach VDI 2719 vorzusehen.Gemeinde Morbach - Umbau und Erweiterung der Kita Gonzerath, Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-MoselMorbachFrist: 19. Aug.Die Gemeinde Morbach beabsichtigt die umfassende Sanierung eines Teilbereichs und die Erweiterung der Kindertagesstätte Gonzerath. Ausgangspunkt der Maßnahme ist ein im Jahr 2024 festgestellter Leitungswasserschaden im Erweiterungsbau der Kindertagesstätte aus dem Jahr 2011. Im Zuge der Schadensbeseitigung wurde festgestellt, dass aufgrund der Kontamination der im Bodenaufbau befindlichen Dämmung ein vollständiger Rückbau des betroffenen Gebäudeteils erforderlich ist. Während der Rückbauarbeiten wurde zudem ein weiterer erheblicher Baumangel entdeckt, der nicht auf den Wasserschaden zurückzuführen war. Eine bloße Wiederherstellung des bisherigen Gebäudebestandes ist daher weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Gleichzeitig besteht aufgrund der Vorgaben des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTa-Zukunftsgesetz) zusätzlicher räumlicher Anpassungs- und Erweiterungsbedarf. Die vorhandenen Flächen erfüllen die heutigen funktionalen Anforderungen an den Betrieb einer dreigruppigen Kindertagesstätte nicht mehr vollständig. Erforderlich sind insbesondere zusätzliche Flächen für eine Küche mit Versorgung von bis zu 60 Kindern, Lebensmittel- und Hauswirtschaftsräume, ein Bistro- bzw. Multifunktionsbereich, weitere Ruhe- und Nebenräume, Abstellflächen sowie ergänzende Verkehrsflächen. Zur Schaffung der erforderlichen Erweiterungsflächen hat die Gemeinde ein unmittelbar angrenzendes Grundstück erworben. Damit bestehen nunmehr die planungsrechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, den Kindertagesstättenstandort langfristig weiterzuentwickeln und den zukünftigen Flächenbedarf zu decken. Gegenstand der Maßnahme ist daher nicht lediglich die Sanierung des bestehenden Wasserschadens, sondern die ganzheitliche bauliche und funktionale Neuordnung des Standortes. Vorgesehen ist die Sanierung eines Teils des Bestandsgebäudes einschließlich der Beseitigung der vorhandenen Schäden sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus auf den neu erworbenen Flächen. Darüber hina
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Regionalverband Saarbrücken.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.